Der Fachbereich Kinder, Jugend, Familie – so heißt das Jugendamt im Heidekreis – unterstützt Eltern und Erziehungsberechtigte bei der Erziehung, Betreuung und Bildung von Kindern und Jugendlichen. Dabei setzt es auf vorbeugende, familienunterstützende Angebote, die dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für Familien zu schaffen. Das Aufgabenspektrum reicht von der Organisation einer qualitätsvollen Kinderbetreuung über die Erziehungsberatung und den Schutz des Kindeswohls bis hin zur Förderung von Angeboten für Jugendliche und zur Schaffung einer kinder- und familienfreundlichen Umwelt. An den Fachbereich Kinder, Jugend, Familie kann sich jeder wenden, insbesondere auch Kinder und Jugendliche, wenn sie Probleme haben oder in Notsituationen sind.
Droht eine Kindeswohlgefährdung oder liegt diese bereits vor, hat das Jugendamt den Erziehungsberechtigten zu deren Abwendung geeignete öffentliche Hilfen anzubieten, und sofern es zum Schutz Minderjähriger erforderlich ist, das Familiengericht anzurufen.
Ziel des Fachbereiches Kinder, Jugend, Familie ist es präventiv, beratend und inklusiv zu unterstützen. Dabei sollen Teilhabe und Schutz stärker im Mittelpunkt stehen. In folgenden Bereichen werden Kinder und Familien sowie junge Menschen durch die Sozialen Dienste begleitet. Erziehungsberechtigte oder junge volljährige Personen können verschiedene Hilfen zur Unterstützung erhalten.
Die Sozialen Dienste teilen sich wie folgt auf:
Bezirkssozialdienst (BSD)
Teilhabe junger Menschen (TjM)
Pflegekinderdienst (PKD)/ Adoptionsvermittlung
Jugendhilfe im Strafverfahren
Ihre Anfragen gehen im Geschäftszimmer der Sozialen Dienste ein und werden entsprechend weitergeleitet.
Wenn Sie sich als Privatperson Sorgen um ein Kind machen wenden Sie sich an Fachleute. Es gilt, ein problematisches Erziehungsverhalten von einer Kindeswohlgefährdung im Sinne des Gesetzes zu unterscheiden. Diese Aufgabe übernehmen Fachkräfte. Teilen Sie Ihre Sorge und den Anlass dafür mit. Dabei ist es besonders hilfreich, wenn Sie sich auf Ihre konkreten Beobachtungen beziehen können. Eine Übersicht mit Ansprechpersonen finden Sie unter “Kontakte” am Ende dieses Artikels.
Fachkräfte der öffentlichen oder freien Kinder- und Jugendhilfe müssen nach § 8a SGB VIII nach einem standardisierten Verfahren vorgehen. Befolgen Sie auf jeden Fall das wichtigste Grundprinzip im Kinderschutz – niemals alleine! Sprechen Sie mit Kolleg*innen über Ihre Beobachtungen oder Besorgnis und informieren Sie Ihre Leitung. Haben Sie sich im Team beraten und möglicherweise auch die Erziehungsberechtigten sowie das Kind den Jugendlichen oder die Jugendliche mit einbezogen, müssen Sie nun eine insoweit erfahrene Fachkraft (Kinderschutzfachkraft) hinzuziehen – sofern weiterhin gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung vorliegen. Erst nach diesem Schritt können Sie gegebenenfalls das Jugendamt informieren. Ausnahme ist eine akute Kindeswohlgefährdung, die sofortiges Handeln des Jugendamtes notwendig macht.
Wenn Sie in einem anderen Beruf mit Kindern arbeiten gehören Sie zur Berufsgruppe der Berufsgeheimnisträger*innen. Dazu gehören z.B. Ärztinnen und Ärzte, Hebammen und Entbindungspfleger, Lehrer*innen, Psycholog*innen, Berater*innen (Suchtberatung, Schwangerschaftskonfliktberatung, Ehe- und Lebensberatung). Berufsgeheimnisträger*innen sind nach dem Bundeskinderschutzgesetz (§ 4 KKG) angehalten, eine Gefährdung abzuschätzen, die Erziehungsberechtigten mit einzubeziehen und zur Annahme von Hilfen zu motivieren. In diesem Prozess haben sie den gesetzlichen Anspruch auf eine Beratung durch eine Kinderschutzfachkraft. Kann das Kindeswohl durch diese Bemühungen nicht gesichert werden, dürfen Berufsgeheimnisträger*innen das Jugendamt informieren, d. h. sie dürfen Daten weitergeben.
Jugendämter sind zur Aktenführung und Dokumentation verpflichtet. Informationen zu den Melder*innen sind vertraulich zu behandeln. Erhält ein Jugendamt Hinweise zu einer Kindeswohlgefährdung, aus denen sich keine gewichtigen Anhaltspunkte ableiten lassen, können diese Sozialdaten gem. § 63 Abs. 1 SGB VIII immer dann gespeichert werden, wenn sie zur weiteren Aufgabenerfüllung benötigt werden. Die Sozialdaten der Melder*innen können selbst dann gespeichert werden, wenn sie ausdrücklich um Anonymität bitten. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass diese Daten zur weiteren Erfüllung des Schutzauftrages benötigt werden. Dies kann u.a. der Fall sein, wenn man mit der Melderin oder dem Melder erneut in Kontakt treten muss, da die betroffene Familie dem Jugendamt bislang nicht bekannt ist. (Stand der Gesetzestexte 03/2021)
An wen können sich junge Menschen mit ihren Problemen wenden, wenn sie sich alleine gelassen fühlen? Die Hemmschwelle, sich einer Person aus dem näheren Umfeld anzuvertrauen, ist mitunter größer, als sich Hilfe bei Außenstehenden zu holen. Doch welche Anlaufstellen können weiterhelfen? Im Heidekreis gibt es ein vielfältiges Beratungsangebot.
Die Erziehungsberatungsstelle Soltau ist eine Einrichtung des Heidekreises, die von Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen (bis zum Alter von 27 Jahren), Eltern und anderen Sorgeberechtigten sowie von pädagogischen Fachkräften in Anspruch genommen werden kann. Die Beratung ist kostenfrei und freiwillig. Sie erfolgt unabhängig von Konfession und Nationalität der Ratsuchenden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterliegen der Schweigepflicht. Die Erziehungsberatungsstelle Soltau bietet Beratung an für Familien, Eltern, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in schwierigen Erziehungs- und Lebenssituationen. Beratung erfolgt zum Beispiel
Wir stehen in erster Linie Eltern zur Seite, haben aber auch ein Angebot für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im pädagogischen Bereich (Schulen, Kindergärten etc.) und ein offenes Ohr für alle, die sich Sorgen um ein Kind machen (Großeltern, Nachbarn, Freunde etc.).
Wir sind ein multiprofessionelles Team aus Diplom-Psychologinnen/Psychologischen Psychotherapeutinnen und Dipl. Sozialpädagogen/Dipl. Sozialpädagoginnen.
Die vertrauliche Geburt ist ein Angebot für schwangere Frauen, die ihre Schwangerschaft oder Geburt geheim halten müssen oder möchten. Gründe können zum Beispiel eine persönliche Notlage, Gewalt oder die Angst vor den Folgen einer Schwangerschaft sein.
Von einer vertraulichen Geburt findet immer ein kostenloses und vertrauliches Gespräch in einer anerkannten Schwangerschaftsberatungsstelle statt. Die Beraterin oder der Berater unterliegt der Schweigepflicht. Die Schwangere nennt ihre echte Identität nur einmal in der Beratungsstelle. Danach erhält sie ein Pseudonym. Unter diesem Namen kann sie ihr Kind mit medizinischer Hilfe sicher in einer Klinik zur Welt bringen. Die persönlichen Daten werden verschlossen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben aufbewahrt. Niemand außer der Beratungsstelle kennt die wahre Identität der Mutter.
Das Kind hat ab seinem 16. Geburtstag das Recht, Informationen über seine Herkunft zu erhalten. Ob die Daten herausgegeben werden, wird im Einzelfall nach den gesetzlichen Vorgaben geprüft.
Wendepunkte ist die Beratungsstelle gegen sexualisierte Gewalt für den Landkreis Heidekreis. Angeboten werden Beratung und Unterstützung bei sexualisierter Gewalt und Verdachtsmomenten:
Wir beraten:
Wir bieten an:
Wir arbeiten vertraulich und kostenfrei!
Die Frühen Hilfen im Heidekreis unterstützen werdende Eltern und Familien von der Schwangerschaft bis zum ersten Lebensjahr. Im Mittelpunkt stehen die Gesundheit und das Wohl von Kindern sowie die Stärkung von Eltern im Familienalltag.
Dabei unterstützen, begleiten und beraten Sie erfahrene Familienhebammen und Familien-, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen. Die Unterstützung kann zum Beispiel helfen bei:
Gut zu wissen
Bei Fragen und Interesse wenden Sie sich gern an die Netzwerkkoordination der Frühen Hilfen.
Was ist die Sozialraumarbeit?
Für wen ist die Sozialraumarbeit?
Wir helfen bei allen Fragen rund um die Themen:
Wir bieten Beratung:
Sprechen Sie uns gerne an oder vereinbaren Sie einen Termin.
Weibliche Genitalverstümmelung (Female Genital Mutilation – FGM) ist eine schwere Menschenrechtsverletzung. Dabei werden die äußeren Geschlechtsorgane ohne medizinischen Grund teilweise oder vollständig entfernt oder verletzt. Betroffen sind vor allem Mädchen und junge Frauen.
FGM kann zu schweren gesundheitlichen und seelischen Folgen führen. Dazu gehören schwere Schmerzen, Blutungen, Infektionen, Probleme beim Wasserlassen und bei der Menstruation sowie Schmerzen beim Geschlechtsverkehr. Auch während einer Schwangerschaft und Geburt kann FGM das Risiko für Komplikationen erhöhen. Viele Betroffene leiden zudem unter den psychischen Folgen der erlebten Gewalt.
Frauen und Mädchen mit FGM benötigen eine einfühlsame und fachkundige Begleitung. Hebammen können unterstützen, beraten und bei Bedarf spezialisierte Beratungs- und Behandlungsangebote vermitteln.
Jedes Kind hat das Recht auf gewaltfreie Erziehung
Väter und Mütter wollen ihren Kindern gute Eltern sein, ihnen Zuwendung geben, sie fördern und beschützen. Sicher gibt es Auseinandersetzungen zwischen Eltern, doch die Kinder sollten erleben, dass Eltern sich streiten und wieder vertragen. In manchen Familien mündet ein Streit in Gewalt. Die meisten Kinder, die häusliche Gewalt miterleben, schämen sich für das Verhalten ihrer Eltern. Das macht es ihnen schwer, sich jemandem anzuvertrauen. Außerdem lastet auf ihnen oft ein enormer Druck, denn sie müssen Aufgaben übernehmen, denen das Opfer nicht mehr gewachsen ist. Damit sind Kinder überfordert.
Kinder fühlen sich schuldig für das, was zu Hause passiert. Ihnen muss deutlich gemacht werden, dass sie für das Verhalten ihrer Eltern nicht verantwortlich sind. Sie orientieren sich an dem, was ihre Eltern ihnen vorleben. Wenn sie Gewalt erleben, wird diese zur Normalität. Sie lernen, dass Gewalt zur Durchsetzung eigener Interessen „normal“ ist. Sie lernen nicht, dass es in Konfliktsituationen auch positive Verhaltensalternativen gibt. Im Erwachsenenalter wiederholt sich für diese Kinder oft das Erlebte, nämlich die Ausübung bzw. die Erduldung von Gewalt. Kinder brauchen daher qualifizierte Unterstützung bei der Bewältigung ihrer Gewalterfahrungen. Dies erfolgt z. B. durch Fachberatung in Jugendämtern, durch Erzieherinnen in Frauenhäusern und/oder spezielle Angebote von Traumazentren für Kinder und Jugendliche.
Häusliche Gewalt
Hilfe für betroffene Frauen
Damit von Gewalt betroffenen Frauen besser geholfen wird, hat das Bundesfrauenministerium zusammen mit Kooperationspartnern die Initiative “Stärker als Gewalt” gestartet. Ihr Ziel ist, dass mehr betroffene Frauen ihre Scham überwinden und sich zur Wehr setzen. Die Initiative ist Teil des Aktionsprogrammes “Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen” der Bundesregierung.
Mit dem Hilfetelefon “Gewalt gegen Frauen” gibt es unter der kostenlosen Telefonnummer 08000/116 016 Unterstützung und Hilfe bei allen Formen von Gewalt gegen Frauen. Neben den betroffenen Frauen können sich auch Angehörige, Freunde und Menschen aus dem sozialen Umfeld sowie Fachkräfte an das Hilfetelefon wenden. Das Hilfetelefon ist rund um die Uhr erreichbar, die Beratung ist vertraulich, kostenlos und wird auf Deutsch und in 17 weiteren Sprachen angeboten.