Ab dem 1. August 2026 haben alle Erstklässlerinnen und Erstklässler in Niedersachsen Anspruch auf täglich acht Stunden Unterricht und Betreuung in der Schule. Damit soll eine Betreuungslücke geschlossen werden, die nach der Kita-Zeit für viele Familien entsteht.
Bis Ende 2029 muss für alle vier Grundschuljahrgänge eine Ganztagsbetreuung sichergestellt sein. Schülerinnen und Schüler müssen acht Stunden am Tag an fünf Tagen pro Woche betreut werden.
Die pädagogische Ganztagsbetreuung in Schulen ist grundsätzlich kostenfrei. Auch ein warmes Mittagessen ist Teil des Rechtsanspruchs, das müssen Eltern allerdings bezahlen. In den Ferien dürfen Schulen außerdem maximal für vier Wochen schließen.