Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz unterstützt Kinder, Jugendliche und ihre Familien dabei, Risiken frühzeitig zu erkennen und sicher sowie selbstbestimmt mit den Herausforderungen des Alltags umzugehen.
Durch Information, Beratung und präventive Angebote werde junge Menschen in ihrer Kritik- und Entscheidungsfähigkeit sowie ihrer Eigenverantwortung gestärkt. Gleichzeitig erhalten Eltern und andere Erziehungsberechtigte Unterstützung, um Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und sie in ihrer Entwicklung zu begleiten.
Die Themen reichen unter anderem von Mediennutzung und Suchtprävention bis hin zu Gewaltprävention, sexualisierter Gewalt und der Stärkung von Lebenskompetenzen.
Ziel des Fachbereiches Kinder, Jugend, Familie ist es präventiv, beratend und inklusiv zu unterstützen. Dabei sollen Teilhabe und Schutz stärker im Mittelpunkt stehen. In folgenden Bereichen werden Kinder und Familien sowie junge Menschen durch die Sozialen Dienste begleitet. Erziehungsberechtigte oder junge volljährige Personen können verschiedene Hilfen zur Unterstützung erhalten.
Die Sozialen Dienste teilen sich wie folgt auf:
Bezirkssozialdienst (BSD)
Teilhabe junger Menschen (TjM)
Pflegekinderdienst (PKD)/ Adoptionsvermittlung
Jugendhilfe im Strafverfahren
Ihre Anfragen gehen im Geschäftszimmer der Sozialen Dienste ein und werden entsprechend weitergeleitet.
Viele junge Menschen freuen sich darauf, endlich Auto fahren zu dürfen.
Mit dem “Begleiteten Fahrens ab 17” kann man den Führerschein der Klassen B und BE bereits mit 17 Jahren machen. Bis zum 18. Geburtstag darf man aber nur mit einer eingetragenen Begleitperson Auto fahren.
Die Jugendsozialarbeit ist ein verlässlicher Anker für junge Menschen an der Schwelle zum Erwachsenwerden. Das Ziel ist es, soziale Benachteiligungen abzubauen und individuelle Hürden gemeinsam zu überwinden. Es wird dort unterstützen, wo Hilfe gebraucht wird – vertraulich, freiwillig und lösungsorientiert. Kurz gesagt: Wir begleiten junge Menschen dabei, ihr Leben selbstbestimmt und erfolgreich zu gestalten.
Außerschulische Jugendbildung
Mit dem Jugendhof Idingen verfügt der Heidekreis über eine vorbildlich ausgestattete Bildungsstätte, die Kindern und Jugendlichen eine Vielzahl von Angeboten der kreativen, politischen, sozialen, gesundheitlichen, kulturellen, naturkundlichen und technischen Bildung anbietet. Ausgerichtet an den Methoden der Jugendarbeit stoßen diese Angebote auf eine breite Resonanz und erfreuen sich großer Beliebtheit.
Jugendsozialarbeit
An den Schnittstellen des Bildungs- und Beschäftigungssystems entstehen häufig „Lücken“, in die junge Menschen geraten können – etwa durch Schulabsentismus, einen fehlenden Abschluss oder beim Übergang aus der Jugendhilfe (Care Leaver). JUGEND STÄRKEN fungiert dabei als Bindeglied: Angebote und Akteure aus Schule, Arbeitsförderung und Jugendhilfe werden rechtskreisübergreifend vernetzt, um individuelle Lösungen dort zu ermöglichen, wo reguläre Wege enden.
Jugendwerkstatt “TuWat”
Eine Einrichtung für arbeitssuchende Jugendliche und junge Erwachsene zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen beim Übergang von der Schule ins Berufsleben. Zur Zielgruppe gehören junge Menschen, (15 bis 27 Jahre) aus dem gesamten Landkreis Heidekreis, die aufgrund ihrer schulischen und persönlichen Situation zunächst kaum eine Chance haben, in den Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt integriert zu werden. Das “Tu Wat” versteht sich als Einrichtung für arbeitslose junge Menschen, die bereit sind, an ihrer Situation etwas zu verändern.
Manche Kinder kommen mit einer Erkrankung oder Behinderung zur Welt. Andere entwickeln besondere Unterstützungsbedarfe erst in den ersten Lebensjahren. Die Ursachen können sehr unterschiedlich sein.
Frühförderstellen bieten Beratung, Förderung und Begleitung für Kinder und ihre Familien. Dort arbeiten Fachkräfte aus verschiedenen Bereichen, zum Beispiel Medizin, Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Psychologie und Heilpädagogik. Die Förderung kann die Bewegung, Sprache, Wahrnehmung, Kommunikation und Selbstständigkeit Ihres Kindes unterstützen.
Je nach Alter und Bedarf gibt es weitere Hilfen, zum Beispiel inklusive oder heilpädagogische Kindertagesbetreuung, Unterstützung in der Schule oder andere Leistungen zur Teilhabe.
Benötigt Ihr Kind wegen einer Erkrankung oder Behinderung dauerhaft mehr Pflege als andere Kinder gleichen Alters, können Sie einen Pflegegrad bei der Pflegekasse beantragen. Die Pflegekasse gehört zu ihrer Krankenkasse. Über den Antrag entscheidet der Medizinische Dienst nach einer Begutachtung.
Unterstützung im Vorschulalter
Unterstützung im schulpflichtigen Alter
Gut zu wissen:
Je nach Unterstützungsbedarf können Anträge bei verschiedenen Stellen notwendig sein, zum Beispiel bei der Pflegekasse, der Krankenkasse oder dem zuständigen Sozial- und Jugendhilfeträger. Ein Antrag ist zunächst eine ergebnisoffene Prüfung des individuellen Unterstützungsbedarfs Ihres Kindes. Erst danach wird entschieden, ob und welche Hilfen oder Leistungen gewährt werden.
Wenn man Alkohol und Nikotin als Drogen mitzählt, sind diese beiden Suchtmittel am leichtesten verfügbar und werden deshalb am häufigsten konsumiert. Unter den illegalen Drogen spielt Cannabis weiterhin eine wichtige Rolle, erst mit größerem Abstand folgen dann Amphetamine, Ecstasy, LSD oder halluzinogene Pilze. Generell werden Suchtmittel konsumiert, um einen positiven Rausch zu erleben, abzuschalten oder – heutzutage immer mehr von Bedeutung – auch leistungsfähig und “online” zu sein.
Seit dem 1.4. regelt das Cannabisgesetz den Umgang mit Cannabis. Für unter 18-Jährige ist der Konsum, Besitz und Handel weiterhin nicht erlaubt! Auch die Abgabe von Cannabis an Minderjährige ist weiterhin strafbar und wird strafrechtlich streng verfolgt.
Auch wenn der einmalige Gebrauch nicht zu einer Abhängigkeit führt, so sind doch die schädlichen Wirkungen und die Gefahren seelischer und körperlicher Folgen – einschließlich einer Suchtentwicklung – bei jungen Menschen besonders groß. Alkohol und Nikotin könnten als Einstiegsdrogen wirken. Insgesamt sind die (Aus-)Wirkungen von Drogen aller Art bei Kindern und Jugendlichen wesentlich stärker als bei Erwachsenen.
Etwa 5 bis 10% aller Kinder leiden unter einer chronischen Erkrankung wie Asthma, Diabetes, Epilepsie. Eltern, Kindertagesstätten und Schulen, aber auch die Kinder selbst müssen lernen, mit der Krankheit umzugehen und Risiken zu vermeiden. Auch Spiel- und Klassenkameraden sollten „eingeweiht“ werden. Denn je besser alle Beteiligten informiert sind, desto leichter kann das kranke Kind auch in den Schul- und Kindergartenalltag integriert werden. Die Broschüre „Chronische Erkrankungen im Kindesalter“ von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung will Eltern, Erzieher*innen und Lehrer*innen deshalb Tipps in die Hand geben, die bei der Bewältigung des Alltags behilflich sind. Die Infoblätter zeigen so z. B., wie die Klasse und Schulfreunde praktische Mithilfe leisten können. Auch betroffene Kinder sollten lernen, über ihre Krankheit zu sprechen, damit ihre Umwelt auch besondere Verhaltensweisen und Vorsichtsmaßnahmen besser verstehen kann, wie z.B. regelmäßige Kontrolle des Blutzuckerspiegels, Einnahme von Medikamenten, Mitnahme eines Asthmasprays.
Klavierunterricht, Tennis, Ballett, Kindergeburtstag, Kunst AG und jeden Tag Hausaufgaben – manche Kinder haben einen Terminkalender, der mit dem eines Managers vergleichbar ist. Viele Termine müssen nicht unbedingt Stress bedeuten. Stress entsteht vor allem dann, wenn Termine mit Ängsten und Sorgen – z.B. durch zu hohe Anforderungen – zu tun haben. Bei Kindern lassen sich drei Quellen als Hauptursache für Stress nennen:
Symptome für Stress sind meist körperliche Beschwerden wie häufige Kopf- und Bauchschmerzen oder Einschlafstörungen. Manche Kinder werden auch lust- und antriebslos, können sich nicht konzentrieren oder haben keinen Appetit. Um Stresssituationen vorzubeugen, sollten Eltern ihren Kindern helfen, sich auf ihre Stärken zu besinnen. Dadurch lernt das Kind, mit Problemen umzugehen und sich von ihnen nicht so stark verunsichern zu lassen.
Nicht jeder Tag sollte verplant werden. Lassen Sie dem Kind mindestens zwei freie Nachmittage in der Woche, an denen es sich an einen ruhigen Ort zurückziehen kann, Zeit zum Spielen hat oder Verabredungen in eigener Regie treffen kann. Viele Kinder entspannen sich besonders gut nach ausgiebigem Toben und bei einer schönen Gute-Nacht-Geschichte. Eltern sollten als Vorbild dienen, um ihrem Kind zu zeigen, wie man Ruhe und Erholung einsetzt, um mit Anforderungen besser zurecht zu kommen.
Alkohol, Zigaretten, Vapes und andere nikotinhaltige Produkte gehören zu den am häufigsten konsumierten Suchtmitteln im Jugendalter. Viele Jugendliche kommen über Freundeskreis, soziale Median oder Werbung früh mit diesen Produkten in Kontakt.
E-Zigaretten sind elektronische Zigaretten. Statt Tabak wird darin eine Flüssigkeit, die man als „Liquid“ bezeichnet, erhitzt. Den dabei entstehenden Dampf inhalieren die Konsumentinnen und Konsumenten. Diesen Vorgang bezeichnet man als dampfen oder vapen. E-Zigaretten werden auch Vaporizer – kurz Vapes – genannt. Viele Raucherinnen und Raucher verwenden E-Zigaretten als vermeintlich weniger schädliche Alternative zum Tabakrauchen. Dabei werden die gesundheitlichen Risiken häufig unterschätzt.
Eltern spielen eine wichtige Rolle in der Prävention. Offene Gespräche, klare Regeln und ein vertrauensvoller Austausch helfen Kinder und Jugendlichen, Risiken besser einzuschätzen und selbstbewusste Entscheidungen zu treffen. Auch ein verantwortungsvoller Umgang der Eltern mit Alkohol und Nikotin wirkt präventiv.
Nach dem Jugendschutzgesetz gilt:
Tabak und Vapes:
Verkauf, Abgabe und Konsum sind für Personen unter 18 Jahren verboten.
Bier, Wein und Sekt:
Abgabe und Konsum sind erst ab 16 Jahren erlaubt.
Spirituosen, Alkopops:
Hochprozentige alkoholische Getränke sowie alkoholhaltige Mixgetränke dürfen erst an Personen ab 18 Jahren abgegeben werden.
Die folgenden Links bieten einen Auszug zu den Themen:
Bei Ermittlungs- und/oder Strafverfahren gegen Jugendliche (14-17-Jährige) oder Heranwachsende (18-20-Jährige), die mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind, wird von den Jugendgerichten automatisch die Jugendgerichtshilfe zur Unterstützung des Jugendlichen oder Heranwachsenden und deren Erziehungsberechtigten bzw. Familienangehörigen herangezogen.
Ein Fachteam, bestehend aus Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, informiert, berät, begleitet und unterstützt junge straffällige Menschen bzw. solche, die einer Straftat beschuldigt werden, während des Strafverfahrens. Außerdem prüfen sie, ob die Strafverfolgung wirklich notwendig ist oder ob es andere Möglichkeiten zum Strafverfahren gibt.
Mit dem Schuleintritt und während der Jugendzeit verändern sich die Anforderungen an den Familienalltag. Berufliche Verpflichtungen, feste Schulzeiten, Unterrichtsvor- und nachbereitung, Freizeitaktivitäten und Arzttermine müssen miteinander koordiniert werden. Gleichzeitig wünschen sich Kinder und Jugendliche Zeit für Gespräche, gemeinsame Erlebnisse und die Begleitung bei schulischen, sozialen und persönlichen Herausforderungen.
Eltern stehen dabei häufig vor der Aufgabe, den unterschiedlichen Bedürfnissen aller Familienmitglieder gerecht zu werden. Eine gute Balance gelingt nicht immer problemlos. Umso wichtiger sind verlässliche Strukturen, gegenseitige Unterstützung und alltagstaugliche Lösungen.