ist eine gesetzlich anerkannte Betreuungsform und ist bis zum dritten Lebensjahr gleichrangig zu der Betreuung in einer Kindertageseinrichtung. Sie bietet Kindern vor allem in den ersten Lebensjahren eine familiennahe Betreuung, bei der die individuellen Bedürfnisse besonders berücksichtigt werden können.
Der kleine überschaubare Rahmen von bis zu fünf Tageskindern, bietet zum einem eine bedürfnisorientierte- und entwicklungsangemessenen Förderung, zum anderen können erste Gruppenerfahrungen und Soziales Lernen erlebt werden.
Die Kindertagespflege zeichnet sich durch eine hohe zeitliche Flexibilität aus, sodass die Betreuungsbedarfe spezifisch auf das Erwerbsleben der Familien abgestimmt werden können.
Auch die Ergänzende Betreuung zur Kindertageseinrichtung oder zur Schule ist für Kinder bis 14 Jahren im Rahmen der Kindertagespflege möglich. Eine Kindertagespflegeperson, die sich fachlich, persönlich und gesundheitlich eignet, braucht geeignete Räume und eine Pflegeerlaubnis des Fachbereiches Kinder, Jugend und Familie des Landkreis Heidekreis.
Die Kindertagespflege ist in verschiedenen Varianten möglich – im Heidekreis wird sie im Form der herkömmlichen Kindertagespflege, Betreuung der Tageskinder im Haushalt der Kindertagespflegeperson, als Kinderbetreuerin und im Betreuungssetting in einer Großtagespflegestelle angeboten.
Im Heidekreis muss eine Kindertagespflegeperson mindestens einen Qualifizierungskurs in der Kindertagespflege über 160 Stunden erfolgreich absolviert haben. Der Qualifizierungskurs orientiert sich am Curriculum des DJI (Deutsches Jugend Institut).
Eine abgeschlossene Ausbildung als Erzieherin bzw. Erzieher oder Sozialpädagogin bzw. Sozialpädagoge, wird für die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson anerkannt. Im Einzelfall kann auch die Ausbildung zur Sozialassistentin bzw. zum Sozialassistenten oder zur Kinderpflegerin bzw. zum Kinderpfleger anerkannt werden.
Zusätzlich muss eine Kindertagespflegeperson regelmäßig Kurse in der „Ersten Hilfe für Bildung und Betreuungseinrichtungen“ belegen und eine Einweisung zum Infektionsschutzgesetz beim Gesundheitsamt besuchen.
Die Kindertagespflegepersonen müssen sich regelmäßig fortbilden und an den Treffen der Familien- und Kinderservice teilnehmen.
Um eine verlässliche Betreuung auch im Urlaubs- oder Krankheitsfall einer Kindertagespflegeperson zu gewährleisten hat der Heidekreis verschiedene Vertretungssettings initiiert und gefördert.
Eine Kindertagespflegeperson (KTPP) betreut keine eigenen Kinder und vertritt bis zu 3 KTPP. Die Vertretungskraft hält regelmäßig Kontakt zu der Kindergruppe und betreut im Vertretungsfall im Hause der KTP.
Es wird ein Vertretungsstützpunkt bereitgehalten. Die dort tätige KTPP bietet für mehrere KTPP eine Vertretung an. Um den Kontakt zu halten besuchen die unterschiedlichen KTPP regelmäßig den Vertretungsstützpunkt, bzw. die Vertretungskraft sucht die KTPP in ihrem Haushalt auf, um den Kontakt aufzubauen. Im Vertretungsfall wird im Vertretungsstützpunkt betreut.
Weitere Informationen zu diesem Thema bieten folgende Links.
Die Kindertagespflege ist eine gesetzlich anerkannte Betreuungsform und ist bis zum dritten Lebensjahr gleichrangig zu der Betreuung in einer Kindertageseinrichtung. Sie bietet Kindern vor allem in den ersten Lebensjahren eine familiennahe Betreuung, bei der die individuellen Bedürfnisse besonders berücksichtigt werden können.
Der kleine überschaubare Rahmen von bis zu fünf Tageskindern, bietet zum einem eine bedürfnisorientierte- und entwicklungsangemessenen Förderung, zum anderen können erste Gruppenerfahrungen und Soziales Lernen erlebt werden.
Die Kindertagespflege zeichnet sich durch eine hohe zeitliche Flexibilität aus, sodass die Betreuungsbedarfe spezifisch auf das Erwerbsleben der Familien abgestimmt werden können.
Auch die Ergänzende Betreuung zur Kindertageseinrichtung oder zur Schule ist für Kinder bis 14 Jahren im Rahmen der Kindertagespflege möglich. Eine Kindertagespflegeperson, die sich fachlich, persönlich und gesundheitlich eignet, braucht geeignete Räume und eine Pflegeerlaubnis des Fachbereiches Kinder, Jugend und Familie des Landkreis Heidekreis.
Die Kindertagespflege ist in verschiedenen Varianten möglich – im Heidekreis wird sie im Form der herkömmlichen Kindertagespflege, Betreuung der Tageskinder im Haushalt der Kindertagespflegeperson, als Kinderbetreuerin und im Betreuungssetting in einer Großtagespflegestelle angeboten.
Die Kindertagespflegeperson betreut die Kinder im Haushalt der Eltern. Dabei dürfen auch mehrere Kinder aus diesem Haushalt betreut werden. Eine Pflegeerlaubnis ist für die Räumlichkeiten nicht erforderlich. Die Eltern sind die Arbeitgeber weil die Kindertagespflegeperson von den Eltern weisungsabhängig ist, daher stellen die Eltern die Kindertagespflegeperson an.
In einer Großtagespflegestelle werden im Zusammenschloss von zwei Kindertagespflegepersonen bis zu zehn Tageskinder zeitgleich in extra angemieteten Räumen betreut. Die Betreuung findet in kleinen Gruppen statt, die in der Regeln altersentsprechend zusammengesetzt sind und somit vielfältige Lern- und Kommunikationsmöglichkeiten bieten. Durch die überschaubare Anzahl der anwesenden Kinder besteht eine gewisse Auswahl an Spielpartnern die erste Soziale Erfahrungen ermöglichen. Jedes Tageskind ist dennoch einer Kindertagespflegeperson zugeordnet die als konstante Bezugsperson den Kindern Verlässlichkeit bietet.
Die Vermittlung von Kindertagespflegepersonen liegt im Zuständigkeitsbereich der Familien- und Kinderservice. Aus diesem Grund werden einzelne Kontaktadressen von Kindertagespflegepersonen nicht im Familienwegweiser aufgelistet.
Weitere Informationen zu diesem Thema bieten folgende Links.
Die Beratung zur Kindertagespflege übernehmen im Heidekreis die Familien- und Kinderservice. Hier kann mit den Eltern gemeinsam die passgenaue Betreuung für das jeweilige Kind erarbeitet werden.
Die Vermittlung in Kindertagespflege wird ebenfalls durch die Familien- und Kinderservice angeboten.
Ein Kind, dass das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Ältere Kinder werden vorranging in einer Einrichtung betreut oder besuchen die Schule. Ergänzend kann auch hier die Kindertagespflege gewählt werden.
Die Förderung in Kindertagespflege wird im Heidekreis, bei der Fachgruppe Wirtschaftliche Jugendhilfe beantragt. Der folgenden Tabelle lässt sich die Zuzahlung entnehmen, die Eltern nach Einkommen gestaffelt leisten müssen, wenn das Kind in der Kindertagespflege betreut wird.
Stufen Jahresnettoeinkommen gemäß § 12 der Satzung Kostenbeitrag je Betreuungsstunde
bis 15.000,- € –> 0,00 €
15.001 € bis 20.000 € –> 0,60 €
20.001 € bis 25.000 € –> 1,00 €
25.001 € bis 30.000 € –> 1,60 €
30.001 € bis 35.000 € –> 1,90 €
35.001 € bis 40.000 € –> 2,30 €
40.001 € bis 45.000 € –> 2,60 €
ab 45.001 € 2,90 €
Die Eltern vereinbaren mit der Kindertagespflegeperson individuell den Betreuungsbedarf.
Die Vermittlung von Kindertagespflegepersonen liegt im Zuständigkeitsbereich der Familien- und Kinderservice. Aus diesem Grund werden einzelne Kontaktadressen von Kindertagespflegepersonen nicht im Familienwegweiser aufgelistet.
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