Ab dem 1. August 2026 haben alle Erstklässlerinnen und Erstklässler in Niedersachsen Anspruch auf täglich acht Stunden Unterricht und Betreuung in der Schule. Damit soll eine Betreuungslücke geschlossen werden, die nach der Kita-Zeit für viele Familien entsteht.
Bis Ende 2029 muss für alle vier Grundschuljahrgänge eine Ganztagsbetreuung sichergestellt sein. Schülerinnen und Schüler müssen acht Stunden am Tag an fünf Tagen pro Woche betreut werden.
Die pädagogische Ganztagsbetreuung in Schulen ist grundsätzlich kostenfrei. Auch ein warmes Mittagessen ist Teil des Rechtsanspruchs, das müssen Eltern allerdings bezahlen. In den Ferien dürfen Schulen außerdem maximal für vier Wochen schließen.
Die inklusive Schule in Niedersachsen versteht Vielfalt als Bereicherung. Jedes Kind bringt unterschiedliche Fähigkeiten, Interessen und Lernvoraussetzungen mit. Ziel ist es, alls Schülerinnen und Schüler entsprechend ihrer individuellen Stärken und Bedürfnissen zu fördern.
Nach § 4 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) sind die öffentlichen Schulen inklusive Schulen. Sie ermöglichen allen Kindern und Jugendlichen barrierefreien und gleichberechtigten Zugang zum Lernern. Schüler*innen mit und ohne Behinderung werden gemeinsam unterrichtet. Benötigt ein Kind aufgrund einer bestehenden oder drohenden Behinderung sonderpädagogische Unterstützung, erhält es individuell angepasste Fördermaßnahmen. Die Entscheidung über die Schulform treffen die Erziehungsberechtigten.
Ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung kann in folgenden Förderschwerpunkten festgestellt werden.
Auch Kinder und Jugendliche aus dem Autismus-Spektrum können- je nach individuellem Unterstützungsbedarf- sonderpädagogische Unterstützung erhalten.
Schulfahrten sind Teil des Unterrichts. Sie fördern das gemeinsame Lernen, stärken die Klassengemeinschaft und unterstützen die Bildungs- und Erziehungsziele der Schule.
Ziele und Inhalte werden deshalb auch vorrangig nach diesen Schwerpunkten und weniger nach touristischen Aspekten ausgewählt. Bei eintägigen Fahrten sind Schülerinnen und Schüler verpflichtet, daran teilzunehmen. Soweit auch Übernachtungen geplant sind, können sie stattdessen auch am Unterricht anderer Klassen teilnehmen.
Kosten
Nicht jede schlechte Note ist gleich ein Grund für Nachhilfe. Oft hilft es, gemeinem mit Ihrem Kind nach den Ursachen zu suchen:
Zeigt sich nach einem längeren Zeitraum, dass Ihr Kind trotz eigener Anstrengung den Anschluss verliert oder das Lernen regelmäßig zu Frust und Konflikten führt, kann professionelle Nachhilfe sinnvoll sein. Das gilt auch bei besonderen Lernschwierigkeiten, einem deutlichen Leistungsabfall oder wenn gezielte Förderung empfohlen wird.
Eine gute Nachhilfe sollte:
Nachhilfe ersetzt den Schulunterricht nicht. Sie hilft dabei, Wissenslücken zu schließen, Lernstrategien zu entwickeln und das Selbstvertrauen Ihres Kindes zu stärken.
Kosten und Förderung:
Die Kosten für Nachhilfe unterscheiden sich je nach Anbieter. Familien mit Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepakt (BuT) können unter bestimmten Voraussetzungen eine Kostenübernahme für Lernförderung erhalten.
| Datum | Uhrzeit | Thema | Ansprechperson | Ort |
| 19.03.2026 | 17.00 Uhr | Wie können Schulen bei herausforderndem Verhalten von Schüler*innen wirksam unterstützt werden? Die Referentinnen stellen den gemeinsamen Verfahrensablauf zur Unterstützung von Schüler*innen mit herausforderndem Verhalten vor. Ziel ist es, Transparenz zu schaffen, Zuständigkeiten zu klären und aufzuzeigen, wie eine koordinierte Zusammenarbeit zwischen Eltern, Schule, Jugendhilfe und weiteren Beteiligten gut gelingen kann. | Frau Leubner, Frau Kohn, RZI |
Landkreis Heidekreis, Bad Fallingbostel, Kreisverwaltung, Sitzungssaal 1 und 2 |
| 21.04.2026 | 17.00 Uhr | “Perspektive schaffen statt Schulverweigerung”. Dieser Vortrag schlägt einen Bogen vom Schulgesetz und Schulpflicht in Niedersachsen über die Problematik des Schulabsentismus im Heidekreis hinzu alternativen Möglichkeiten der Schulpflicht- erfüllung. Die Angebote von “Deine Chance”, “Jugend Stärken”, “TuWat” und “Startpunkt” werden vorgestellt. |
Frau Tödtmann, |
Landkreis Heidekreis, Bad Fallingbostel, Kreisverwaltung, Sitzungssaal 1 und 2 |
| 18.08.2026 | 17.00 Uhr | “Strukturen in der ärztlichen Versorgung” Für Eltern von Kindern mit Entwicklungs- und Verhaltensstörungen ist es derzeit schwierig im medizinischen Bereich Hilfe zu erhalten. Es werden die Strukturen in der ärztlichen Versorgung erklärt und welche Rolle Hausärzt*innen, Kinderärzt*innen, Facharztpraxen, Psychotherapeuten, SPZ, MZEB & Kliniken spielen. Zudem wird erläutert wo zielgenaue Hilfe erhältlich ist sowie auf Versorgungsengpässe eingegangen |
KinderNeuro Soltau, Herr Krüger-Ruda | Mensa Schulzentrum Soltau Stubbendorfweg 2, 29614 Soltau |
| 14.09.2026 | 17.00 Uhr | “Wenn es mal schwierig wird!” Wir sind für Sie da. Hilfe und Unterstützung für Sie und Ihr Kind rund um Schule und in allen Lebenslagen. Die Schulsozialarbeit und Sozialraumarbeit vor Ort im Heidekreis stellen sich vor. | Frau Feldmann, Frau Rabe |
Aula Hermann-Löns Grundschule, Bad Fallingbostel |
| 16.09.2026 | 17.00 Uhr | “Psychiatrische Krisen und Zwangseinweisung”. Wann ist die Beantragung der Genehmigung einer freiheitsentziehenden Unterbringung in der KJP erforderlich und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein. Welche Unterlagen sind erforderlich und wie läuft das gerichtliche Verfahren ab. Was kann das Ergebnis des Verfahrens sein und wie geht es dann weiter. | Frau Findeklee, Frau Habermann |
Bürgerhaus Munster |
| 07.10.2026 | 17.00 Uhr | “Identitätsfindung in einer digitalen Welt. Noch nie war die Welt so vernetzt wie heute”. In diesem Vortrag wird beleuchtet, vor welchen Herausforderungen und Chancen junge Menschen stehen und welche Auswirkungen dabei für die Identitätsentwicklung entstehen. | Frau Heise | Mensa OBS Soltau |
| 04.11.2026 | 17.00 Uhr | “Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfe”. Der Bezirkssozialdienst und die Fachgruppe “Teilhabe junger Menschen” stellen sich vor. Beide arbeiten gemeinsam an der Untertsützung von Kindern und Jugendlichen in herausfordernden Lebenslagen. Es werden verschiedene präventive und untertsützende Hilfen zur Erziehung vorgestellt. Ziel ist es, mehr Transparenz für die Strukturen im Heidekreis zu schaffen. | Frau Leubner und Bezirkssozialdienst |
Landkreis Heidekreis, Bad Fallingbostel, Kreisverwaltung, Sitzungssaal 1 und 2 |
Sie können sich zu den einzelnen Veranstaltungen gern anmelden. Nutzen Sie dafür den weiter untenstehenden Link. Die Handouts zu den einzelnen Veranstaltungen werden Ihnen im Nachgang des jeweiligen Termins hier als pdf zum Einsehen oder Ausdrucken zur Verfügung gestellt.
Im Sommer 2022 wurde das Netzwerk Schule-KJPP-Jugendhilfe gegründet. Ziel ist die enge Zusammenarbeit verschiedener Institutionen, um psychisch belasteten Kindern und Jugendlichen frühzeitig und niedrigschwellig Unterstützung zu bieten.
Die Steckbriefe informieren über Aufgaben und Kontaktmöglichkeiten der beteiligten Institution und richten sich an Eltern, Fachkräfte sowie betroffene Kinder und Jugendliche.
Hinter schulischen Schwierigkeiten können ganz unterschiedliche Ursachen stecken. Häufig sind:
Suchen Sie frühzeitig das Gespräch mit Ihrem Kind und hören Sie aufmerksam zu, ohne vorschnell zu bewerten. Suchen Sie gemeinsam nach Lösungen. Bestehen die Probleme länger oder verschlimmern sich, sollten Sie Kontakt zur Klassenlehrkraft oder den Beratungslehrkräften der Schule aufnehmen. Auch die Schulsozialarbeit oder die Erziehungsberatungsstelle können unterstützen.
Schulbegleiter/ Schulbegleiterinnen sind eine Form persönlicher Assistenz und unterstützen Kinder mit Körperbehinderung, geistiger Behinderung oder psychischer bzw. seelischer Störung im schulischen Alltag. Schulbegleitung ist eine eingesetzte Maßnahme der Eingliederungshilfe bzw. der Kinder- und Jugendhilfe (Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche) um die Teilhabe am Unterricht sicher zu stellen.
Folgende Tätigkeiten sind typische Aufgaben der Schulbegleitung z.B. :
Diese Leistung kann beim zuständigen Rehaträger beantragt werden.
Für Kinder und Jugendliche ist das bei körperlichen und geistigen Behinderungen und Mehrfachbehinderungen der Träger der Eingliederungshilfe (SGB IX).
Für Kinder und Jugendliche sowie ggf. junge Erwachsene mit seelischen Behinderungen ist der Träger der Kinder- und Jugendhilfe (§ 35a SGB VIII) zuständig, vertreten durch das örtliche Jugendamt.
Bitte nutzen Sie vorrangig die digitale Antragstellung.
Schülerbeförderung umfasst den Schulweg von Schülerinnen und Schülern. Ein Anspruch Beförderung oder Kostenerstattung besteht nur für bestimmte Schülergruppen und ist gesetzlich geregelt.
Die Landkreise und kreisfreien Städte entscheiden, wie die Beförderung erfolgt (z.B. mit dem Schulbus oder öffentlichem Nahverkehr) oder ob die Kosten für den Schulweg erstattet werden. Der Anspruch besteht in der Regel nur für den Weg zur nächstgelegenen Schule der gewählten Schulform. Die Mindestentfernung zwischen Wohnung und Schule wird von den jeweiligen Trägern festgelegt und beträgt meist zwischen 2 und 5 Kilometern.
Schulpflicht
Alle Kinder, die bis zu einem festen Stichtag das sechste Lebensjahr vollendet haben, werden mit Beginn des folgenden Schuljahres schulpflichtig. Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können jüngere Kinder in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die erforderliche körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind.
Schulpflichtige Kinder, die körperlich, geistig oder in ihrem sozialen Verhalten noch nicht genügend entwickelt sind, können um ein Jahr zurückgestellt werden. Sie können verpflichtet werden, zur Förderung ihrer Entwicklung einen Schulkindergarten zu besuchen.
Unter Schulverweigerung wird ein wiederkehrendes oder länger anhaltendes und in der Regel unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht verstanden. Auch gelegentliches Schwänzen kann Schulverweigerung sein. Erziehungsberechtigte sind gesetzlich verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihr Kind regelmäßig die Schule besucht! Bleibt eine Schülerin oder ein Schüler unentschuldigt dem Unterricht fern, wird die Schulpflicht verletzt. Die Schule kann dies bei der Schulverwaltung anzeigen. Wer die Schulpflicht verletzt, kann mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 € belegt werden. Bei Nichtzahlung drohen Sozialstunden oder Arrest.
Warnzeichen:
Ihr Kind
Wenn aus einer Ausnahme die Regel wird, liegen die Ursachen tiefer. Die Gründe für Schulverweigerung sind sehr unterschiedlich.
Die Fähigkeiten, Interessen, Eigenschaften, das Arbeits- und Sozialverhalten und insbesondere die schulische Lernentwicklung der Schülerin oder des Schülers sollten bei der Wahl der Schulform berücksichtigt werden. Ihr Kind soll gut lernen können und Freude am Lernen haben. Das niedersächsische Schulsystem bietet viele Möglichkeiten. Ein späterer Wechsel der Schulform ist möglich.
Schulwechsel während der Schulzeit
Manchmal ist ein Schulwechsel notwendig, zum Beispiel wegen eines Umzugs. Wenn möglich, sollte der Wechsel zum Ende eine Halbjahres oder Schuljahres erfolgen. So kann das Kind das Schuljahr gemeinsam mit der Klasse abschließen und mit den neuen Mitschüler*innen gut in den neuen Abschnitt starten
Nach der Schule kannst du zwischen einer betrieblichen (dualen) und schulischen Ausbildung wählen.
Bei deiner betrieblichen Ausbildung lernst du an zwei Orten: im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule. Im Betreib sammelst du praktische Erfahrungen, in der Berufsschule erhältst du das notwendige Fachwissen. Je nach Beruf besuchst du die Berufsschule an einzelnen Wochentagen oder im Blockunterricht. Die Ausbildung dauert in der Regel drei Jahre.
Bei einer schulischen Ausbildung besuchst du eine Berufsfachschule oder eine andere berufliche Schule in Vollzeit. Ergänzend absolvierst du Praktika, in denen du praktische Erfahrungen Erfahrungen sammelst. Schulische Ausbildungen gibt es zum Beispiel in den Bereichen Gesundheit, Soziales oder Gestaltung.
Welche Ausbildungsform zu dir passt, hängt von deinen Interessen, Stärken und deinem Berufswunsch ab. Berufsberatungen und Schulen unterstützen dich bei der Entscheidung.
Wer studieren möchte, hat viele Möglichkeiten: Unterschiedliche Typen von Hochschulen bieten verschiedene Studienprofile, inhaltliche Schwerpunkte und Abschlüsse an. Dank zahlreicher Bachelor- und Masterstudiengänge gibt es eine große Auswahl an spannenden und aussichtsreichen Wegen, die eigene berufliche Zukunft zu gestalten.
Gut informiert zu sein hilft Ihnen dabei, Ihr Studium zu planen und zu organisieren. Wenn Sie zum Beispiel wissen, dass ein Vorpraktikum oder ein Sprachtest vor der Immatrikulation verlangt wird, können Sie sich rechtzeitig darum kümmern. Auch später im Studium werden Sie merken, dass es sich lohnt, frühzeitig über die Besonderheiten Ihres Studienganges Bescheid zu wissen.
Ein Praktikum hilft dir, Berufe kennenzulernen und herauszufinden, was zu deinen Interessen und Stärken passt. Außerdem sammelst du erste praktische Erfahrungen und knüpfst Kontakte, die später bei der Ausbildungs- oder Jobsuche hilfreich sein können. Es gibt verschieden Arten von Praktika:
Als arbeitsloser junger Mensch ist der Einstieg in die Arbeitswelt nicht immer ganz einfach. Nach der Schule oder Ausbildung kann es einige Zeit dauern, bis du einen passenden Ausbildungs- oder Arbeitsplatz findest. Gründe dafür können sein
Die Arbeitslosigkeit kann sich auf deine finanzielle Situation und deine berufliche Zukunft auswirken. Unterstützung durch Berufsberatung, Weiterbildungen und Arbeitsvermittlungen kann dir dabei helfen, einen geeigneten Ausbildungs- oder Arbeitsplatz zu finden.
Für arbeitslose Jugendliche orientiert sich die Jugendberufshilfe an dem Grundsatz, junge Menschen in Ihrer Entwicklung zu fördern und zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit zu erziehen. Sie verfolgt somit einen ganzheitlichen Ansatz der Persönlichkeitsentwicklung. Im Mittelpunkt der Angebote der Jugendberufshilfe steht die soziale Integration. Im Projekt JUGEND STÄRKEN und der Jugendwerkstatt TuWat werden junge Menschen bei der schulischen und beruflichen Ausbildung und der Eingliederung in die Arbeitswelt unterstützt.
Egal, ob du dich für eine Ausbildung, ein Studium, einen Werkstudentenjob oder den Berufseinstieg bewirbst- deine Bewerbung ist deine Chance, dich von deiner besten Seite zu zeigen. Dabei musst du nicht perfekt sein. Viel wichtiger ist, dass deine Bewerbung authentisch, gut vorbereitet und auf die Stelle zugeschnitten ist.
Ein übersichtlicher Lebenslauf bildet die Grundlage. Zeige welche Erfahrungen du bereits gesammelt hast- sei es in der Schule, durch Praktika, Schüler*innenjob, Nebenjobs, Ehrenamt oder eigene Projekte. Im Anschreiben erklärst du, warum du dich für genau für dieses Unternehmen und diese Stelle interessierst und welche Fähigkeiten und Stärken du mitbringst. Nimm dir Zeit deine Unterlagen zu prüfen und lege Schul- oder Abschlusszeugnisse und Beurteilungen von Praktika oder Nebenjobs bei. Rechtschreibung, Vollständigkeit und eine ansprechende Gestaltung hinterlassen einen professionellen Eindruck.
Wenn du zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen wirst, hast du bereits den ersten Schritt geschafft. Informiere dich über das Unternehmen, bereite dich auf typische Fragen vor und überlege dir auch eigene Fragen. Ob Ausbildung oder Studium- Unternehmen suchen nicht nur gute Noten, sondern vor allem motivierte Menschen, die Interesse zeigen und bereit sind, Neues zu lernen.
Falls es mit der Bewerbung nicht sofort klappt, lass dich nicht entmutigen. Nutze das Feedback, verbessere deine Unterlagen und bewirb dich weiter.