Kindertagesstätten und Kindertagespflege fördern, bilden, erziehen und betreuen Kinder. Sie haben einen eigenen Erziehungsauftrag. Ziel ist es, jedes Kind in seiner Entwicklung zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu unterstützen.
Kinder mit und ohne Behinderung sollen gemeinsam aufwachsen und lernen. Ziel ist die gleichberechtigte und inklusive Teilhabe aller Kinder.
Ab dem ersten Geburtstag hat jedes Kind einen Rechtsanspruch auf Förderung in einer Kindertagesstätte oder in Kindertagespflege. Ab dem dritten Geburtstag besteht ein Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kindertagesstätte.
Der Bildungs- und Erziehungsauftrag von Kindertagesstätten umfasst insbesondere
In Krippengruppen werden Kinder bis zum dritten Lebensjahr betreut, gefördert und begleitet. Kinder wechseln in der Regel mit Vollendung des dritten Lebensjahres in den Kindergarten. Im Einzelfall kann eine weitere Betreuung in der Krippe vorübergehend möglich sein.
Betreuungsformen:
Ab dem ersten Geburtstag hat jedes Kind einen Rechtsanspruch auf Förderung in einer Kindertagesstätte oder in Kindertagespflege. Informationen zu den verschiedenen Betreuungsangeboten und Betreuungszeiten erhalten Sie bei den Kindertagessstätten, ihrer Kommune oder den Mitarbeiter*innen der Sozialraumarbeit vor Ort.
Bitte wenden Sie sich für eine Anmeldung nicht an einzelne Kindertageseinrichtungen. Diese können Ihnen nicht weiterhelfen. Für Anmeldungen in einer Tageseinrichtung wenden Sie sich bitte an Ihrem Wohnort an die Stadt, (Samt-) Gemeinde oder den gemeindefreien Bezirk Osterheide.
Im Kindergarten werden Kinder ab der Vollendung des dritten Lebensjahres bis zum Schuleintritt begleitet, gefördert und betreut. Unter bestimmten Voraussetzungen können Kinder aufgenommen werden, die bis zum 31. Oktober das dritte Lebensjahr vollenden.
Im Kindergarten gibt es verschiedene Betreuungsformen:
Ab dem dritten Geburtstag hat jedes Kind einen Rechtanaspruch auf einen Platz in einer Kindertagesstätte. In Niedersachsen ist der Besuch für Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung beitragsfrei. Die Beitragsfreiheit gilt für eine Betreuungszeit von bis zu acht Stunden täglich. Informationen zu den verschiedenen Betreuungsangeboten und Betreuungszeiten erhalten Sie bei den Kindertagessstätten, ihrer Kommune oder den Mitarbeiter*innen der Sozialraumarbeit vor Ort.
Bitte wenden Sie sich für eine Anmeldung nicht an einzelne Kindertageseinrichtungen. Diese können Ihnen nicht weiterhelfen. Für Anmeldungen in einer Tageseinrichtung wenden Sie sich bitte an Ihrem Wohnort an die Stadt, (Samt-) Gemeinde oder den gemeindefreien Bezirk Osterheide.
In altersübergreifenden Gruppen werden Kinder unterschiedlichsten Alters gemeinsam betreut, begleitet und gefördert. Je nach Einrichtung reicht das Alter von Kinder ab dem sechsten Lebensjahr bis zum Schuleintritt oder darüber hinaus.
Es gibt verschiedene Betreuungsformen:
Ab dem ersten Geburtstag hat jedes Kind den rechtlichen Anspruch auf Förderung in einer Kindertagesstätte oder in Kindertagespflege.
Ab dem dritten Geburtstag hat jedes Kind einen Rechtanaspruch auf einen Platz in einer Kindertagesstätte. In Niedersachsen ist der Besuch für Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung beitragsfrei. Die Beitragsfreiheit gilt für eine Betreuungszeit von bis zu acht Stunden täglich.
Informationen zu den verschiedenen Betreuungsangeboten und Betreuungszeiten erhalten Sie bei den Kindertagessstätten, ihrer Kommune oder den Mitarbeiter*innen der Sozialraumarbeit vor Ort.
Bitte wenden Sie sich für eine Anmeldung nicht an einzelne Kindertageseinrichtungen. Diese können Ihnen nicht weiterhelfen. Für Anmeldungen in einer Tageseinrichtung wenden Sie sich bitte an Ihrem Wohnort an die Stadt, (Samt-) Gemeinde oder den gemeindefreien Bezirk Osterheide.
Der Besuch des Kindergartens in Niedersachsen ist beitragsfrei.
Kinder haben ab dem ersten Tag des Monats, in dem sie drei Jahre alt werden, bis zur Einschulung Anspruch auf einen beitragsfreien Kindergartenplatz. Die Beitragsfreiheit gilt für eine Betreuungszeit von bis zu acht Stunden täglich an fünf Tagen in der Woche. Dazu gehören auch Früh- und Spätdienste.
Für den Besuch einer Krippe, eines Hortes oder für die Kindertagespflege können Beiträge anfallen. Reicht das Einkommen einer Familie nicht aus, können die Kosten ganz oder teilweise übernommen werden. Die Höhe der Kostenübernahme richtet sich nach dem Einkommen der Familie. Auch für die Kindertagespflege kann ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden. Die zu zahlenden Kosten werden individuell berechnet.
Sprache ist der Schlüssel, um die Welt zu entdecken, mit anderen in den Kontakt zu kommen und sich mitzuteilen. Kinder lernen Sprache von Anfang an- beim Spielen, Erzählen, Singen, Vorlesen und im gemeinsamen Alltag.
Die Kindertagesstätte unterstützt Ihr Kind dabei, seine Sprachfähigkeiten weiterzuentwickeln. Der Kontakt zu anderen Kindern ist wichtig. Im täglichen Miteinander wird Sprache ganz selbstverständliche gefördert. Diese alltagsintegrierte Bildung ist ein wichtiger Bestandteil der pädagogischen Arbeit.
Wenn Sie Fragen zur Sprachentwicklung Ihres Kindes haben oder Unterstützung benötigen, beraten Sie die pädagogischen Fachkräfte gerne und vermitteln bei Bedarf weitere Ansprechpersonen.
Zu den Aufgaben des kinder- und jugendärztlichen Dienstes des Landkreises gehört die freiwillige, kostenlose Untersuchung der Kinder in den Kindergärten. Diese Untersuchung dient dazu, Gesundheitsstörungen, die die weitere Entwicklung des Kindes beeinträchtigen könnten, frühzeitig zu erkennen und möglichst noch vor Beginn der Schulzeit zu beheben oder zu verbessern. Kontrollbedürftige Befunde werden mit den Eltern besprochen und zwecks Abklärung durch die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte schriftlich mitgegeben.
Die Untersuchung umfasst:
Die Untersuchungen erfolgen in der Regel in Zusammenarbeit mit den Eltern und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kindertageseinrichtungen. Ein Abschlussgespräch mit den Eltern findet direkt nach der Untersuchung im Kindergarten statt.
Kindertagespflege ist eine gesetzlich anerkannte Betreuungsform und ist bis zum dritten Lebensjahr gleichrangig zu der Betreuung in einer Kindertageseinrichtung. Sie bietet Kindern vor allem in den ersten Lebensjahren eine familiennahe Betreuung, bei der die individuellen Bedürfnisse besonders berücksichtigt werden können. Der kleine überschaubare Rahmen von bis zu fünf Tageskindern, bietet zum einen eine bedürfnisorientierte- und entwicklungsangemessene Förderung, zum anderen können erste Gruppenerfahrungen und soziales Lernen erlebt werden. Die Kindertagespflege zeichnet sich durch eine hohe zeitliche Flexibilität aus, sodass die Betreuungsbedarfe spezifisch auf das Erwerbsleben der Familien abgestimmt werden können. Auch die ergänzende Betreuung zur Kindertageseinrichtung oder zur Schule ist für Kinder bis 14 Jahren im Rahmen der Kindertagespflege möglich.
Eine Kindertagespflegeperson, die sich fachlich, persönlich und gesundheitlich eignet, braucht geeignete Räume und eine Pflegeerlaubnis des Fachbereiches Kinder, Jugend und Familie des Landkreis Heidekreis. Die Kindertagespflege ist in verschiedenen Varianten möglich – im Heidekreis wird sie in Form der herkömmlichen Kindertagespflege, Betreuung der Tageskinder im Haushalt der Kindertagespflegeperson, als Kinderbetreuerin und im Betreuungssetting in einer Großtagespflegestelle angeboten.
Qualifikation
Im Heidekreis muss eine Kindertagespflegeperson mindestens einen Qualifizierungskurs in der Kindertagespflege über 160 Stunden erfolgreich absolviert haben. Der Qualifizierungskurs orientiert sich am Curriculum des Deutschen Jugend Instituts (DJI). Eine abgeschlossene Ausbildung als Erzieher/Erzieherin oder Sozialpädagoge/Sozialpädagogin kann für die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson anerkannt werden. Im Einzelfall kann auch die Ausbildung als Sozialassistent/Sozialassistentin in oder zu Kinderpfleger/zur Kinderkrankenpflegerin anerkannt werden. Zusätzlich muss eine Kindertagespflegeperson regelmäßig Kurse in der „Ersten Hilfe für Bildung und Betreuungseinrichtungen“ belegen, sich mindestens 24 Stunden im Jahr fortbilden und eine Einweisung zum Infektionsschutzgesetz beim Gesundheitsamt besuchen.
Vertretung
Um eine verlässliche Betreuung auch im Urlaubs- oder Krankheitsfall einer Kindertagespflegeperson zu gewährleisten, hat der Heidekreis verschiedene Vertretungssettings initiiert und gefördert. Eine Kindertagespflegeperson (KTPP) hat selbst keine Kinder in der Betreuung und vertritt bis zu 3 KTPP. Die Vertretungskraft hält regelmäßig Kontakt zu der Kindergruppe und betreut im Vertretungsfall im Hause der KTP. Es wird ein Vertretungsstützpunkt bereitgehalten. Die dort tätige KTPP bietet für mehrere KTPP eine Vertretung an. Um den Kontakt zu halten, besuchen die unterschiedlichen KTPP regelmäßig den Vertretungsstützpunkt, bzw. die Vertretungskraft sucht die KTPP in ihrem Haushalt auf, um den Kontakt zu den Tageskindern aufzubauen und zu erhalten. Im Vertretungsfall wird im Vertretungsstützpunkt oder in der Kindertagespflegestelle betreut.
Die Beratung und Vermittlung einer Kindertagespflegeperson erfolgt im Heidekreis durch die Fachberatung Kindertagespflege. Hier kann mit den Eltern gemeinsam die passgenaue Betreuung für das jeweilige Kind erarbeitet werden.
Kosten
Ein Kind, dass das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Ältere Kinder werden vorrangig in einer Kindertageseinrichtung betreut oder besuchen die Schule. Ergänzend kann auch hier die Kindertagespflege gewählt werden.
Die Förderung von Kindern in Kindertagespflege wird im Heidekreis bei der Fachgruppe Wirtschaftliche Jugendhilfe beantragt. Der folgenden Tabelle lässt sich der Kostenbeitrag entnehmen, den Eltern nach Netto-Einkommen gestaffelt leisten müssen, wenn das Kind in der Kindertagespflege betreut wird.
Stufen Jahresnettoeinkommen gemäß § 12 der Satzung Kostenbeitrag je Betreuungsstunde
bis 15.000,- € –> 0,00 €
15.001 € bis 20.000 € –> 0,60 €
20.001 € bis 25.000 € –> 1,00 €
25.001 € bis 30.000 € –> 1,60 €
30.001 € bis 35.000 € –> 1,90 €
35.001 € bis 40.000 € –> 2,30 €
40.001 € bis 45.000 € –> 2,60 €
ab 45.001 € 2,90 €
Die Eltern vereinbaren mit der Kindertagespflegeperson individuell den Betreuungsumfang.