In der Grundschule werden Schüler des 1. bis 4. Schuljahrganges unterrichtet. Die Grundschule vermittelt ihren Schülern Grundkenntnisse und Grundfertigkeiten und entwickelt die verschiedenen Fähigkeiten in einem für alle Schüler gemeinsamen Bildungsgang.
Die Realschule umfasst die Schuljahrgänge 5 bis 10. Sie vermittelt ihren Schülerinnen und Schülern eine erweiterte Allgemeinbildung, die sich an lebensnahen Sachverhalten ausrichtet. Durch ein breites Fächerangebot im Pfllicht-, Wahlpflicht- und wahlfreien Bereich bewirkt die Realschule bei den Schülerinnen und Schülern zunehmend ein vertieftes Verständnis für diese Sachverhalte. Sie führt die Schülerinnen und Schüler zu einer Zusammenschau komplexer Handlungszusammenhänge und befähigt sie, zunehmend Lernprozesse selbständig zu vollziehen.
Die Hauptschule umfasst die Schuljahrgänge 5 bis 9, an ihr kann eine 10. Klasse eingerichtet werden. Der Besuch einer 10. Klasse an der Hauptschule ist freiwillig. Die Hauptschule vermittelt ihren Schülerinnen und Schülern eine grundlegende Allgemeinbildung, die eine gründliche Vorbereitung auf einen berufsbezogenen Bildungsweg einschließt. Die Hauptschule stimmt ihre Lehr- und Lernmethoden und ihre Anforderungen auf das Leistungsvermögen und auf die Interessen der Schülerinnen und Schüler ab und richtet diese an lebensnahen Sachverhalten und den Anforderungen einer Berufstätigkeit aus. Sie befähigt ihre Schülerinnen und Schüler, eine begründete Berufswahlentscheidung zu treffen. Hierzu arbeitet die Hauptschule eng mit den berufsbildenden Schulen und den Betrieben der Region zusammen.
Das Gymnasium umfasst die Schuljahrgänge 5 bis 12, es kann auch nur die Schuljahre 5 bis 10 umfassen. Es vermittelt seinen Schülerinnen und Schülern eine breite und vertiefte Allgemeinbildung, stärkt selbstständiges Lernen und wissenschaftspropädeutisches Arbeiten. Entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit und ihren Neigungen ermöglicht das Gymnasium seinen Schülerinnen und Schülern eine individuelle Schwerpunktbildung und befähigt sie, nach Maßgabe der Abschlüsse ihren Bildungsweg an einer Hochschule, aber auch berufsbezogen fortzusetzen.
Eine zweite Fremdsprache ist pflichtmäßig zu erlernen ab dem 6. Schuljahrgang. Der erfolgreiche Besuch des 10. Schuljahrgangs berechtigt zum Eintritt in die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe. Am Ende der Qualifikationsphase kann durch die Abiturprüfung die allgemeine Hochschulreife erworben werden. Diese berechtigt zur Aufnahme eines jeden Studiengangs an einer Hochschule, unbeschadet ggf. hochschuleigener Zulassungsverfahren. Bei vorzeitigem Abgang aus der Qualifikationsphase oder Nichtbestehen der Abiturprüfung kann der schulische Teil der Fachhochschulreife erworben werden, die in Verbindung mit einem beruflichen Teil zur allgemeinen Fachhochschulreife führt.
Weitere Informationen zu diesem Thema bieten folgende Links.
Sonderpädagogische Förderung findet in Niedersachsen in Förderschulen und in allen anderen allgemein bildenden Schulen statt. Sonderpädagogischer Förderbedarf wird bei den Kindern und Jugendlichen angenommen, die in ihren Bildungs-, Entwicklungs- und Lernmöglichkeiten so beeinträchtigt sind, dass sie im Unterricht der allgemeinen Schule ohne sonderpädagogische Unterstützung nicht hinreichend gefördert werden können. Dabei können auch therapeutische und soziale Hilfen weiterer außerschulischer Maßnahmeträger notwendig sein.
Aufgrund der Notwendigkeit einer angemessenen und wirksamen Förderung in speziellen Schwerpunkten, orientiert an den Beeinträchtigungen oder Behinderungen der Schülerinnen und Schüler, sind die Förderschulen folgendermaßen differenziert:
Weitere Informationen zu diesem Thema bieten folgende Links.
Ganztagsschulen richten für ihre Schülerinnen und Schüler in der Regel an vier Tagen (manche an drei Tagen) pro Schulwoche im Anschluss an eine Mittagspause (mit Mittagessen) Angebote im Umfang von zwei Unterrichtsstunden ein, die je nach Konzept der Schule in offener oder teilgebundener Form organisiert sind. Neben Förderstunden, Arbeits- und Übungsstunden, Arbeitsgemeinschaften oder Verfügungsstunden sind auch Freizeitangebote und freiwillige Arbeitsgemeinschaften in Kooperation mit außerschulischen Partnern vorgesehen.
Die Teilnahme an diesem zusätzlichen Förder- und Freizeitangebot ist in der Regel freiwillig. Es gibt auch Ganztagsschulen, deren Konzept von vornherein für alle Schülerinnen und Schüler oder für bestimmte Züge verbindliche Angebote an einem oder mehreren Nachmittagen vorsieht. Schülerinnen und Schüler im Schulbezirk einer solchen Schule, die ein Ganztagsangebot nicht wünschen, können an einer Halbtagsschule angemeldet werden.
Weitere Informationen zu diesem Thema bieten folgende Links.
Kommunen bieten Oberschulen als neuen Schulzweig an. Es kann sich dabei um eine Oberschule handeln, die Haupt- und Realschule zusammenführt oder eine Oberschule, die noch zusätzlich einen gymnasialen Zweig anbietet – ob als Ganztagsschule geführt, hängt von den Gegebenheiten ab.
Die Oberschule soll Grundfertigkeiten vermitteln, selbstständiges und soziales Lernen stärken und durch jahrgangsbezogenen und schulzweigübergreifenden Unterricht ein gemeinsames Schulleben fördern. Sie bietet ihren Schülerinnen und Schülern eine grundlegende, erweiterte oder vertiefte Allgemeinbildung und ermöglicht ihnen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit und ihren Neigungen eine individuelle Schwerpunktbildung.
Weitere Informationen zu diesem Thema bieten folgende Links.
Schulen in freier Trägerschaft (Privatschulen) ergänzen das öffentliche Schulwesen und nehmen damit eine wichtige Aufgabe zur Herstellung der Vielfalt im niedersächsischen Schulwesen wahr. Sie werden als allgemein bildende oder berufsbildende genehmigungspflichtige Ersatzschulen, die den öffentlichen Schulen gleichwertig sein müssen, oder auch als anzeigepflichtige Ergänzungsschulen geführt. An Ersatzschulen können dieselben Abschlüsse erworben werden wie an den entsprechenden öffentlichen Schulen. Vielen dieser Schulen ist ein Internat angeschlossen.
Weitere Informationen zu diesem Thema bieten folgende Links.