Unter “Kinder- und Jugendschutz” wird eine Vielzahl von Regelungen und Maßnahmen verstanden, die dazu beitragen, Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen. Junge Menschen haben Anspruch auf eine gesunde geistige, körperliche und psychische Entwicklung sowie auf Schutz vor körperlicher und seelischer Vernachlässigung, Misshandlung und vor sexuellem Missbrauch.
Mögliche Gefährdungen sind in den unterschiedlichsten Lebensbereichen vorhanden, wie z.B. durch Alkohol-, Tabak- und Drogenkonsum, Sekten und Psychogruppen, Extremismus in jeglicher Form uvm.. Auch die psychischen Auffälligkeiten und Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen in Folge zunehmend unsicherer Lebensbedingungen und starkem Leistungsdruck haben deutlich zugenommen. Als ein Weiteres gilt es der Gewalt von Kindern und Jugendlichen untereinander vorzubeugen, wie beispielsweise Mobbing und Happy Slapping. Auf Grund der rasanten technischen Entwicklung unserer Zeit nehmen auch Gefährdungen im Rahmen der Mediennutzung zu, angefangen bei übermäßigem Konsum von Fernsehen, Internet, Spielekonsolen und co. bis hin zu Cybermobbing, illegalen Downloads und pornografischen Inhalten.
Um den Schutz von Kindern und Jugendlichen in der ordnungsrechtlichen Praxis zu gewährleisten, kooperiert die Jugendpflege des Heidekreises eng mit der Polizei, den Ordnungs-, Gewerbeämtern und den Gemeinden. Es erfolgen, in Zusammenarbeit mit der Polizeiinspektion des Heidekreises und gegebenenfalls den Ordnungsämtern, Kontrollen von Veranstaltungen und Gewerbetreibenden, die Begleitung auch von privat organisierten Festen (zum Beispiel den so genannten Abi-Partys) und Testkäufe im gesamten Landkreis.
Genau so relevant ist die Information, Beratung und Aufklärung von Eltern, Lehrerschaft, Gewerbetreibenden, Behörden, freien Trägern und Vereinen, deren Jugendgruppenleitungen und allen Personen, die vom Jugendschutz-Gesetz (JuSchG) betroffen oder an ihm interessiert sind.
Inklusion bedeutet, dass jeder Mensch ganz natürlich dazu gehört. Egal wie du aussiehst, welche Sprache du sprichst oder ob du eine Behinderung hast. Jeder kann mitmachen. Zum Beispiel: Kinder mit und ohne Behinderung lernen zusammen in der Schule. Wenn jeder Mensch überall dabei sein kann, am Arbeitsplatz, beim Wohnen oder in der Freizeit: Das ist Inklusion
Ziel des Fachbereiches Kinder, Jugend, Familie ist es präventiv, beratend und inklusiv zu unterstützen. Dabei sollen Teilhabe und Schutz stärker im Mittelpunkt stehen. In folgenden Bereichen werden Kinder und Familien sowie junge Menschen durch die Sozialen Dienste begleitet. Erziehungsberechtigte oder junge volljährige Personen können verschiedene Hilfen zur Unterstützung erhalten.
Die Sozialen Dienste teilen sich wie folgt auf:
Bezirkssozialdienst (BSD)
Teilhabe junger Menschen (TjM)
Pflegekinderdienst (PKD)/ Adoptionsvermittlung
Jugendhilfe im Strafverfahren
Ihre Anfragen gehen im Geschäftszimmer der Sozialen Dienste ein und werden entsprechend weitergeleitet.
Manche Babys kommen mit einer Beeinträchtigung oder krank zur Welt. Vielleicht sind Komplikationen während Schwangerschaft und Geburt oder angeborene Fehlbildungen die Ursache für Krankheiten oder eine Beeinträchtigung. So verschieden die Ursachen sein können, so unterschiedlich sind auch die möglichen Beeinträchtigungen des Kindes. Für Sie als Eltern ist dies nicht leicht zu verkraften.
Die meisten geistig oder körperlich beeinträchtigten Kinder machen Entwicklungsfortschritte wie andere Kinder, wenn auch in kleineren Schritten und in einem enger begrenzten Rahmen. Je nach ihren Möglichkeiten fühlen, denken und nehmen sie Kontakt auf. Einige ihrer Beeinträchtigungen können voraussichtlich durch Frühförderung ausgeglichen werden. Dort arbeiten spezialisierte Fachkräfte aus der Kinder- und Jugendmedizin, Psychologie, Physio- und Beschäftigungstherapie, Sprach- und Stimmtherapie oder Heilpädagogik. Sie können helfen, die Wahrnehmung, Beweglichkeit und Sprache sowie die Kontakt- und Alltagsfähigkeiten des Kindes zu fördern und zu entwickeln.
Bei Kindern im Vorschulalter kommen vielfältige heilpädagogische Leistungen im Rahmen der Sozialen Teilhabe in Betracht. Dies können – je nach Alter des Kindes – vor allem folgende Leistungen sein:
Für Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter kommen vor allem Leistungen zur Teilhabe an Bildung in Betracht. Dies können Leistungen in besonderen Schulformen, Assistenzleistungen in Regelschulen oder auch Leistungen in besonderen Wohnformen sein. Nachstehend ein Überblick, welche Leistungen in Betracht kommen können.
Ihr Kind braucht aufgrund seiner Erkrankung oder Beeinträchtigung mehr Pflege als andere Kinder? Dann können Sie eine Pflegestufe beantragen. Das ist auch für junge Kinder möglich. Man muss den pflegerischen Mehraufwand nachweisen. Die Pflegekassen sind bei den Krankenkassen angesiedelt. Dort stellen Sie einen Antrag auf Pflegebegutachtung. Über den Pflegegrad entscheidet der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK).
Viele junge Menschen können es kaum erwarten, endlich den Autoführerschein zu machen. Mit der Einführung des „Begleiteten Fahrens ab 17“ wurde das Mindestalter für den Führerscheinerwerb der Klassen B und BE auf 17 Jahre gesenkt. Gleichzeitig besteht jedoch die Auflage bis zum 18. Geburtstag den Pkw nur in Begleitung einer, in der Prüfbescheinigung namentlich eingetragenen Person, zu führen.
Die Jugendarbeit ist ein eigenständiger Teil der Jugendhilfe. Sie nimmt die Erziehungs- und Bildungsaufgaben nach § 11 des Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) – Kinder- und Jugendhilfe (KJHG) wahr und tritt für die Anliegen und Interessen junger Menschen in der Öffentlichkeit ein. Die Jugendarbeit soll jungen Menschen ihre Mitverantwortung in der Gesellschaft verdeutlichen, sie zu mehr Selbstbestimmung befähigen und ihnen soziales Engagement näher bringen. Sie stärkt die Fähigkeit der jungen Menschen zu eigenverantwortlichem Handeln, indem sie an ihren Interessen anknüpft und sie mitbestimmen lässt.
Lernen findet nicht nur in der Schule statt, sondern auch an vielen außerschulischen Lernorten. Mit dem Jugendhof Idingen verfügt der Heidekreis über eine vorbildlich ausgestattete Bildungsstätte, die Kindern und Jugendlichen eine Vielzahl von Angeboten der kreativen, politischen, sozialen, gesundheitlichen, kulturellen, naturkundlichen und technischen Bildung anbietet. Ausgerichtet an den Methoden der Jugendarbeit stoßen diese Angebote auf eine breite Resonanz und erfreuen sich großer Beliebtheit.
Mit dem Programm JUGEND STÄRKEN hat sich das Jugendamt zudem den Jugendlichen angenommen, die nicht bzw. nicht mehr mit den herkömmlichen Angeboten der Jugendsozialarbeit erreichbar sind, um auch ihnen die gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen.
Jugendwerkstatt “Tu Wat” – Eine Einrichtung für arbeitssuchende Jugendliche und junge Erwachsene. Aller Anfang ist schwer, deshalb coachen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter junge Menschen zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen beim Übergang von der Schule ins Berufsleben. Zur Zielgruppe gehören junge Menschen, (15 bis 27 Jahre) aus dem gesamten Landkreis Heidekreis, die aufgrund ihrer schulischen und persönlichen Situation zunächst kaum eine Chance haben, in den Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt integriert zu werden. Das “Tu Wat” versteht sich als Einrichtung für arbeitslose junge Menschen, die bereit sind, an ihrer Situation etwas zu verändern. Der nachträgliche Erwerb des Hauptschulabschlusses ist hier ebenso möglich wie die Absolvierung der Schulpflicht.
Kinder und Jugendliche verbringen in der Regel einen großen Teil ihres Tages in der Schule und sind anschließend mit Hausaufgaben oder Lernen beschäftigt. Häufig erzählen sie, was am Tag vorgefallen ist, was der/die Lehrer/Lehrerin getan hat oder was es im Sportunterricht Neues gab. Bleiben derartige Berichte aus oder merken Sie als Elternteil, dass Ihr Kind keine Zeit mehr für Hausaufgaben oder Lernen aufwendet, liegt irgendetwas im Argen. Gründe für ein plötzliches Desinteresse können selbstverständlich immer durch pubertäres Verhalten bedingt sein, häufig sind sie aber im Schulalltag zu finden. Versuchen Sie durch Gespräche herauszufinden, was in Ihrem Kind vorgeht: Herrscht Gewalt in der Schule, gibt es ein Problem mit Drogen oder hat Ihr Kind Angst vor einem Lehrer oder den Mitschülern?
In jedem Fall bedeuten Schulprobleme emotionalen Dauerstress für alle Betroffenen. Die Schüler – und sicher auch ihre Eltern – geraten schnell in einen Teufelskreis, indem die Sorgen und der Erwartungs- sowie Leistungsdruck die Probleme noch verstärken. Einfühlungsvermögen, Verständnis und Akzeptanz der Persönlichkeit des Kindes dagegen stärken bei allen Schulproblemen das Selbstvertrauen. Ein offener Dialog unter den Betroffenen kann einer Entspannung der Situation dienen. Entscheidend ist der gute Kontakt zwischen Schule und Eltern (Sorgeberechtigten).
Schulpflicht
Alle Kinder, die bis zu einem festen Stichtag das sechste Lebensjahr vollendet haben, werden mit Beginn des folgenden Schuljahres schulpflichtig. Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können jüngere Kinder in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die erforderliche körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Schulpflichtige Kinder, die körperlich, geistig oder in ihrem sozialen Verhalten noch nicht genügend entwickelt sind, können um ein Jahr zurückgestellt werden. Sie können verpflichtet werden, zur Förderung ihrer Entwicklung einen Schulkindergarten zu besuchen.
Unter Schulverweigerung wird ein wiederkehrendes oder länger anhaltendes und in der Regel unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht verstanden. Auch gelegentliches Schwänzen kann Schulverweigerung sein.
Wenn man Alkohol und Nikotin als Drogen mitzählt, sind diese beiden Suchtmittel am leichtesten verfügbar und werden deshalb am häufigsten konsumiert. Unter den illegalen Drogen spielt Cannabis weiterhin eine wichtige Rolle, erst mit größerem Abstand folgen dann Amphetamine, Ecstasy, LSD oder halluzinogene Pilze. Generell werden Suchtmittel konsumiert, um einen positiven Rausch zu erleben, abzuschalten oder – heutzutage immer mehr von Bedeutung – auch leistungsfähig und “online” zu sein.
Seit dem 1.4. regelt das Cannabisgesetz den Umgang mit Cannabis. Für unter 18-Jährige ist der Konsum, Besitz und Handel weiterhin nicht erlaubt! Auch die Abgabe von Cannabis an Minderjährige ist weiterhin strafbar und wird strafrechtlich streng verfolgt.
Auch wenn der einmalige Gebrauch nicht zu einer Abhängigkeit führt, so sind doch die schädlichen Wirkungen und die Gefahren seelischer und körperlicher Folgen – einschließlich einer Suchtentwicklung – bei jungen Menschen besonders groß. Alkohol und Nikotin könnten als Einstiegsdrogen wirken. Insgesamt sind die (Aus-)Wirkungen von Drogen aller Art bei Kindern und Jugendlichen wesentlich stärker als bei Erwachsenen.
Sexualität oder Sexualerziehung wird nicht erst mit der Pubertät ein entscheidendes Thema, sie erstreckt sich über das ganze Leben, von der Geburt eines Menschen angefangen bis zu seinem Tod. Die meisten Menschen wissen recht früh, ob sie sich als Junge, Mädchen oder einem weiteren Geschlecht zugehörig fühlen. Manchmal kann sich die Geschlechtsidentität im Lauf des Lebens auch noch verschieben.
Kinder brauchen in ihrer sexuellen Entwicklung elterliche Begleitung und Förderung, die ihrem Alter und ihren Lebensbedürfnissen angemessen sind. Kinder müssen lernen Gefahrensituationen zu erkennen und den Mut haben, sich zu wehren und Hilfe zu holen. Dafür brauchen sie Selbstwertgefühl und Selbstbewusstsein. Als Eltern können Sie viel dafür tun, um Ihr Kind selbstbewusst und stark zu machen. So kann es sich gegen sexuelle Grenzverletzungen, Übergriffe und Missbrauch wehren und frühzeitig Hilfe holen.
Die geschlechtsneutrale Erziehung ist ein pädagogischer Ansatz, der darauf abzielt, traditionelle Geschlechterrollen und Stereotype zu überwinden, damit sich die Kinder unabhängig von ihrem biologischen Geschlecht und ohne Rollenklischees entfalten können.
In Deutschland leben mehr als 2 Millionen Kinder bis zu 18 Jahren mit alkoholabhängigen Eltern und etwa 30 000 mit Eltern, die von illegalen Drogen abhängig sind. Kinder von Eltern, die von anderen Abhängigkeiten betroffen sind, sind hier noch nicht eingerechnet.
Abhängigkeit in Form von Sucht kann alle Eltern und Bezugspersonen von Kindern treffen. Süchte werden nicht sofort ausgeprägt, sondern sie schleichen sich allmählich ein. Süchtig werden kann man nach bestimmten Substanzen (stoffgebundene Süchte), aber es gibt auch verhaltensabhängige Süchte, die nicht stoffgebunden sind.
Von Sucht spricht man, wenn eine Person ein bestimmtes Verhalten nicht mehr kontrollieren kann.
Die häufigsten stoffgebundenen Süchte bestehen in der Abhängigkeit von Alkohol, illegalen Drogen oder Medikamenten (z. B. Schlafmittel, Benzodiazepine). Es gibt aber auch Menschen, die süchtig danach sind einzukaufen, Glücks- oder Computerspiele zu spielen oder zu arbeiten (stoffungebundene Süchte). Charakteristisch ist, dass sie immer mehr Zeit mit diesen Tätigkeiten verbringen, auch wenn sie merken, dass das nicht gut für sie ist und schlimme (z. B. gesundheitliche und/oder finanzielle) Folgen hat. Das Leben dreht sich immer stärker um die Sucht und andere Bereiche (z. B. Familie, Arbeit oder auch Freunde) werden vernachlässigt.
Suchtbelastete Eltern glauben häufig, dass sie sich soweit im Griff haben, dass die Kinder von ihrer Abhängigkeit nichts merken. Aber das täuscht. Sucht ist eine Familienkrankheit, die alle Familienmitglieder belastet. Schon kleine Kinder spüren den Druck und die Anspannung, die in suchtbelasteten Familien vorherrschen. Auch der Versuch, die Sucht zu verstecken oder nach außen zu vertuschen führt dazu, dass die Kinder sich in ihren sozialen Kontakten kontrollieren und verstellen müssen.
Sucht z. B. bei Eltern und anderen Sorgeberechtigten bedeutet immer, dass sie in ihrer Aufmerksamkeit für die Kinder eingeschränkt sind. Die Sucht steht im Vordergrund und gefährdet die adäquate Versorgung und Förderung der Kinder.
Daher ist es wichtig für betroffene Eltern, dass sie sich ihre Sucht eingestehen, sich über Möglichkeiten der Hilfe informieren und letztendlich diese auch in Anspruch nehmen.
Hausaufgaben sind zunächst einmal Sache des Kindes. Gerade Eltern, die es gut meinen, müssen lernen loszulassen. Es ist wichtig, dass Lernende für ihre Hausaufgaben zunehmend selbst Verantwortung übernehmen. Sie müssen lernen, Aufgaben selbstständig zu lösen. Eltern, die ihrem Kind in bester Absicht alles abnehmen und sich ständig in seine Arbeit einmischen, tun ihm nichts Gutes. Sie nehmen ihm die Chance, auf etwas selbst Erreichtes stolz zu sein. Untersuchungen zeigen, dass ein Zuviel an elterlicher Hilfe und Kontrolle die Leistungsentwicklung verschlechtert.
Auf der anderen Seite kann elterliche Unterstützung bei den Hausaufgaben durchaus hilfreich sein. Dies gilt insbesondere am Schulanfang, wenn es darum geht, sich die nachmittägliche Arbeit zu organisieren. Aber auch später freuen sich Kinder oft, wenn ihre Eltern Interesse an ihren Aufgaben zeigen und ihre Lernfortschritte anerkennen. Eine elterliche Unterstützung kann beispielsweise dann hilfreich sein, wenn das Kind längere Zeit krank war, einen Wohnortswechsel hinter sich hat, mit einem bestimmten Thema oder Fach nicht zurechtkommt oder eine langfristige Hausaufgabe zu erledigen hat. Grundschulkinder sollten dann (je nach Bundesland und Schule) nicht länger als etwa eine halbe bis eine ganze Stunde täglich an ihren Hausaufgaben arbeiten.
Etwa 5 bis 10% aller Kinder leiden unter einer chronischen Erkrankung wie Asthma, Diabetes, Epilepsie. Eltern, Kindertagesstätten und Schulen, aber auch die Kinder selbst müssen lernen, mit der Krankheit umzugehen und Risiken zu vermeiden. Auch Spiel- und Klassenkameraden sollten „eingeweiht“ werden. Denn je besser alle Beteiligten informiert sind, desto leichter kann das kranke Kind auch in den Schul- und Kindergartenalltag integriert werden. Die Broschüre „Chronische Erkrankungen im Kindesalter“ von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung will Eltern, Erzieher*innen und Lehrer*innen deshalb Tipps in die Hand geben, die bei der Bewältigung des Alltags behilflich sind. Die Infoblätter zeigen so z. B., wie die Klasse und Schulfreunde praktische Mithilfe leisten können. Auch betroffene Kinder sollten lernen, über ihre Krankheit zu sprechen, damit ihre Umwelt auch besondere Verhaltensweisen und Vorsichtsmaßnahmen besser verstehen kann, wie z.B. regelmäßige Kontrolle des Blutzuckerspiegels, Einnahme von Medikamenten, Mitnahme eines Asthmasprays.
Klavierunterricht, Tennis, Ballett, Kindergeburtstag, Kunst AG und jeden Tag Hausaufgaben – manche Kinder haben einen Terminkalender, der mit dem eines Managers vergleichbar ist. Viele Termine müssen nicht unbedingt Stress bedeuten. Stress entsteht vor allem dann, wenn Termine mit Ängsten und Sorgen – z.B. durch zu hohe Anforderungen – zu tun haben. Bei Kindern lassen sich drei Quellen als Hauptursache für Stress nennen:
Symptome für Stress sind meist körperliche Beschwerden wie häufige Kopf- und Bauchschmerzen oder Einschlafstörungen. Manche Kinder werden auch lust- und antriebslos, können sich nicht konzentrieren oder haben keinen Appetit. Um Stresssituationen vorzubeugen, sollten Eltern ihren Kindern helfen, sich auf ihre Stärken zu besinnen. Dadurch lernt das Kind, mit Problemen umzugehen und sich von ihnen nicht so stark verunsichern zu lassen.
Nicht jeder Tag sollte verplant werden. Lassen Sie dem Kind mindestens zwei freie Nachmittage in der Woche, an denen es sich an einen ruhigen Ort zurückziehen kann, Zeit zum Spielen hat oder Verabredungen in eigener Regie treffen kann. Viele Kinder entspannen sich besonders gut nach ausgiebigem Toben und bei einer schönen Gute-Nacht-Geschichte. Eltern sollten als Vorbild dienen, um ihrem Kind zu zeigen, wie man Ruhe und Erholung einsetzt, um mit Anforderungen besser zurecht zu kommen.
Bei Schwierigkeiten in der sozial- emotionalen Entwicklung im Kindesalter wird nach ausführlicher kinder- und jugendpsychiatrischer Untersuchung häufig die Diagnose einer Aufmerksamkeits-Defizit -Störung gestellt. Dabei wird unterschieden, ob diese Störung von Hyperaktivität begleitet wird (ADHS-Aufmerksamkeits-Defizit-Störung mit Hyperaktivität) oder nicht (ADS einfache Aufmerksamkeits-Defizit-Störung). Von einer solchen Störung sind ca. 5% aller Kinder betroffen. Jungen zeigen die Störung eher mit einer Tendenz zu hyperaktivem Verhalten, Mädchen die einfache Form.
Bei beiden Ausprägungen ist die Fähigkeit zur Selbststeuerung gestört, was in folgenden Bereichen deutlich wird:
Bei ADHS sind eher Unruhe und Impulsivität im Vordergrund, bei ADS die fehlende Fähigkeit zu Aufmerksamkeit und Konzentration. Kinder mit der ruhigen Form (ADS) bleiben häufig lange unerkannt.
Erste Anzeichen zeigen sich bereits im Kindergartenalter. Zu beobachten sind motorische Unruhe und Schwierigkeiten, ruhig und ausdauernd zu spielen. Häufige Wutausbrüche und grenzüberschreitendes Verhalten werden ebenfalls deutlich. Die wirklichen Probleme beginnen im Schulalter. Die Folgen des unruhigen und unkonzentrierten Verhaltens sind dann nicht nur schlechte Leistungen sondern auch disziplinäre Probleme und aggressives Verhalten.
In Gaststätten, Verkaufsstellen und allgemein in der Öffentlichkeit gilt: Die Abgabe (Verkauf, Weitergabe) von Tabakwaren und anderen nikotinhaltigen Erzeugnissen und deren Behältnissen an Kinder und Jugendliche ist verboten. Auch der Konsum von Tabakwaren und anderen nikotinhaltigen Erzeugnissen darf unter 18-Jährigen nicht gestattet werden. Automaten müssen technisch so ausgestattet sein, dass eine Entnahme von Tabakwaren und anderen nikotinhaltigen Erzeugnissen und deren Behältnissen durch unter 18-Jährige nicht möglich ist. Kindern und Jugendlichen dürfen im Versandhandel keine Tabakwaren oder andere nikotinhaltigen Erzeugnisse und deren Behältnisse angeboten noch im Wege des Versandhandels abgegeben werden. Diese Verbote gelten nicht nur für nikotinhaltige, sondern auch für nikotinfreie E-Zigaretten und E-Shishas.
Alkoholische Getränke wie Bier, Wein oder Sekt (auch Mischgetränke) dürfen an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nicht abgegeben werden und deren Verzehr darf unter 16-Jährigen nicht gestattet werden. Die Abgabe von anderen alkoholischen Getränken wie Schnaps, Likör, Grappa, Wodka, Alkopops, Mixgetränke wie Cola/Rum oder alkoholhaltige Lebensmittel wie Weinbrandbohnen an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ist verboten.
Für Tabak- und Alkoholprodukte besteht in Kinos ein Werbeverbot vor 18 Uhr.
Autismus ist eine komplexe und vielgestaltige neurologische Entwicklungsstörung. Häufig bezeichnet man Autismus bzw. Autismus- Spektrum- Störungen auch als Störungen der Informations- und Wahrnehmungsverarbeitung, die sich auf die Entwicklung der sozialen Interaktion, der Kommunikation und des Verhaltensrepertoires auswirken.
Es wird zwischen „Frühkindlicher Autismus“, „Asperger-Syndrom“ und „Atypischer Autismus“ unterschieden. Die Unterscheidung fällt in der Praxis jedoch immer schwerer, da zunehmend leichtere Formen der einzelnen Störungsbilder diagnostiziert werden. Daher wird heute der Begriff der „Autismus-Spektrum-Störung“ (ASS) als Oberbegriff für das gesamte Spektrum autistischer Störungen häufig verwendet.
Die folgenden Links bieten einen Auszug zu den Themen:
Bei Ermittlungs- und/oder Strafverfahren gegen Jugendliche (14-17 Jährige) oder Heranwachsende (18-20 Jährige), die mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind, wird von den Jugendgerichten automatisch die Jugendgerichtshilfe zur Unterstützung des Jugendlichen oder Heranwachsenden und deren Erziehungsberechtigten bzw. Familienangehörigen herangezogen.
Ein Fachteam, bestehend aus Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, informiert, berät, begleitet und unterstützt junge straffällige Menschen, bzw. solche, die einer Straftat beschuldigt werden, während des Strafverfahrens. Außerdem prüfen sie, ob die Strafverfolgung wirklich notwendig ist oder ob es andere Möglichkeiten zum Strafverfahren gibt.
„Muss ja!“, würden viele Eltern auf diese Frage antworten. Schließlich muss ausreichend Geld verdient werden, um die Familie zu versorgen. Oft sind dafür zwei Einkommen nötig. Und wer alleinerziehend ist, muss sich ohnehin um das Familieneinkommen und die Kindererziehung gleichzeitig kümmern. Die meisten Eltern in Deutschland wünschen sich zudem beides: Kinder und Bestätigung im Beruf, ein Familienleben und finanzielle Unabhängigkeit, eine eigene soziale Absicherung, berufliche Entwicklungsmöglichkeiten.
Dieses Lebensmodell ist für viele gleichzeitig doppelte Bereicherung und „Doppelbelastung“, große Freude und viel Arbeit. Mal mehr das eine, mal mehr das andere. Aber egal was gerade überwiegt, es ist fast immer anstrengend.