Ziel des Fachbereiches Kinder, Jugend, Familie ist es präventiv, beratend und inklusiv zu unterstützen. Dabei sollen Teilhabe und Schutz stärker im Mittelpunkt stehen. In folgenden Bereichen werden Kinder und Familien sowie junge Menschen durch die Sozialen Dienste begleitet. Erziehungsberechtigte oder junge volljährige Personen können verschiedene Hilfen zur Unterstützung erhalten.
Die Sozialen Dienste teilen sich wie folgt auf:
Bezirkssozialdienst (BSD)
Teilhabe junger Menschen (TjM)
Pflegekinderdienst (PKD)/ Adoptionsvermittlung
Jugendhilfe im Strafverfahren
Ihre Anfragen gehen im Geschäftszimmer der Sozialen Dienste ein und werden entsprechend weitergeleitet.
Viele Abhängigkeiten beginnen mit einmaligem oder gelegentlichem Ausprobieren- aus Neugier, Gruppendruck oder Langeweile. Bliebt der Konsum oder das Verhalten nicht bei einer Ausnahme, kann daraus eine Gewohnheit entstehen. Mit der Zeit steigt das Risiko, die Kontrolle zu verlieren und immer häufiger zu konsumieren oder zu spielen. Das gilt sowohl bei Cannabis und anderen Drogen als auch für Verhaltensweisen wie exzessives Gaming. Was harmlos beginnt, kann sich schleichend zu einer Abhängigkeit entwickeln und den Alltag, die Gesundheit und soziale Beziehungen erheblich beeinträchtigen.
Besonders sensible Lebensphasen können dieses Risiko verstärken. Erleben junge Menschen beispielsweise familiäre Konflikte, Trennung, Verlust oder andere belastende Situationen, kann der Konsum als vermeintlicher Ausweg oder zur Bewältigung von Stress attraktiver werden. In diesen Zeiten sind stabile Beziehungen, Unterstützung und verlässliche Ansprechpersonen besonders wichtig.
Sucht kann jede Familie treffen- unabhängig von Alter, Herkunft oder sozialer Situation. Dabei geht es nicht nur um Alkohol, illegale Drogen oder Medikamente. Auch Verhaltensweisen wie Glücksspielen oder eine problematische Nutzung digitaler Medien können sich zu einer Abhängigkeit entwickeln. Eine Suchterkrankung entsteht meist schleichend. Aus gelegentlichem Konsum oder Verhalten kann eine Gewohnheit werden, die zunehmend die Kontrolle übernimmt und immer mehr Raum im Familienalltag einnimmt.
Für Kinder und Jugendliche ist eine Suchterkrankung in der Familie besonders belastend. Sie spüren Spannungen, Unsicherheit und Veränderungen im Verhalten der Eltern, auch wenn die Sucht nach außen verborgen werden soll. Häufig übernehmen Kinder früh Verantwortung, ziehen sich zurück oder versuchen, die Familie zu stabilisieren. Dadurch können ihre eigenen Bedürfnisse und ihre Entwicklung in den Hintergrund geraten.
Sucht betrifft deshalb nicht nur die erkrankte Person, sondern die gesamte Familie. Frühzeitige Unterstützung und verlässliche Bezugspersonen können Kindern helfen, mit der Belastung umzugehen. Betroffene Eltern sollten sich deshalb möglichst früh Hilfe bei einer Suchtberatungsstelle oder anderen Fachstellen suchen.
Ein Konflikt entsteht zum Beispiel, wenn zwei Menschen unterschiedliche Vorstellungen haben. Ein Streit kann laut werden, muss aber nicht in Gewalt enden. Gewalt beginnt bei Schlagen, Treten, Würgen, Bedrohen, Einsperren, Beleidigungen, ständiger Kontrolle und Einschüchterung oder dem Zerstören von Gegenständen.
Häusliche Gewalt findet häufig zwischen Partnern oder innerhalb der Familie statt. Sie kann wiederholt auftreten und stärker werden. Nach einem Gewaltausbruch entschuldigt sich der Täter oder die Täterin manchmal und verspricht, dass es nicht wieder passiert. Trotzdem kann die Gewalt später erneut auftreten.
Kinder leiden immer unter häuslicher Gewalt, auch wenn sie selbst nicht geschlagen werden. Sie können Angst bekommen, fühlen sich schuldig für das, was zu Hause passiert und versuchen einen Elternteil zu schützen. Manche übernehmen Aufgaben im Haushalt oder kümmern sich um Geschwister, weil ein Elternteil dazu nicht mehr in der Lage ist. Wer Gewalt erlebt, empfindet diese später als normales Verhalten.
Wohin wenden bei akuten Krisen?
Bei der Bewältigung von akuten Krisensituationen wie zum Beispiel Konflikten in der Partnerschaft, hilft die Paarberatung. Zu Erziehungsfragen oder bei Problemen in der Familie können sich Kinder und Jugendliche sowie Eltern und andere Erziehungsberechtigte an eine der über 1000 staatlichen und kirchlichen Erziehungs- und Familienberatungsstellen wenden. Die Beratung ist kostenfrei und streng vertraulich.
Nach einer Trennung verändert sich der Familienalltag. Die Partnerschaft endet, die Verantwortung als Eltern bleibt jedoch bestehen. Eltern müssen weiterhin wichtige Entscheidungen für Ihr Kind treffen und den Kontakt zum anderen Elternteil möglichst verlässlich gestalten. Bei gemeinsamen Sorgerecht bleibt diese grundsätzlich auch nach der Trennung bestehen.
Für Kinder ist es besonders belastend, wenn sie dauerhaft in Streit zwischen den Eltern einbezogen werden. Eltern sollten deshalb Konflikte möglichst außerhalb der Gegenwart des Kindes klären und gemeinsame Regeln für den Alltag, Schule, Betreuung und Umgang festlegen. Bei wichtigen Entscheidungen müssen gemeinsam sorgeberechtigte Eltern sich grundsätzlich abstimmen. Wenn eine Einigung schwierig ist, können sich Eltern kostenlos an die Erziehungs- oder Familienberatungsstellen wenden. Dort erhalten sie Unterstützung bei Fragen zur Trennung, Sorgerecht und zum Umgang. Die Beratung kann helfen, Konflikte zu entschärfen und eine Regelung zu finden, die dem Kind gerecht wird.
Wenn Eltern ihr Konflikte nicht selbst lösen können, kommen auch Mediation oder andere außergerichtliche Verfahren zur Konfliktlösung infrage. Erst wenn keine Einigung möglich ist, kann das Familiengericht über Sorgerecht oder Umgang entscheiden. Dabei steht das Wohl des Kindes im Mittelpunkt.
Wenn der Partner oder die Partnerin stirbt, wenn Papa oder Mama oder sogar beide Eltern plötzlich nicht mehr da sind, bricht für die Hinterbliebenen oft eine Welt zusammen. Nach dem ersten Schock folgt die schmerzliche Zeit des Trauerns und jeder – Sohn oder Tochter, Partner oder Partnerin – muss nach Wegen suchen, die diese traurige Welt zunächst lebbar machen und schließlich aus ihr hinausführen.
Trauerbegleitung und Unterstützung in dieser schwierigen Zeit bieten verschiedene Organisationen und Beratungsstellen an. Die Trauerbegleitung richtet sich an alle, die einen nahestehenden Menschen durch Tod verloren haben.
Alleinerziehend zu sein, kann jede Familie treffen und manchmal schneller als erwartet. Eine Trennung oder Scheidung, der Tod des Partners oder der Partnerin, eine ungeplante Schwangerschaft oder die Entscheidung, ein Kind bewusst allein großzuziehen, können dazu führen, dass ein Elternteil die Verantwortung überwiegende allein trägt.
Viele Aufgaben müssen dann gleichzeitig bewältigt werden: Kinderbetreuung, Haushalt, finanzielle Verpflichtungen und die emotionale Begleitung der Kinder. Besonders herausfordernd sind dabei finanzielle Sorgen, fehlende Betreuungsmöglichkeiten, wenig Zeit für sich selbst und die Frage, wie sich Arbeit und Familie miteinander vereinbaren lassen. Hinzu kommen manchmal Einsamkeit, gesellschaftlicher Druck oder die schwierige Zusammenarbeit mit dem anderen Elternteil.
Eltern haben Anspruch auf kostenlose Beratung und können umfangreiche und unbürokratische Hilfe bei einer Erziehungsberatung, Eheberatung oder Familienberatung beim Jugendamt oder freien Trägern bekommen. Durch eine frühzeitig Nutzung der Beratungsangebote können möglicherweise Konflikte gelöst und Trennungen vermieden werden. Auch in der Trennungsphase kann die Beratung dazu führen, gemeinsame konstruktive Lösungen zu finden, um den Interessen des Kindes zu entsprechen und es ihm zu ermöglichen, eine stabile und sichere Bindung zu beiden Elternteilen beizubehalten beziehungsweise aufzubauen.
Als arbeitsloser junger Mensch ist der Einstieg in die Arbeitswelt nicht immer ganz einfach. Nach der Schule oder Ausbildung kann es einige Zeit dauern, bis du einen passenden Ausbildungs- oder Arbeitsplatz findest. Gründe dafür können sein
Die Arbeitslosigkeit kann sich auf deine finanzielle Situation und deine berufliche Zukunft auswirken. Unterstützung durch Berufsberatung, Weiterbildungen und Arbeitsvermittlungen kann dir dabei helfen, einen geeigneten Ausbildungs- oder Arbeitsplatz zu finden.
Für arbeitslose Jugendliche orientiert sich die Jugendberufshilfe an dem Grundsatz, junge Menschen in Ihrer Entwicklung zu fördern und zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit zu erziehen. Sie verfolgt somit einen ganzheitlichen Ansatz der Persönlichkeitsentwicklung. Im Mittelpunkt der Angebote der Jugendberufshilfe steht die soziale Integration. Im Projekt JUGEND STÄRKEN und der Jugendwerkstatt TuWat werden junge Menschen bei der schulischen und beruflichen Ausbildung und der Eingliederung in die Arbeitswelt unterstützt.
Finanzielle Krisen- und Notsituationen können aus unterschiedlichen Gründen entstehen. Häufig kommen mehrere Faktoren zusammen, etwa Arbeitslosigkeit, Krankheit, Trennung oder Scheidung. Aber auch mangelnde Kenntnisse im Umgang mit Geld, Konsumwünsche, unerwartete Ausgaben oder eine unzureichende Aufklärung und Beratung können zu finanziellen Problemen beitragen.
Wenn das Einkommen dauerhaft nicht mehr ausreicht, um den notwendigen Lebensunterhalt sowie fällige Rechnungen und Zahlungsverpflichtungen zu begleichen, kann sich eine Überschuldung entwickeln. Die damit verbundenen finanziellen und persönlichen Belastungen können zu Existenzängsten führen und die Gesundheit beeinträchtigen. Deshalb ist es sinnvoll, bei ersten Anzeichen von Zahlungsschwierigkeiten frühzeitig Beratung in Anspruch zu nehmen.
Besonders belastend können finanzielle Notlagen für Familien mit Kindern sein. Eingeschränkte finanzielle Möglichkeiten können die soziale Teilhabe sowie Entwicklungs- und Bildungschancen von Kindern beeinträchtigen. Es stehen verschiedene Unterstützungsangebote für Familien zur Verfügung.
Schuldnerberatung
Eine Schuldnerberatungsstelle hilft dabei, die finanzielle Situation zu ordnen, Einnahmen und Ausgaben zu überprüfen und gemeinsam Lösungen für bestehende oder drohenden Überschuldung zu entwickeln. Dazu kann auch die Unterstützung bei Verhandlungen mit Gläubigern gehören. Wer Zahlungsschwierig- keiten hat oder eine Überschuldung befürchtet, sollte möglichst frühzeitig eine Schuldnerberatung oder Insolvenzberatungsstelle kontaktieren. Auch Jobcenter, Sozialämter und Kommunen können bei der Suche nach geeigneten Hilfen weiterhelfen.
Verliert eine Person ihre Wohnung und steht ihr keine anderweitige zumutbare Unterkunft zur Verfügung, ist die zuständige Gemeinde als Ordnungsbehörde im Rahmen der Gefahrenabwehr grundsätzlich dafür verantwortlich, eine vorübergehende Unterkunft zur Abwendung der Obdachlosigkeit bereitzustellen. Dies kann beispielsweise nach einer Zwangsräumung erforderlich werden.
Daneben können Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten Hilfen gemäß §§ 67 ff. SGB XII erhalten. Dies betrifft insbesondere Personen, bei denen besondere
Lebensverhältnisse- etwa Wohnungslosigkeit, eine ungesicherte wirtschaftliche Situation oder gewaltgeprägte Lebensumstände- mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind und diese nicht aus eigener Kraft überwunden werden können. Mögliche soziale Schwierigkeiten sind beispielsweise psychische Probleme, Sucht, Verschuldung oder Gewalterfahrungen.
Die erforderlichen Hilfen können ambulant, teilstationär oder stationär erbracht werden. Dazu gehören unter anderem Beratungsstellen, Tagesaufenthalte, stationäre Einrichtungen und nachgehende Hilfen zur Stabilisierung. Die ordnungsgemäße Unterbringung und die sozialrechtlichen Hilfen nach §§ 67 ff SGB XII sind dabei rechtlich voneinander zu unterscheiden.
Mütter und Väter, die durch die familiäre Situation gesundheitlich belastet sind, können unter bestimmten medizinischen Voraussetzungen eine stationäre Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahme erhalten. Die Kur ist nicht einfach eine Erholung vom Familienalltag. Sie ist eine medizinische Maßnahme mit einem individuellen Behandlungs- und Therapieplan, der sich an den gesundheitlichen Problemen der Mutter oder des Vaters orientiert. Für Mütter und Väter sind diese Leistungen in den §§ 24 und 41 SGB V geregelt und werden bei gesetzlich Versicherten von der Krankenkasse übernommen. Eine Maßnahme dauert in der Regel drei Wochen.
Psychische Belastungen entstehen in Familien häufig nicht durch ein einzelnes Problem, sondern durch mehrere Belastungen die gleichzeitig bewältigt werden müssen.
können dazu führen, dass Eltern an ihre persönlichen Grenzen kommen. Besonderes belastend ist die Situation wenn kaum Zeit für Erholung bleibt und Unterstützung im Alltag fehlt. Bedenken Sie dabei, dass Belastungen und Überforderung sowohl Eltern als auch den oder die jungen Menschen betreffen können.
Mögliche Auswirkungen bei Kinder- und Jugendlichen:
Mögliche Auswirkungen bei Eltern:
Bei Fragen zur Vormundschaft, Beistandschaft, Unterhalt und Vaterschaftsanerkennung sowie zum Sorge und Umgangsrecht erhalten Familien Unterstützung und Beratung. Ziel ist es, rechtliche Ansprüche zu klären, Lösungen zu finden, die insbesondere die Interessen und das Wohl des Kindes berücksichtigen.
Bei Ermittlungs- und/oder Strafverfahren gegen Jugendliche (14-17-Jährige) oder Heranwachsende (18-20-Jährige), die mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind, wird von den Jugendgerichten automatisch die Jugendgerichtshilfe zur Unterstützung des Jugendlichen oder Heranwachsenden und deren Erziehungsberechtigten bzw. Familienangehörigen herangezogen.
Ein Fachteam, bestehend aus Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, informiert, berät, begleitet und unterstützt junge straffällige Menschen bzw. solche, die einer Straftat beschuldigt werden, während des Strafverfahrens. Außerdem prüfen sie, ob die Strafverfolgung wirklich notwendig ist oder ob es andere Möglichkeiten zum Strafverfahren gibt.
Es kann immer einmal passieren, dass ein Kind stationär im Krankenhaus behandelt werden muss. Dies bedeutet für das Kind wie auch für die Eltern eine Ausnahmesituation. Zu der Angst vor der fremden Umgebung und den möglicherweise schmerzhaften Eingriffen kommt noch Trennungsangst und die Angst vor dem Alleinsein hinzu.
Je jünger ein Kind ist, desto schwieriger ist es, es auf die Situation vorzubereiten, denn es fehlt ihm noch die Einsicht, weshalb eine Behandlung notwendig ist. Ältere Kinder verstehen zwar den Zusammenhang zwischen Krankheit und Aufenthalt im Krankenhaus und weshalb sie ins Krankenhaus müssen, aber auch sie leiden unter der Trennung von den Eltern.
Das erste, das Sie benötigen, ist Zeit für die Pflege Ihres Kindes. Berufstätige Ehepaare sollten die Frage klären, wer bei dem Kind zu Hause oder in der Klinik bleibt. Es müssen ja nicht beide sein und auch sicher nicht zwangsläufig immer die Mütter. Klären Sie Ihre gegenwärtigen Verpflichtungen und besonders die Erwartungen, die Sie an einander haben. Alleinerziehende Elternteile stehen auf den ersten Blick alleine vor der Aufgabe ihr krankes Kind zu pflegen. Fragen Sie rechtzeitig nach, wo Sie soziale Unterstützung mobilisieren können, die Sie selbst entlasten könnte.
Eine behutsame Vorbereitung auf einen Aufenthalt im Krankenhaus kann Ängste des Kindes mindern. Aber auch eigene Ängste müssen bewältigt werden. Kinder sollten nicht erst dann, wenn ein Krankenhausaufenthalt konkret bevorsteht, mit dem Thema Krankenhaus vertraut gemacht werden. Etwa ab dem dritten Lebensjahr können Sie Ihrem Kind vermitteln, was ein Krankenhaus ist und was darin geschieht. Hierdurch kann zumindest die Angst vor dem Unbekannten, Fremden etwas gemildert werden.