Werdende Eltern werden oft mit einem riesigen Angebot an Produkten für ihr Baby umworben. Damit Sie den Überblick nicht verlieren, habe ich für Sie eine kleine Checkliste mit Dingen zusammengestellt, deren Anschaffung sich lohnt:
Stillen
Erstlingskleidung
In den ersten Wochen sind Sie mit der Konfektionsgröße 56 – 62 gut bedient. Sie können sich auch das ungefähre Gewicht Ihres Babys von Ihrer Hebamme sagen lassen oder per Ultraschall von Ihrer Frauenärztin berechnen lassen um so die entsprechende Konfektionsgröße herausfinden.
Babyausstattung
Babypflege
Denken Sie daran, Sie bekommen das eine oder andere noch geschenkt!
Aller Anfang ist schwer – das gilt auch und erst recht, wenn es um den Säuglingsschlaf geht. In jeder Familie geht es anders zu – auch in Sachen Kinderschlaf. Doch bei allen Unterschieden ist eines sicher: Eine ruhige Nacht tut allen gut. Babys brauchen die Erfahrung, dass jemand da ist, der ihre Bedürfnisse erkennt und zuverlässig befriedigt. Geborgen und sicher finden sie leichter in den Schlaf.
Was ist ein Schreibaby?
Einige Babys schreien besonders viel – insbesondere in den frühen Abendstunden. Diese Kinder sind auch als Schreibabys bekannt. Früher dachte man, dass die Luft im Bauch die Ursache für das Schreien sei, weil sie Bauchschmerzen und Blähungen verursacht, und sprach deshalb auch von Dreimonatskoliken. Heute weiß man aber, dass die Luft im Bauch die Folge des Luftschluckens während des Schreiens ist. Therapien wie Entblähen, Tees etc. helfen daher nicht. Eine Bauchmassage kann lindernd wirken, da sie das Baby entspannt. Da diese Kinder noch nicht wie ihre Altersgenossen gelernt haben, sich selbst zu beruhigen, zählen Experten dieses Verhalten zu den „Regulationsstörungen“. Unter diesen Begriff fallen auch Schlaf- und Fütterstörungen des Babys.
Bis zum 3. Lebensmonat schreien etwa 16% der Babys in Deutschland exzessiv, zwischen dem 3. und 6. Lebensmonat sinkt die Rate auf 6%, und nach dem 6. Lebensmonat schreien noch 2,5% der Babys ungewöhnlich viel. Alle anderen Babys schreien durchschnittlich etwa 30 Minuten pro Tag, wenn sie hungrig oder müde sind.
Als Schreibaby gilt ein Säugling, der täglich mehr als drei Stunden an mindestens drei Tagen der Woche über mehr als drei Wochen aus unerklärlichen Gründen schreit und sich kaum beruhigen lässt. Das Schreien tritt oft plötzlich auf, wenn sich das Baby kurz zuvor noch anscheinend wohl gefühlt hat. Meist beginnt die „Schreibabykarriere“ mit einem Alter von zwei Wochen. Bevorzugt treten die Schreiattacken nachmittags und in der ersten Nachthälfte auf. Die Babys ballen dabei meist die Fäuste zusammen und ziehen die Beine an. Durch das viele Schreien gelangt viel Luft in den Bauch, so dass dieser „(auf-) gebläht“ wird.
Schreiende Babys fordern viel Geduld von ihren Eltern und Eltern dürfen sich Hilfe holen!
Die Früherkennungsuntersuchungen spielen eine zentrale Rolle für das gesunde kindliche Aufwachsen. Dokumentiert werden sie im Kinderuntersuchungsheft, auch Gelbes Heft genannt. Alle Eltern erhalten nach Geburt ihres Kindes diese Heft. Hier werden alle Untersuchungsergebnisse von U1 bis U9 festgehalten. Dort werden von den Ärztinnen und Ärzten sowie teilweise Hebammen und Entbindungspflegern das genaue Datum und die Ergebnisse aller U-Untersuchungen festgehalten. Die Eltern unterstützt das Gelbe Heft bei der Vorbereitung auf die jeweilige Früherkennungsuntersuchung mit Informationen über die altersentsprechenden Untersuchungsinhalte.
Eltern, die mit Ihrem Kind zu den Vorsorgeuntersuchungen U1- U9 gehen, erhalten dort künftig auch Merkblätter zur seelischen Gesundheit bzw. psychischen Entwicklung Ihrer Kinder. Die Zehn Merkblätter “Seelisch gesund aufwachsen” stehen Ihnen hier als pdf.Datei zur Verfügung. Zudem besteht die Möglichkeit, sich mit zehn anschaulichen Filmen – in mehreren Sprachen übersetzt- zur psychischen Gesundheit von Kindern zu informieren. Ziel ist es, die Elternkompetenz zu stärken, indem die seelischen Bedürfnisse altersgerecht erklärt werden- von Geburt an bis zum sechsten Lebensjahr.
Ein Kind kann das für eine gesunde Entwicklung nötige körperliche, geistige und seelische Wohlbefinden dann entfalten, wenn seine Grundbedürfnisse, zum Beispiel nach Nahrung, Schlaf und Pflege, aber auch nach Zuwendung, Schutz und Anregung einfühlsam und zuverlässig befriedigt werden. Als Eltern werden Sie dabei im Alltag mit ihrem Kind hin und wieder auch an ihre Grenzen stoßen.
Doch zum Glück brauchen und wollen Kinder auch gar keine perfekten Eltern. Sie wollen Eltern, auf die sie sich verlassen können; Eltern, die sie mit all ihren Stärken und Schwächen annehmen und willkommen heißen und bereit sind, sich von ihren alters- und entwicklungsbedingten Bedürfnisse leiten zu lassen. Dies ist die beste Voraussetzung dafür, dass sich zwischen Ihnen und Ihrem Kind eine vertrauensvolle Beziehung entwickelt. Diese Bindung zwischen Ihnen und Ihrem Kind bildet die Basis, auf der es sich körperlich, geistig und seelisch so entwickeln kann, dass es im Laufe seines Heranwachsens zunehmend auch selbst Verantwortung für sein Wohlbefinden übernehmen kann.
Die Kindertagespflege ist eine gesetzlich anerkannte Betreuungsform und ist bis zum dritten Lebensjahr gleichrangig zu der Betreuung in einer Kindertageseinrichtung. Sie bietet Kindern vor allem in den ersten Lebensjahren eine familiennahe Betreuung, bei der die individuellen Bedürfnisse besonders berücksichtigt werden können.
Der kleine überschaubare Rahmen von bis zu fünf Tageskindern, bietet zum einen eine bedürfnisorientierte- und entwicklungsangemessene Förderung, zum anderen können erste Gruppen- erfahrungen und soziales Lernen erlebt werden. Die Kindertagespflege zeichnet sich durch eine hohe zeitliche Flexibilität aus, sodass die Betreuungsbedarfe spezifisch auf das Erwerbsleben der Familien abgestimmt werden können. Auch die ergänzende Betreuung zur Kindertageseinrichtung oder zur Schule ist für Kinder bis 14 Jahren im Rahmen der Kindertagespflege möglich. Eine Kindertagespflegeperson, die sich fachlich, persönlich und gesundheitlich eignet, braucht geeignete Räume und eine Pflegeerlaubnis des Fachbereiches Kinder, Jugend und Familie des Landkreis Heidekreis.
Die Kindertagespflege ist in verschiedenen Varianten möglich – im Heidekreis wird sie im Form der herkömmlichen Kindertagespflege, Betreuung der Tageskinder im Haushalt der Kindertagespflegeperson, als Kinderbetreuerin und im Betreuungssetting in einer Großtagespflegestelle angeboten.
Kinderbetreuer/ Kinderbetreuerinnen
Die Kindertagespflegeperson betreut die Kinder im Haushalt der Eltern. Dabei dürfen auch mehrere Kinder aus diesem Haushalt betreut werden. Eine Pflegeerlaubnis ist für die Räumlichkeiten nicht erforderlich. Die Eltern sind die Arbeitgeber weil die Kindertagespflegeperson von den Eltern weisungsabhängig ist, daher stellen die Eltern die Kindertagespflegeperson an.
Großtagespflege
In einer Großtagespflegestelle werden im Zusammenschluss von zwei Kindertagespflegepersonen bis zu zehn Tageskinder zeitgleich in extra angemieteten Räumen betreut. Die Betreuung findet in kleinen Gruppen statt die in der Regel altersentsprechend zusammengesetzt sind und somit vielfältige Lern- und Kommunikationsmöglichkeiten bieten. Durch die überschaubare Anzahl der anwesenden Kinder besteht eine gewisse Auswahl an Spielpartnern die erste soziale Erfahrungen ermöglichen. Jedes Tageskind ist dennoch einer Kindertagespflegeperson zugeordnet die als konstante Bezugsperson den Kindern Verlässlichkeit bietet.
Die Vermittlung von Kindertagespflegepersonen liegt im Zuständigkeitsbereich der Mitarbeiter:innen der Sozialraumarbeit. Aus diesem Grund werden einzelne Kontaktadressen von Kindertagespflegepersonen nicht im Familienwegweiser aufgelistet.
Die Beratung und Vermittlung erfolgt im Heidekreis durch die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Sozialraumarbeit. Hier kann mit den Eltern gemeinsam die passgenaue Betreuung für das jeweilige Kind erarbeitet werden. Aus diesem Grund werden einzelne Kontaktadressen von Kindertagespflegepersonen nicht im Familienwegweiser aufgelistet.
Kosten
Ein Kind, dass das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Ältere Kinder werden vorrangig in einer Kindertageseinrichtung betreut oder besuchen die Schule. Ergänzend kann auch hier die Kindertagespflege gewählt werden.
Die Förderung von Kindern in Kindertagespflege wird im Heidekreis bei der Fachgruppe Wirtschaftliche Jugendhilfe beantragt. Der folgenden Tabelle lässt sich der Kostenbeitrag entnehmen, den Eltern nach Netto-Einkommen gestaffelt leisten müssen, wenn das Kind in der Kindertagespflege betreut wird.
Stufen Jahresnettoeinkommen gemäß § 12 der Satzung Kostenbeitrag je Betreuungsstunde
bis 15.000,- € –> 0,00 €
15.001 € bis 20.000 € –> 0,60 €
20.001 € bis 25.000 € –> 1,00 €
25.001 € bis 30.000 € –> 1,60 €
30.001 € bis 35.000 € –> 1,90 €
35.001 € bis 40.000 € –> 2,30 €
40.001 € bis 45.000 € –> 2,60 €
ab 45.001 € 2,90 €
Die Eltern vereinbaren mit der Kindertagespflegeperson individuell den Betreuungsumfang.
Eine Trennung oder Scheidung ist traurig, häufig emotional und belastend – sowohl für die betroffenen Kinder als auch für die Eltern. Mit einer Trennung der Eltern ist in der Regel eine Auflösung der bisherigen Familie verbunden. Es findet eine Neuorientierung statt. Das Elternpaar trennt sich, die Elternschaft bleibt bestehen.
Oft können Beziehungsprobleme vor, während und nach einer Trennung durch kompetente Hilfe von außen gelöst werden. Eltern haben Anspruch auf kostenlose Beratung und können umfangreiche und unbürokratische Hilfe bei einer Erziehungsberatung, Eheberatung oder Familienberatung beim Jugendamt oder freien Trägern bekommen. Durch eine frühzeitig Nutzung der Beratungsangebote können möglicherweise Konflikte gelöst und Trennungen vermieden werden. Auch in der Trennungsphase kann die Beratung dazu führen, gemeinsame konstruktive Lösungen zu finden, um den Interessen des Kindes zu entsprechen und es ihm zu ermöglichen, eine stabile und sichere Bindung zu beiden Elternteilen beizubehalten beziehungsweise aufzubauen.
Jedes Kind hat das Recht auf gewaltfreie Erziehung
Väter und Mütter wollen ihren Kindern gute Eltern sein, ihnen Zuwendung geben, sie fördern und beschützen. Sicher gibt es Auseinandersetzungen zwischen Eltern, doch die Kinder sollten erleben, dass Eltern sich streiten und wieder vertragen. In manchen Familien mündet ein Streit in Gewalt. Die meisten Kinder, die häusliche Gewalt miterleben, schämen sich für das Verhalten ihrer Eltern. Das macht es ihnen schwer, sich jemandem anzuvertrauen. Außerdem lastet auf ihnen oft ein enormer Druck, denn sie müssen Aufgaben übernehmen, denen das Opfer nicht mehr gewachsen ist. Damit sind Kinder überfordert.
Kinder fühlen sich schuldig für das, was zu Hause passiert. Ihnen muss deutlich gemacht werden, dass sie für das Verhalten ihrer Eltern nicht verantwortlich sind. Sie orientieren sich an dem, was ihre Eltern ihnen vorleben. Wenn sie Gewalt erleben, wird diese zur Normalität. Sie lernen, dass Gewalt zur Durchsetzung eigener Interessen „normal“ ist. Sie lernen nicht, dass es in Konfliktsituationen auch positive Verhaltensalternativen gibt. Im Erwachsenenalter wiederholt sich für diese Kinder oft das Erlebte, nämlich die Ausübung bzw. die Erduldung von Gewalt. Kinder brauchen daher qualifizierte Unterstützung bei der Bewältigung ihrer Gewalterfahrungen. Dies erfolgt z. B. durch Fachberatung in Jugendämtern, durch Erzieherinnen in Frauenhäusern und/oder spezielle Angebote von Traumazentren für Kinder und Jugendliche.
Häusliche Gewalt
Hilfe für betroffene Frauen
Damit von Gewalt betroffenen Frauen besser geholfen wird, hat das Bundesfrauenministerium zusammen mit Kooperationspartnern die Initiative “Stärker als Gewalt” gestartet. Ihr Ziel ist, dass mehr betroffene Frauen ihre Scham überwinden und sich zur Wehr setzen. Die Initiative ist Teil des Aktionsprogrammes “Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen” der Bundesregierung.
Mit dem Hilfetelefon “Gewalt gegen Frauen” gibt es unter der kostenlosen Telefonnummer 08000/116 016 Unterstützung und Hilfe bei allen Formen von Gewalt gegen Frauen. Neben den betroffenen Frauen können sich auch Angehörige, Freunde und Menschen aus dem sozialen Umfeld sowie Fachkräfte an das Hilfetelefon wenden. Das Hilfetelefon ist rund um die Uhr erreichbar, die Beratung ist vertraulich, kostenlos und wird auf Deutsch und in 17 weiteren Sprachen angeboten.
Von den frühen Anzeichen einer Schwangerschaft über die ersten spürbaren Kindsbewegungen bis zum Warten auf die Geburt: alle wichtigen Informationen über die verschiedenen Phasen einer Schwangerschaft bieten folgende Links.
Wenn Eltern das erste Mal die Betreuung ihres Kindes abgeben haben sie vielleicht ein schlechtes Gewissen oder auch Trennungsschmerz. Als Eltern brauchen Sie jedoch hin und wieder eine „Auszeit“. Oft sind es die Großeltern, die sich gern um ihr Enkelkind kümmern und es vielleicht sogar für ein paar Tage zu sich „in die Ferien“ nehmen. Vielleicht gibt es auch andere Verwandte, Freunde, Freundinnen oder einen Babysitter aus der Nachbarschaft, zu denen Sie vertrauen haben und Ihr Kind ein gutes Verhältnis hat, dass es gern ein paar Stunden oder länger bei ihnen bleibt.
Viele Eltern entscheiden sich dafür, ihr Kind betreuen zu lassen. Sie wünschen sich eine frühe Förderung für ihr Kind oder möchten, dass es mit anderen Kindern lernt und spielt. Gute und bedarfsgerechte Betreuungsmöglichkeiten helfen aber auch den Eltern, ihren familiären und beruflichen Anforderungen besser nachzukommen: Ohne öffentlich geförderte Kinderbetreuung könnten viele Mütter und Väter nicht arbeiten.
Kinder profitieren von der Betreuung in einer Kita, durch eine Tagesmutter oder einen Tagesvater – die vielfältigen Anregungen fördern die Entwicklung der sprachlichen, motorischen und sozialen Kompetenzen. Was Kinder in der Kita, bei der Tagesmutter oder dem Tagesvater lernen, hilft ihnen später in der Schule.
Die Erziehung und Sorge für ein Kind nehmen in erster Linie die Eltern wahr. Mitunter können jedoch ergänzende Hilfen des Staates bei der Erziehung notwendig werden.
Die Hilfe wird zwar den Eltern gewährt, sie orientiert sich jedoch an den Interessen des Kindes oder der/des Jugendlichen. Das heißt, das Kind oder die/der Jugendliche muss an den sie/ihn betreffenden Entscheidungen beteiligt werden. Angeboten werden unter anderem
Darüber hinaus entscheidet das Jugendamt über die Gewährung von Eingliederungshilfe und Hilfe für junge Volljährige und gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder.
Unter “Kinder- und Jugendschutz” wird eine Vielzahl von Regelungen und Maßnahmen verstanden, die dazu beitragen, Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen. Junge Menschen haben Anspruch auf eine gesunde geistige, körperliche und psychische Entwicklung sowie auf Schutz vor körperlicher und seelischer Vernachlässigung, Misshandlung und vor sexuellem Missbrauch.
Mögliche Gefährdungen sind in den unterschiedlichsten Lebensbereichen vorhanden, wie z.B. durch Alkohol-, Tabak- und Drogenkonsum, Sekten und Psychogruppen, Extremismus in jeglicher Form uvm.. Auch die psychischen Auffälligkeiten und Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen in Folge zunehmend unsicherer Lebensbedingungen und starkem Leistungsdruck haben deutlich zugenommen. Als ein Weiteres gilt es der Gewalt von Kindern und Jugendlichen untereinander vorzubeugen, wie beispielsweise Mobbing und Happy Slapping. Auf Grund der rasanten technischen Entwicklung unserer Zeit nehmen auch Gefährdungen im Rahmen der Mediennutzung zu, angefangen bei übermäßigem Konsum von Fernsehen, Internet, Spielekonsolen und co. bis hin zu Cybermobbing, illegalen Downloads und pornografischen Inhalten.
Um den Schutz von Kindern und Jugendlichen in der ordnungsrechtlichen Praxis zu gewährleisten, kooperiert die Jugendpflege des Heidekreises eng mit der Polizei, den Ordnungs-, Gewerbeämtern und den Gemeinden. Es erfolgen, in Zusammenarbeit mit der Polizeiinspektion des Heidekreises und gegebenenfalls den Ordnungsämtern, Kontrollen von Veranstaltungen und Gewerbetreibenden, die Begleitung auch von privat organisierten Festen (zum Beispiel den so genannten Abi-Partys) und Testkäufe im gesamten Landkreis.
Genau so relevant ist die Information, Beratung und Aufklärung von Eltern, Lehrerschaft, Gewerbetreibenden, Behörden, freien Trägern und Vereinen, deren Jugendgruppenleitungen und allen Personen, die vom Jugendschutz-Gesetz (JuSchG) betroffen oder an ihm interessiert sind.
Inklusion bedeutet, dass jeder Mensch ganz natürlich dazu gehört. Egal wie du aussiehst, welche Sprache du sprichst oder ob du eine Behinderung hast. Jeder kann mitmachen. Zum Beispiel: Kinder mit und ohne Behinderung lernen zusammen in der Schule. Wenn jeder Mensch überall dabei sein kann, am Arbeitsplatz, beim Wohnen oder in der Freizeit: Das ist Inklusion.
Ziel von Integration ist es, alle Menschen, die dauerhaft und rechtmäßig in unserem Land leben, in die Gesellschaft einzubeziehen. Dabei betrifft Integration uns alle – Alteingesessene ebenso wie Zugewanderte.
Erst nach und nach empfindet sich ein Kind als eigenständige Person und entdeckt schließlich: Das bin ich! Bereits mit Beginn des zweiten Lebensjahres entwickelt Ihr Kind seinen eigenen Willen und erfährt auch erste Grenzen, wenn es zum Beispiel die Küchenschublade trotz der vielen aufregenden Sachen darin nicht ausräumen darf. Da kann es unter Umständen zu ersten Tränen der Enttäuschung kommen. Hier sind Ihre Gelassenheit und Ihr Verständnis gefragt, damit Ihr Kind lernen kann, mit solchen Gefühlen umzugehen.
Für Sie als Eltern ist es oft eine schwierige Gratwanderung, einerseits die Gefühle Ihres Kindes grundsätzlich zu akzeptieren und zu tolerieren, andererseits einem ungehemmten „Ausleben“ heftiger Gefühle klare Grenzen zu setzen. Versuchen Sie, Ihrem Kind auch in diesem Punkt ein gutes Vorbild zu sein, ihm andere Möglichkeiten der Konfliktlösung vorzuleben und mit ihm gemeinsam nach Lösungen zu suchen, die für alle annehmbar sind. Dabei sollte Ihr Kind nicht zuletzt auch die Erfahrung machen, dass man mal „gewinnt“ und mal nachgeben muss. Und manchmal ist auch von allen Seiten ein Kompromiss gefragt.
Grenzen und Regeln bedeuten nicht nur Einschränkung, sondern bieten Ihrem Kind – je älter es wird – auch Halt und Orientierung. Es sucht seine Grenzen, und dazu braucht es ein klares Ja ebenso wie ein freundliches, aber entschiedenes Nein.
Kinder und Jugendliche verbringen in der Regel einen großen Teil ihres Tages in der Schule und sind anschließend mit Hausaufgaben oder Lernen beschäftigt. Häufig erzählen sie, was am Tag vorgefallen ist, was der/die Lehrer/Lehrerin getan hat oder was es im Sportunterricht Neues gab. Bleiben derartige Berichte aus oder merken Sie als Elternteil, dass Ihr Kind keine Zeit mehr für Hausaufgaben oder Lernen aufwendet, liegt irgendetwas im Argen. Gründe für ein plötzliches Desinteresse können selbstverständlich immer durch pubertäres Verhalten bedingt sein, häufig sind sie aber im Schulalltag zu finden. Versuchen Sie durch Gespräche herauszufinden, was in Ihrem Kind vorgeht: Herrscht Gewalt in der Schule, gibt es ein Problem mit Drogen oder hat Ihr Kind Angst vor einem Lehrer oder den Mitschülern?
In jedem Fall bedeuten Schulprobleme emotionalen Dauerstress für alle Betroffenen. Die Schüler – und sicher auch ihre Eltern – geraten schnell in einen Teufelskreis, indem die Sorgen und der Erwartungs- sowie Leistungsdruck die Probleme noch verstärken. Einfühlungsvermögen, Verständnis und Akzeptanz der Persönlichkeit des Kindes dagegen stärken bei allen Schulproblemen das Selbstvertrauen. Ein offener Dialog unter den Betroffenen kann einer Entspannung der Situation dienen. Entscheidend ist der gute Kontakt zwischen Schule und Eltern (Sorgeberechtigten).
Die Jugendarbeit ist ein eigenständiger Teil der Jugendhilfe. Sie nimmt die Erziehungs- und Bildungsaufgaben nach § 11 des Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) – Kinder- und Jugendhilfe (KJHG) wahr und tritt für die Anliegen und Interessen junger Menschen in der Öffentlichkeit ein. Die Jugendarbeit soll jungen Menschen ihre Mitverantwortung in der Gesellschaft verdeutlichen, sie zu mehr Selbstbestimmung befähigen und ihnen soziales Engagement näher bringen. Sie stärkt die Fähigkeit der jungen Menschen zu eigenverantwortlichem Handeln, indem sie an ihren Interessen anknüpft und sie mitbestimmen lässt.
Lernen findet nicht nur in der Schule statt, sondern auch an vielen außerschulischen Lernorten. Mit dem Jugendhof Idingen verfügt der Heidekreis über eine vorbildlich ausgestattete Bildungsstätte, die Kindern und Jugendlichen eine Vielzahl von Angeboten der kreativen, politischen, sozialen, gesundheitlichen, kulturellen, naturkundlichen und technischen Bildung anbietet. Ausgerichtet an den Methoden der Jugendarbeit stoßen diese Angebote auf eine breite Resonanz und erfreuen sich großer Beliebtheit.
Mit dem Programm JUGEND STÄRKEN hat sich das Jugendamt zudem den Jugendlichen angenommen, die nicht bzw. nicht mehr mit den herkömmlichen Angeboten der Jugendsozialarbeit erreichbar sind, um auch ihnen die gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen.
Jugendwerkstatt “Tu Wat” – Eine Einrichtung für arbeitssuchende Jugendliche und junge Erwachsene. Aller Anfang ist schwer, deshalb coachen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter junge Menschen zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen beim Übergang von der Schule ins Berufsleben. Zur Zielgruppe gehören junge Menschen, (15 bis 27 Jahre) aus dem gesamten Landkreis Heidekreis, die aufgrund ihrer schulischen und persönlichen Situation zunächst kaum eine Chance haben, in den Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt integriert zu werden. Das “Tu Wat” versteht sich als Einrichtung für arbeitslose junge Menschen, die bereit sind, an ihrer Situation etwas zu verändern. Der nachträgliche Erwerb des Hauptschulabschlusses ist hier ebenso möglich wie die Absolvierung der Schulpflicht.
In Deutschland leben mehr als 2 Millionen Kinder bis zu 18 Jahren mit alkoholabhängigen Eltern und etwa 30 000 mit Eltern, die von illegalen Drogen abhängig sind. Kinder von Eltern, die von anderen Abhängigkeiten betroffen sind, sind hier noch nicht eingerechnet.
Abhängigkeit in Form von Sucht kann alle Eltern und Bezugspersonen von Kindern treffen. Süchte werden nicht sofort ausgeprägt, sondern sie schleichen sich allmählich ein. Süchtig werden kann man nach bestimmten Substanzen (stoffgebundene Süchte), aber es gibt auch verhaltensabhängige Süchte, die nicht stoffgebunden sind.
Von Sucht spricht man, wenn eine Person ein bestimmtes Verhalten nicht mehr kontrollieren kann.
Die häufigsten stoffgebundenen Süchte bestehen in der Abhängigkeit von Alkohol, illegalen Drogen oder Medikamenten (z. B. Schlafmittel, Benzodiazepine). Es gibt aber auch Menschen, die süchtig danach sind einzukaufen, Glücks- oder Computerspiele zu spielen oder zu arbeiten (stoffungebundene Süchte). Charakteristisch ist, dass sie immer mehr Zeit mit diesen Tätigkeiten verbringen, auch wenn sie merken, dass das nicht gut für sie ist und schlimme (z. B. gesundheitliche und/oder finanzielle) Folgen hat. Das Leben dreht sich immer stärker um die Sucht und andere Bereiche (z. B. Familie, Arbeit oder auch Freunde) werden vernachlässigt.
Suchtbelastete Eltern glauben häufig, dass sie sich soweit im Griff haben, dass die Kinder von ihrer Abhängigkeit nichts merken. Aber das täuscht. Sucht ist eine Familienkrankheit, die alle Familienmitglieder belastet. Schon kleine Kinder spüren den Druck und die Anspannung, die in suchtbelasteten Familien vorherrschen. Auch der Versuch, die Sucht zu verstecken oder nach außen zu vertuschen führt dazu, dass die Kinder sich in ihren sozialen Kontakten kontrollieren und verstellen müssen.
Sucht z. B. bei Eltern und anderen Sorgeberechtigten bedeutet immer, dass sie in ihrer Aufmerksamkeit für die Kinder eingeschränkt sind. Die Sucht steht im Vordergrund und gefährdet die adäquate Versorgung und Förderung der Kinder.
Daher ist es wichtig für betroffene Eltern, dass sie sich ihre Sucht eingestehen, sich über Möglichkeiten der Hilfe informieren und letztendlich diese auch in Anspruch nehmen.
Klavierunterricht, Tennis, Ballett, Kindergeburtstag, Kunst AG und jeden Tag Hausaufgaben – manche Kinder haben einen Terminkalender, der mit dem eines Managers vergleichbar ist. Viele Termine müssen nicht unbedingt Stress bedeuten. Stress entsteht vor allem dann, wenn Termine mit Ängsten und Sorgen – z.B. durch zu hohe Anforderungen – zu tun haben. Bei Kindern lassen sich drei Quellen als Hauptursache für Stress nennen:
Symptome für Stress sind meist körperliche Beschwerden wie häufige Kopf- und Bauchschmerzen oder Einschlafstörungen. Manche Kinder werden auch lust- und antriebslos, können sich nicht konzentrieren oder haben keinen Appetit. Um Stresssituationen vorzubeugen, sollten Eltern ihren Kindern helfen, sich auf ihre Stärken zu besinnen. Dadurch lernt das Kind, mit Problemen umzugehen und sich von ihnen nicht so stark verunsichern zu lassen. Nicht jeder Tag sollte verplant werden. Lassen Sie dem Kind mindestens zwei freie Nachmittage in der Woche, an denen es sich an einen ruhigen Ort zurückziehen kann, Zeit zum Spielen hat oder Verabredungen in eigener Regie treffen kann. Viele Kinder entspannen sich besonders gut nach ausgiebigem Toben und bei einer schönen Gute-Nacht-Geschichte. Eltern sollten als Vorbild dienen, um ihrem Kind zu zeigen, wie man Ruhe und Erholung einsetzt, um mit Anforderungen besser zurecht zu kommen. Generell gilt:
B – bewusst Stress wahrnehmen
L – Lösung von Problemen unterstützen
E – eigene Prioritäten setzen
I – ich kann das – positiv denken!
B – bei anderen Unterstützung holen
L – loben und Selbstbewusstsein stärken
O – offen kommunizieren
C – Chaos beseitigen, Zeitplanung mit Freiräumen
K – keine falschen Erwartungen
E – entspannen und bewegen
R – richtig zusammen Spaß haben
Weibliche Genitalverstümmelung (Female Genital Mutilation – FGM) ist eine schwere Menschenrechtsverletzung und Ausdruck von Unterdrückung, Demütigung, Inbesitznahme und ökonomischer Verwertung von Mädchen und Frauen. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) definiert weibliche Genitalverstümmelung wie folgt: „FGM umfasst alle Praktiken, bei denen das äußere weibliche Genital teilweise oder vollständig entfernt wird sowie andere medizinisch nicht begründete Verletzungen am weiblichen Genital. “Weibliche Genitalverstümmelung ist die Manifestation eines frauenfeindlichen Systems, in dem Mädchen und Frauen nicht gleichberechtigt, selbstbestimmt und frei sind, sondern dazu verpflichtet und gezwungen, ihrer Familie zu dienen”.
Ca. 25% der betroffenen Mädchen und Frauen sterben entweder während der Genitalverstümmelung oder an den Folgen. Weibliche Genitalverstümmelung wird in der Regel ohne Betäubung durchgeführt, sodass die Mädchen extreme Schmerzen erleiden und nach dem Eingriff meist hochgradig traumatisiert sind. Je nach Typ und Praktik sind verschiedene Komplikationen und Folgen verbreitet: wie z.B. Blutverlust, Infektionen (z.B. HIV/AIDS), Wucherungen, Fistelbildung, chronische Schmerzen, Schwierigkeiten beim Urinieren und Menstruieren, Inkontinenz, Unfruchtbarkeit, hohes Geburtsrisiko für Mutter und Kind und weitere gynäkologische Probleme. Zu den möglichen psychischen Folgen gehören unter anderem Angststörungen, Schlaflosigkeit, Posttraumatische Störungen, Konzentrationsschwäche, Depressionen und Traumata. Besonders die Infibulation (Zunähen nach der Beschneidung) hat schwerwiegende Konsequenzen, da das Abheilen der Wunde hier nur für kurze Zeit erwünscht ist und das Mädchen sowohl zu Beginn ihrer Ehe als auch bei und nach jeder Geburt “geöffnet“ wird und die Wunde neu verheilen muss.
Im Jahre 2003 hat der Landkreis – zunächst in Form von Modellprojekten – damit begonnen, neue Wege im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe zu beschreiten. Aufgrund der positiven Erfahrungen werden diese erfolgreichen Angebote bereits seit 2006 kreisweit vorgehalten und von den Menschen im Heidekreis erfreulich gut angenommen.
Ziel sind insbesondere:
Die Beratung erfolgt für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene, Eltern, Familien und Fachkräfte bei Fragen zum Erziehungsalltag und in schwierigen Lebenssituationen. Zeitnah, vertraulich und auf Wunsch auch bei Ihnen zu Hause. Die Beratungen sind für alle offen und unterliegen der Schweigepflicht.
Wir beraten und informieren Eltern und Alleinerziehende zur Kindertagespflege und Kinderbetreuung. Hinzu kommt die Vermittlung und Beratung von qualifizierten Kindertagespflegepersonen für Kinder von 0-14 Jahren und die Beratung von Bürgerinnen und Bürger, die in der Kindertagespflege tätig sein wollen.
Sprechen Sie uns gerne an oder vereinbaren Sie einen Termin.
Wenn Sie sich als Privatperson Sorgen um ein Kind machen wenden Sie sich an Fachleute. Es gilt, ein problematisches Erziehungsverhalten von einer Kindeswohlgefährdung im Sinne des Gesetzes zu unterscheiden. Diese Aufgabe übernehmen Fachkräfte. Teilen Sie Ihre Sorge und den Anlass dafür mit. Dabei ist es besonders hilfreich, wenn Sie sich auf Ihre konkreten Beobachtungen beziehen können. Eine Übersicht mit Ansprechpersonen finden Sie unter “Kontakte” am Ende dieses Artikels.
Fachkräfte der öffentlichen oder freien Kinder- und Jugendhilfe müssen nach § 8a SGB VIII nach einem standardisierten Verfahren vorgehen. Befolgen Sie auf jeden Fall das wichtigste Grundprinzip im Kinderschutz – niemals alleine! Sprechen Sie mit Kolleginnen und Kollegen über Ihre Beobachtungen oder Besorgnis und informieren Sie Ihre Leitung. Haben Sie sich im Team beraten und möglicherweise auch die Erziehungsberechtigten sowie das Kind den Jugendlichen oder die Jugendliche mit einbezogen, müssen Sie nun eine insoweit erfahrene Fachkraft (Kinderschutzfachkraft) hinzuziehen – sofern weiterhin gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung vorliegen. Erst nach diesem Schritt können Sie gegebenenfalls das Jugendamt informieren. Ausnahme ist eine akute Kindeswohlgefährdung, die sofortiges Handeln des Jugendamtes notwendig macht.
Wenn Sie in einem anderen Beruf mit Kindern arbeiten gehören Sie zur Berufsgruppe der Berufsgeheimnisträger. Dazu gehören z.B. Ärztinnen und Ärzte, Hebammen und Entbindungspfleger, Lehrerinnen und Lehrer, Psychologinnen und Psychologen, Beraterinnen und Berater (Suchtberatung, Schwangerschaftskonfliktberatung, Ehe- und Lebensberatung). Berufsgeheimnisträgerinnen und -träger sind nach dem Bundeskinderschutzgesetz (§ 4 KKG) angehalten, eine Gefährdung abzuschätzen, die Erziehungsberechtigten mit einzubeziehen und zur Annahme von Hilfen zu motivieren. In diesem Prozess haben sie den gesetzlichen Anspruch auf eine Beratung durch eine Kinderschutzfachkraft. Kann das Kindeswohl durch diese Bemühungen nicht gesichert werden, dürfen Berufsgeheimnisträger das Jugendamt informieren, d. h. sie dürfen Daten weitergeben.
Jugendämter sind zur Aktenführung und Dokumentation verpflichtet. Informationen zu den Melderinnen und Meldern sind vertraulich zu behandeln. Erhält ein Jugendamt Hinweise zu einer Kindeswohlgefährdung, aus denen sich keine gewichtigen Anhaltspunkte ableiten lassen, können diese Sozialdaten gem. § 63 Abs. 1 SGB VIII immer dann gespeichert werden, wenn sie zur weiteren Aufgabenerfüllung benötigt werden. Die Sozialdaten der Melderin oder des Melders können selbst dann gespeichert werden, wenn sie ausdrücklich um Anonymität bitten. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass diese Daten zur weiteren Erfüllung des Schutzauftrages benötigt werden. Dies kann u.a. der Fall sein, wenn man mit der Melderin oder dem Melder erneut in Kontakt treten muss, da die betroffene Familie dem Jugendamt bislang nicht bekannt ist. (Stand der Gesetzestexte 03/2021)
An wen können sich junge Menschen mit ihren Problemen wenden, wenn sie sich alleine gelassen fühlen? Die Hemmschwelle, sich einer Person aus dem näheren Umfeld anzuvertrauen, ist mitunter größer, als sich Hilfe bei Außenstehenden zu holen. Doch welche Anlaufstellen können weiterhelfen? Im Heidekreis gibt es ein vielfältiges Beratungsangebot.
In Gaststätten, Verkaufsstellen und allgemein in der Öffentlichkeit gilt: Die Abgabe (Verkauf, Weitergabe) von Tabakwaren und anderen nikotinhaltigen Erzeugnissen und deren Behältnissen an Kinder und Jugendliche ist verboten. Auch der Konsum von Tabakwaren und anderen nikotinhaltigen Erzeugnissen darf unter 18-Jährigen nicht gestattet werden. Automaten müssen technisch so ausgestattet sein, dass eine Entnahme von Tabakwaren und anderen nikotinhaltigen Erzeugnissen und deren Behältnissen durch unter 18-Jährige nicht möglich ist. Kindern und Jugendlichen dürfen im Versandhandel keine Tabakwaren oder andere nikotinhaltigen Erzeugnisse und deren Behältnisse angeboten noch im Wege des Versandhandels abgegeben werden. Diese Verbote gelten nicht nur für nikotinhaltige, sondern auch für nikotinfreie E-Zigaretten und E-Shishas.
Alkoholische Getränke wie Bier, Wein oder Sekt (auch Mischgetränke) dürfen an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nicht abgegeben werden und deren Verzehr darf unter 16-Jährigen nicht gestattet werden. Die Abgabe von anderen alkoholischen Getränken wie Schnaps, Likör, Grappa, Wodka, Alkopops, Mixgetränke wie Cola/Rum oder alkoholhaltige Lebensmittel wie Weinbrandbohnen an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ist verboten.
Für Tabak- und Alkoholprodukte besteht in Kinos ein Werbeverbot vor 18 Uhr.