Um den Gesundheits- und Entwicklungsstand Ihres Kindes zu erfassen und wenn nötig Behandlungs- und Fördermöglichkeiten zu nutzen, werden in Niedersachsen gesetzlich vorgeschriebene Schuleingangsuntersuchungen durchgeführt.
Die Schuleingangsuntersuchungen werden vom Jugendärztlichen Dienst des Fachbereichs Gesundheit durchgeführt. Die Einladungen für das kommende Einschulungsjahr 2026 werden dabei schrittweise ab Ende September 2025 versandt. Die Untersuchungen finden wahlweise in Soltau (Winsener Straße 34a) oder in Walsrode (Dierkingstraße 21) statt. Die Einladungen werden sortiert nach den Geburtsdaten der Kinder versandt, wobei die ältesten Kinder zuerst eine Einladung erhalten. Zusammen mit dem Einladungsschreiben erhalten die Eltern einen individuellen Buchungscode, mit dem ein Untersuchungstermin über ein Terminportal gebucht werden kann.
Familien, die eine Sprachmittlung benötigen, können den weiter unten aufgeführten Anfragebogen gern an Frau Ak von der Volkshochschule Heidekreis an die Emailadresse: gedo@vhs-heidekreis.de senden. Frau Ak wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen. Die Begleitung durch eine Sprachmittlerin oder Sprachmittler ist für Sie kostenfrei.
Vor der Untersuchung füllen Sie bitte den Vorbereitungsbogen online aus oder bringen diesen ausgedruckt zum Termin mit.
Bringen Sie bitte folgende Unterlagen zur Schuleingangsuntersuchung mit:
Sobald Kinder eingeschult werden, sind sie häufig das erste Mal eigenständig im Straßenverkehr unterwegs. Ein sicherer Schulweg hilft Kindern, selbständig zu werden und sich sicher im Straßenverkehr zu bewegen.
Zum Schulstart benötigt ihr Kind verschiedene Materialien für den Unterricht. Die Schule informiert Sie rechtzeitig darüber, was an Stiften, Heften, Umschlägen, Mappen und Arbeitsmaterialien angeschafft werden muss.
Tipps
In Hortgruppen können Kinder von der Einschulung bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres betreut, gefördert und begleitet werden.
In der Regel werden 20 Kinder von zwei pädagogischen Kräften gefördert. Schulkinder können gegebenenfalls auch in alterserweiterten Gruppen aufgenommen werden (nachschulische Betreuung). Derzeit besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung in Hort oder nachschulischer Betreuung.
Informationen zu den verschiedenen Betreuungsangeboten und Betreuungszeiten erhalten Sie bei den Kindertagessstätten, ihrer Kommune oder den Mitarbeiter*innen der Sozialraumarbeit vor Ort.
Bitte wenden Sie sich für eine Anmeldung nicht an einzelne Kindertageseinrichtungen. Diese können Ihnen nicht weiterhelfen. Für Anmeldungen in einer Tageseinrichtung wenden Sie sich bitte an Ihrem Wohnort an die Stadt, (Samt-) Gemeinde oder den gemeindefreien Bezirk Osterheide.
Der Wechsel von der Kindertagesstätte (Kita) in die Grundschule ist ein wichtiger Schritte für Kinder und ihre Familien. Damit dieser Übergang gut gelingt, arbeiten Kita und Grundschule eng zusammen. Gemeinsame Angebote herlfen Kindern die Schule kennenzulernen und sich auf den neuen Lebensabschnitt zu freuen. Dazu gehören zum Beispiel:
Entwicklungsgespräch zum Übergang
Nach dem Niedersächsisches Gesetz über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (NKiTaG) kann zum Übergang von der Kita in die Grundschule ein gemeinsames Entwicklungsgespräch stattfinden. An diesem Gespräch nehmen teil:
Das Gespräch dient dazu,
Für das Gespräch kann ein Überleitungsbogen verwendet werden. Das Entwicklungsgespräch ist vorgesehen, findet jedoch nur mit der Zustimmung der Eltern statt.
Die Schuleingangsuntersuchung
Vor der Einschulung findet für jedes Kind eine Schuleingangsuntersuchung statt. Sie ist in Niedersachsen vorgeschrieben. Mit der Untersuchung wird festgestellt, wie sich das Kind entwickelt hat ob es vor dem Schulbeginn noch besondere Unterstützung benötigt.
Im Heidekreis werden die Schuleingangsuntersuchungen vom Jugendärztlichen Dienst des Fachbereichs Gesundheit durchgeführt. Die Eltern erhalten ein Einladungsschreiben mit einem persönlichen Buchungscode. Mit diesem Code kann über das Terminportal ein Untersuchungstermin vereinbart werden. Bitte bringen Sie zum Termin mit:
Die Schulanmeldung
Etwa 15 Monate vor der Einschulung werden Sie von der zuständigen Grundschule oder dem Schulträger zur Schulanmeldung eingeladen. Den genauen Termin erhalten Sie rechtzeitig. Bei der Anmeldung werden unter anderem die deutschen Sprachkenntnisse Ihres Kindes überprüft, wenn es im Jahr vor der Einschulung keine Kita besucht hat.
Alle Kinder, die bis zum 30. September des Einschulungsjahres sechs Jahre alt werden, sind schulpflichtig. Jüngere Kinder können auf Antrag der Erziehungsberechtigten vorzeitig eingeschult werden, wenn ihr Entwicklungsstand eine erfolgreiche Mitarbeit im ersten Schuljahrgang erwarten lässt. Über die Aufnahme entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter.
Flexi Kinder
Kinder, die zwischen dem 01. Juli und dem 30. September sechs Jahre alt werden, gelten als sogenannte Flexi-Kinder. Die Erziehungsberechtigten können entscheiden, ob ihr Kind in diesem Jahr oder erst ein Jahr später eingeschult wird. Die Entscheidung muss der Schule zum 01. Mai schriftlich mitgeteilt werden. Auch wenn die Einschulung verschoben wird, muss das Kind an der Schuleingangsuntersuchung teilnehmen. Der Untersuchungstermin ist verbindlich.
Inklusion und sonderpädagogische Unterstützung
Alle öffentlichen Schulen in Niedersachsen arbeiten inklusiv. Jedes Kind soll unabhängig von seinen individuellen Voraussetzungen gemeinsam lernen können. Benötigt Ihr Kind sonderpädagogische Unterstützung, werden Erziehungsberechtigte beraten. Sie können entscheiden, ob ihr Kind eine Grundschule oder eine Förderschule besuchen soll. Beratung erhalten Sie bei
Ab dem 1. August 2026 haben alle Erstklässlerinnen und Erstklässler in Niedersachsen Anspruch auf täglich acht Stunden Unterricht und Betreuung in der Schule. Damit soll eine Betreuungslücke geschlossen werden, die nach der Kita-Zeit für viele Familien entsteht.
Bis Ende 2029 muss für alle vier Grundschuljahrgänge eine Ganztagsbetreuung sichergestellt sein. Schülerinnen und Schüler müssen acht Stunden am Tag an fünf Tagen pro Woche betreut werden.
Die pädagogische Ganztagsbetreuung in Schulen ist grundsätzlich kostenfrei. Auch ein warmes Mittagessen ist Teil des Rechtsanspruchs, das müssen Eltern allerdings bezahlen. In den Ferien dürfen Schulen außerdem maximal für vier Wochen schließen.