Finanzielle Krisen- und Notsituationen können aus unterschiedlichen Gründen entstehen. Häufig kommen mehrere Faktoren zusammen, etwa Arbeitslosigkeit, Krankheit, Trennung oder Scheidung. Aber auch mangelnde Kenntnisse im Umgang mit Geld, Konsumwünsche, unerwartete Ausgaben oder eine unzureichende Aufklärung und Beratung können zu finanziellen Problemen beitragen.
Wenn das Einkommen dauerhaft nicht mehr ausreicht, um den notwendigen Lebensunterhalt sowie fällige Rechnungen und Zahlungsverpflichtungen zu begleichen, kann sich eine Überschuldung entwickeln. Die damit verbundenen finanziellen und persönlichen Belastungen können zu Existenzängsten führen und die Gesundheit beeinträchtigen. Deshalb ist es sinnvoll, bei ersten Anzeichen von Zahlungsschwierigkeiten frühzeitig Beratung in Anspruch zu nehmen.
Besonders belastend können finanzielle Notlagen für Familien mit Kindern sein. Eingeschränkte finanzielle Möglichkeiten können die soziale Teilhabe sowie Entwicklungs- und Bildungschancen von Kindern beeinträchtigen. Es stehen verschiedene Unterstützungsangebote für Familien zur Verfügung.
Schuldnerberatung
Eine Schuldnerberatungsstelle hilft dabei, die finanzielle Situation zu ordnen, Einnahmen und Ausgaben zu überprüfen und gemeinsam Lösungen für bestehende oder drohenden Überschuldung zu entwickeln. Dazu kann auch die Unterstützung bei Verhandlungen mit Gläubigern gehören. Wer Zahlungsschwierig- keiten hat oder eine Überschuldung befürchtet, sollte möglichst frühzeitig eine Schuldnerberatung oder Insolvenzberatungsstelle kontaktieren. Auch Jobcenter, Sozialämter und Kommunen können bei der Suche nach geeigneten Hilfen weiterhelfen.
Verliert eine Person ihre Wohnung und steht ihr keine anderweitige zumutbare Unterkunft zur Verfügung, ist die zuständige Gemeinde als Ordnungsbehörde im Rahmen der Gefahrenabwehr grundsätzlich dafür verantwortlich, eine vorübergehende Unterkunft zur Abwendung der Obdachlosigkeit bereitzustellen. Dies kann beispielsweise nach einer Zwangsräumung erforderlich werden.
Daneben können Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten Hilfen gemäß §§ 67 ff. SGB XII erhalten. Dies betrifft insbesondere Personen, bei denen besondere
Lebensverhältnisse- etwa Wohnungslosigkeit, eine ungesicherte wirtschaftliche Situation oder gewaltgeprägte Lebensumstände- mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind und diese nicht aus eigener Kraft überwunden werden können. Mögliche soziale Schwierigkeiten sind beispielsweise psychische Probleme, Sucht, Verschuldung oder Gewalterfahrungen.
Die erforderlichen Hilfen können ambulant, teilstationär oder stationär erbracht werden. Dazu gehören unter anderem Beratungsstellen, Tagesaufenthalte, stationäre Einrichtungen und nachgehende Hilfen zur Stabilisierung. Die ordnungsgemäße Unterbringung und die sozialrechtlichen Hilfen nach §§ 67 ff SGB XII sind dabei rechtlich voneinander zu unterscheiden.