Unter “Kinder- und Jugendschutz” wird eine Vielzahl von Regelungen und Maßnahmen verstanden, die dazu beitragen, Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen. Junge Menschen haben Anspruch auf eine gesunde geistige, körperliche und psychische Entwicklung sowie auf Schutz vor körperlicher und seelischer Vernachlässigung, Misshandlung und vor sexuellem Missbrauch.
Mögliche Gefährdungen sind in den unterschiedlichsten Lebensbereichen vorhanden, wie z.B. durch Alkohol-, Tabak- und Drogenkonsum, Sekten und Psychogruppen, Extremismus in jeglicher Form uvm.. Auch die psychischen Auffälligkeiten und Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen in Folge zunehmend unsicherer Lebensbedingungen und starkem Leistungsdruck haben deutlich zugenommen. Als ein Weiteres gilt es der Gewalt von Kindern und Jugendlichen untereinander vorzubeugen, wie beispielsweise Mobbing und Happy Slapping.
Auf Grund der rasanten technischen Entwicklung unserer Zeit nehmen auch Gefährdungen im Rahmen der Mediennutzung zu, angefangen bei übermäßigem Konsum von Fernsehen, Internet, Spielekonsolen und co. bis hin zu Cybermobbing, illegalen Downloads und pornografischen Inhalten.
Das niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung befasst sich unter anderem mit dem erzieherischen, gesetzlichen und strukturellen Kinder- und Jugendschutz. Insbesondere der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt, Vernachlässigung und Missbrauch hat hohe Priorität. Daher werden zahlreiche Unterstützungsmaßnahmen seitens der Landesregierung initiiert und gefördert. Hierzu gehören u.a. Beratungsstellen für Kinder und Jugendliche, Koordinierungszentren Kinderschutz sowie Mädchenhäuser, aber auch die Ausbildung von Familienhebammen und Kinderschutzfachkräften.
Die Förderung regional breit gestreuter präventiver Angebote ist ein Ziel des erzieherischen Jugendschutzes. Öffentliche und freie Träger der kommunalen Jugendhilfe nehmen diese Aufgaben in ihrem Zuständigkeitsbereich wahr und werden dabei vom Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung sowie dem Landesamt für Soziales, Jugend und Familie im Rahmen von Projektförderung, Beratung und Fortbildung unterstützt.
Medien wie Fernsehen, Radio, Computer und Handy gehören heute selbstverständlich zum Familienalltag und damit auch zum Leben unserer Kinder dazu. Da Kinder heute in dieser Welt der Medien aufwachsen, die für sie spannend und faszinierend ist, sollten sie gut „gewappnet“ sein für das, was über die Medien auf sie einströmt. Sie sollten sinnvoll mit Medien umgehen können. Kinder hierbei so zu begleiten und zu unterstützen, dass sie die notwendige „Medienkompetenz“ entwickeln, ist deshalb zu einer wichtigen Aufgabe von Erziehung geworden.
Die Erziehung und Sorge für ein Kind nehmen in erster Linie die Eltern wahr. Mitunter können jedoch ergänzende Hilfen des Staates bei der Erziehung notwendig werden. Engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter setzen sich ein, um
Wenn Sie Fragen haben oder Angebote nutzen möchten, so zögern Sie nicht, sich an die jeweils genannten Ansprechpersonen zu wenden.
Weitere Informationen zu diesem Thema bieten folgende Links und die Broschüre des Fachbereich Kinder, Jugend und Familie im Heidekreis mit den Aufgaben und Leistungen des Jugendamtes.
Gerade im ländlichen Raum leisten die vielen Jugendgruppen in den Vereinen, Verbänden und Organisationen einen wertvollen Beitrag im Bereich der Jugendarbeit. Hierdurch fördern sie das Selbstbewusstsein, die Selbstständigkeit und das soziale Miteinander von jungen Menschen und regen sie zu gesellschaftlichem Miteinander und Engagement an. Die Förderung und Unterstützung dieser – in der der Regel von ehrenamtlich Tätigen geleistete Arbeit – ist eine wichtige Aufgabe des Jugendamtes. Instrumente hierbei sind neben der finanziellen Förderung der vielen Aktivitäten der Jugendorganisationen auch die fachliche Qualifikation, Fort- und Weiterbildung der freiwillig tätigen Jugendleiterinnen und Jugendleiter.
Lernen findet nicht nur in der Schule statt, sondern auch an vielen außerschulischen Lernorten. Mit dem Jugendhof Idingen verfügt der Heidekreis über eine vorbildlich ausgestattete Bildungsstätte, die Kindern und Jugendlichen eine Vielzahl von Angeboten der kreativen, politischen, sozialen, gesundheitlichen, kulturellen, naturkundlichen und technischen Bildung anbietet. Ausgerichtet an den Methoden der Jugendarbeit stoßen diese Angebote auf eine breite Resonanz und erfreuen sich großer Beliebtheit.
Mit dem Programm JUGEND STÄRKEN hat sich das Jugendamt zudem den Jugendlichen angenommen, die nicht bzw. nicht mehr mit den herkömmlichen Angeboten der Jugendsozialarbeit erreichbar sind, um auch ihnen die gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen.
Jugendwerkstatt “Tu Wat” – Eine Einrichtung für arbeitssuchende Jugendliche und junge Erwachsene. Aller Anfang ist schwer, deshalb coachen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter junge Menschen zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen beim Übergang von der Schule ins Berufsleben. Zur Zielgruppe gehören junge Menschen, (15 bis 27 Jahre) aus dem gesamten Landkreis Heidekreis, die aufgrund ihrer schulischen und persönlichen Situation zunächst kaum eine Chance haben, in den Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt integriert zu werden. Das “Tu Wat” versteht sich als Einrichtung für arbeitslose junge Menschen, die bereit sind, an ihrer Situation etwas zu verändern. Der nachträgliche Erwerb des Hauptschulabschlusses ist hier ebenso möglich wie die Absolvierung der Schulpflicht.
Kinder verbringen in der Regel einen großen Teil ihres Tages in der Schule und sind anschließend mit Hausaufgaben oder Lernen beschäftigt. Häufig erzählen sie, was am Tag vorgefallen ist, was der eine oder andere Lehrer getan hat oder was es im Sportunterricht Neues gab. Bleiben derartige Berichte aus oder merken Sie als Elternteil, dass Ihr Kind keine Zeit mehr für Hausaufgaben oder Lernen aufwendet, liegt irgendetwas im Argen. Gründe für ein plötzliches Desinteresse können selbstverständlich immer durch pubertäres Verhalten bedingt sein, häufig sind sie aber im Schulalltag zu finden. Versuchen Sie durch Gespräche herauszufinden, was in Ihrem Kind vorgeht: Herrscht Gewalt in der Schule, gibt es ein Problem mit Drogen oder hat Ihr Kind Angst vor einem Lehrer oder den Mitschülern?
In jedem Fall bedeuten Schulprobleme emotionalen Dauerstress für alle Betroffenen. Die Schüler – und sicher auch ihre Eltern – geraten schnell in einen Teufelskreis, indem die Sorgen und der Erwartungs- sowie Leistungsdruck die Probleme noch verstärken. Einfühlungsvermögen, Verständnis und Akzeptanz der Persönlichkeit des Kindes dagegen stärken bei allen Schulproblemen das Selbstvertrauen. Ein offener Dialog unter den Betroffenen kann einer Entspannung der Situation dienen. Entscheidend ist der gute Kontakt zwischen Schule und Eltern (Sorgeberechtigten).
Eine Trennung oder Scheidung ist traurig, häufig emotional und belastend – sowohl für die betroffenen Kinder als auch für die Eltern. Mit einer Trennung der Eltern ist in der Regel eine Auflösung der bisherigen Familie verbunden. Es findet eine Neuorientierung statt. Das Elternpaar trennt sich, die Elternschaft bleibt bestehen.
Oft können Beziehungsprobleme vor, während und nach einer Trennung durch kompetente Hilfe von außen gelöst werden. Eltern haben Anspruch auf kostenlose Beratung und können umfangreiche und unbürokratische Hilfe bei einer Erziehungsberatung, Eheberatung oder Familienberatung beim Jugendamt oder freien Trägern bekommen. Nutzen Elternpaare frühzeitig Beratungsangebote, können möglicherweise Konflikte gelöst und Trennungen vermieden werden. Auch in der Trennungsphase kann die Beratung dazu führen, gemeinsame konstruktive Lösungen zu finden, um den Interessen des Kindes zu entsprechen und es ihm zu ermöglichen, eine stabile und sichere Bindung zu beiden Elternteilen beizubehalten beziehungsweise aufzubauen.
Das Internet ist für Kinder vielfältig, aber nicht immer übersichtlich. Dafür gibt es zum Beispiel spezielle Kinderseiten und Kindersuchmaschinen. Sie helfen dabei, dass Kinder sich gut und sicher informieren und spielen können. Kinder nutzen aber auch Seiten und Angebote, die nicht für sie geeignet sind. Kinder und Jugendliche, die sich im Netz bewegen, können auch auf Filme, Fotos oder Spiele stoßen, die jugendgefährdend sind. So bezeichnet man Medien, die die gute und gesunde Entwicklung der Kinder gefährden. Dazu zählen vor allem Gewaltdarstellungen, Aufrufe zu Gewalt- und Fremdenhass, Verbrechen und Pornografie. Wenn ein Computerspiel Gewalt verherrlicht und das einzige Spielziel darin besteht, Menschen zu töten, ist das Spiel jugendgefährdend.
Immer mehr Haushalte verfügen über ein Tablet, das auch schon von den Jüngsten genutzt wird. Vor allem kleine Kinder sollten digitale Medien anfangs nur in Begleitung ihrer Eltern nutzen. Sowohl Geräte als auch App-Shops bieten zusätzliche Einstellungsmöglichkeiten, um den Schutz für Kinder zu erhöhen. Indem Eltern ihr Kind anleiten, können sie auf Fragen eingehen, ihm mit zunehmendem Alter unterschiedliche Funktionen erklären und Sicherheitsregeln vermitteln.
Kinder spielen auf verschiedenen Geräten: Bei Smartphones, Tablets sowie Konsolen und PC können Eltern einiges beachten, um gute Angebote auszuwählen und ihre Kinder in der Spielewelt zu begleiten.
Kommunikation, Zugehörigkeit, Identität: In Sozialen Netzwerken können Jugendliche mit ihren Freunden schreiben, angesagten Trends folgen und herausfinden, wer sie sind.
In Gaststätten, Verkaufsstellen und allgemein in der Öffentlichkeit gilt: Die Abgabe (Verkauf, Weitergabe) von Tabakwaren und anderen nikotinhaltigen Erzeugnissen und deren Behältnissen an Kinder und Jugendliche ist verboten. Auch der Konsum von Tabakwaren und anderen nikotinhaltigen Erzeugnissen darf unter 18-Jährigen nicht gestattet werden. Automaten müssen technisch so ausgestattet sein, dass eine Entnahme von Tabakwaren und anderen nikotinhaltigen Erzeugnissen und deren Behältnissen durch unter 18-Jährige nicht möglich ist. Kindern und Jugendlichen dürfen im Versandhandel keine Tabakwaren oder andere nikotinhaltigen Erzeugnisse und deren Behältnisse angeboten noch im Wege des Versandhandels abgegeben werden. Diese Verbote gelten nicht nur für nikotinhaltige, sondern auch für nikotinfreie E-Zigaretten und E-Shishas.
Alkoholische Getränke wie Bier, Wein oder Sekt (auch Mischgetränke) dürfen an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nicht abgegeben werden und deren Verzehr darf unter 16-Jährigen nicht gestattet werden. Die Abgabe von anderen alkoholischen Getränken wie Schnaps, Likör, Grappa, Wodka, Alkopops, Mixgetränke wie Cola/Rum oder alkoholhaltige Lebensmittel wie Weinbrandbohnen an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ist verboten.
Für Tabak- und Alkoholprodukte besteht in Kinos ein Werbeverbot vor 18 Uhr.
Immer weniger Jugendliche rauchen – diese positive Entwicklung zeichnet sich bei den regelmäßigen Erhebungen der BZgA seit einigen Jahren ab. Trotzdem gibt es keinen Grund zur Entwarnung: Etwa 12 Prozent der 12- bis 17-Jährigen gibt an, zu rauchen, sowie 37 Prozent der 18- bis 25-Jährigen. Der frühzeitige Einstieg in das Rauchen, stellt eines der größten Risiken für die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen dar. Eltern können einen großen Einfluss auf das Rauchverhalten Ihrer Kinder ausüben. Erfahren Sie, wie Sie das Rauchen Ihrer Kinder verhindern oder wie Sie Ihr Kind beim Ausstieg aus dem Rauchen unterstützen können.
Für arbeitslose Jugendliche orientiert sich die Jugendberufshilfe an dem Grundsatz, junge Menschen in Ihrer Entwicklung zu fördern und zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit zu erziehen. Sie verfolgt somit einen ganzheitlichen Ansatz der Persönlichkeitsentwicklung. Im Mittelpunkt der Angebote der Jugendberufshilfe steht die soziale Integration.
Im Projekt JUGEND STÄRKEN und der Jugendwerkstatt TuWat werden junge Menschen bei der schulischen und beruflichen Ausbildung und der Eingliederung in die Arbeitswelt unterstützt.
Viele Streaming-Plattformen bieten Filme und Serien auf Abruf, die auch für junge Zuschauer geeignet sind. Wichtig ist, altersgerechte Sendungen auszuwählen und die Streaming-Portale möglichst sicher einzurichten.