Werdende Eltern werden oft mit einem riesigen Angebot an Produkten für ihr Baby umworben. Damit Sie den Überblick nicht verlieren, habe ich für Sie eine kleine Checkliste mit Dingen zusammengestellt, deren Anschaffung sich lohnt:
Stillen
Erstlingskleidung
In den ersten Wochen sind Sie mit der Konfektionsgröße 56 – 62 gut bedient. Sie können sich auch das ungefähre Gewicht Ihres Babys von Ihrer Hebamme sagen lassen oder per Ultraschall von Ihrer Frauenärztin berechnen lassen um so die entsprechende Konfektionsgröße herausfinden.
Babyausstattung
Babypflege
Denken Sie daran, Sie bekommen das eine oder andere noch geschenkt!
Aller Anfang ist schwer – das gilt auch und erst recht, wenn es um den Säuglingsschlaf geht. In jeder Familie geht es anders zu – auch in Sachen Kinderschlaf. Doch bei allen Unterschieden ist eines sicher: Eine ruhige Nacht tut allen gut. Babys brauchen die Erfahrung, dass jemand da ist, der ihre Bedürfnisse erkennt und zuverlässig befriedigt. Geborgen und sicher finden sie leichter in den Schlaf.
Was ist ein Schreibaby?
Einige Babys schreien besonders viel – insbesondere in den frühen Abendstunden. Diese Kinder sind auch als Schreibabys bekannt. Früher dachte man, dass die Luft im Bauch die Ursache für das Schreien sei, weil sie Bauchschmerzen und Blähungen verursacht, und sprach deshalb auch von Dreimonatskoliken. Heute weiß man aber, dass die Luft im Bauch die Folge des Luftschluckens während des Schreiens ist. Therapien wie Entblähen, Tees etc. helfen daher nicht. Eine Bauchmassage kann lindernd wirken, da sie das Baby entspannt. Da diese Kinder noch nicht wie ihre Altersgenossen gelernt haben, sich selbst zu beruhigen, zählen Experten dieses Verhalten zu den „Regulationsstörungen“. Unter diesen Begriff fallen auch Schlaf- und Fütterstörungen des Babys.
Bis zum 3. Lebensmonat schreien etwa 16% der Babys in Deutschland exzessiv, zwischen dem 3. und 6. Lebensmonat sinkt die Rate auf 6%, und nach dem 6. Lebensmonat schreien noch 2,5% der Babys ungewöhnlich viel. Alle anderen Babys schreien durchschnittlich etwa 30 Minuten pro Tag, wenn sie hungrig oder müde sind.
Als Schreibaby gilt ein Säugling, der täglich mehr als drei Stunden an mindestens drei Tagen der Woche über mehr als drei Wochen aus unerklärlichen Gründen schreit und sich kaum beruhigen lässt. Das Schreien tritt oft plötzlich auf, wenn sich das Baby kurz zuvor noch anscheinend wohl gefühlt hat. Meist beginnt die „Schreibabykarriere“ mit einem Alter von zwei Wochen. Bevorzugt treten die Schreiattacken nachmittags und in der ersten Nachthälfte auf. Die Babys ballen dabei meist die Fäuste zusammen und ziehen die Beine an. Durch das viele Schreien gelangt viel Luft in den Bauch, so dass dieser „(auf-) gebläht“ wird.
Schreiende Babys fordern viel Geduld von ihren Eltern und Eltern dürfen sich Hilfe holen!
Die einzelnen U-Untersuchungen bestehen – neben speziellen Screening-Untersuchungen auf bestimmte Erkrankungen – aus körperlichen Untersuchungen des Kindes sowie einer Beratung der Eltern. Die körperliche Untersuchung des Kindes umfasst – abgestimmt auf das Kindesalter – eine Vielzahl an Parametern, wie zum Beispiel Gewicht, Körperlänge, altersgerechte Entwicklung, Untersuchung einzelner Organe, wie auch des Kopfes und des Bewegungsapparates. Bei der Entwicklungsbeurteilung untersucht der Arzt bzw. die Ärztin unter anderem die Grob- und Feinmotorik, die Perzeption und Kognition, die soziale und emotionale Kompetenz des Kindes und die Interaktion des Kindes mit den Eltern. Ergeben diese Untersuchungen das Vorliegen oder den Verdacht auf das Vorliegen einer Krankheit, so soll die Ärztin oder der Arzt dafür Sorge tragen, dass diese Fälle einer weitergehenden, gezielten Diagnostik und gegebenenfalls Therapie zugeführt werden.
Neben der Krankheitsfrüherkennung prüft der Arzt oder die Ärztin, ob und gegebenenfalls welche individuellen Belastungen und gesundheitlichen Risiken beim Kind vorliegen und berät die Eltern darauf abgestimmt, wie sie diese verringern können. Bei Bedarf kann der Arzt oder die Ärztin eine Präventionsempfehlung ausstellen und auf regionale Eltern-Kind-Angebote hinweisen. Teil der Untersuchung ist auch die Überprüfung des Impfstatus und die Beratung zur Verbesserung des Impfschutzes des Kindes. Außerdem muss bei Erstaufnahme des Kindes in die Kita eine ärztliche Impfberatung nachgewiesen werden.
Dokumentiert werden die U-Untersuchungen im gelben Kinderuntersuchungsheft. Es enthält eine herausnehmbare Teilnahmekarte, mit der die Eltern die regelmäßige Teilnahme des Kindes an den U-Untersuchungen gegenüber Dritten – wie zum Beispiel Kindergärten – nachweisen können, ohne dabei vertrauliche Informationen weiterzugeben.
Ein Kind kann das für eine gesunde Entwicklung nötige körperliche, geistige und seelische Wohlbefinden dann entfalten, wenn seine Grundbedürfnisse, zum Beispiel nach Nahrung, Schlaf und Pflege, aber auch nach Zuwendung, Schutz und Anregung einfühlsam und zuverlässig befriedigt werden. Als Eltern werden Sie dabei im Alltag mit ihrem Kind hin und wieder auch an ihre Grenzen stoßen.
Doch zum Glück brauchen und wollen Kinder auch gar keine perfekten Eltern. Sie wollen Eltern, auf die sie sich verlassen können; Eltern, die sie mit all ihren Stärken und Schwächen annehmen und willkommen heißen und bereit sind, sich von ihren alters- und entwicklungsbedingten Bedürfnisse leiten zu lassen. Dies ist die beste Voraussetzung dafür, dass sich zwischen Ihnen und Ihrem Kind eine vertrauensvolle Beziehung entwickelt. Diese Bindung zwischen Ihnen und Ihrem Kind bildet die Basis, auf der es sich körperlich, geistig und seelisch so entwickeln kann, dass es im Laufe seines Heranwachsens zunehmend auch selbst Verantwortung für sein Wohlbefinden übernehmen kann.
Die Kindertagespflege ist eine gesetzlich anerkannte Betreuungsform und ist bis zum dritten Lebensjahr gleichrangig zu der Betreuung in einer Kindertageseinrichtung. Sie bietet Kindern vor allem in den ersten Lebensjahren eine familiennahe Betreuung, bei der die individuellen Bedürfnisse besonders berücksichtigt werden können.
Der kleine überschaubare Rahmen von bis zu fünf Tageskindern, bietet zum einen eine bedürfnisorientierte- und entwicklungsangemessene Förderung, zum anderen können erste Gruppen- erfahrungen und soziales Lernen erlebt werden. Die Kindertagespflege zeichnet sich durch eine hohe zeitliche Flexibilität aus, sodass die Betreuungsbedarfe spezifisch auf das Erwerbsleben der Familien abgestimmt werden können. Auch die ergänzende Betreuung zur Kindertageseinrichtung oder zur Schule ist für Kinder bis 14 Jahren im Rahmen der Kindertagespflege möglich. Eine Kindertagespflegeperson, die sich fachlich, persönlich und gesundheitlich eignet, braucht geeignete Räume und eine Pflegeerlaubnis des Fachbereiches Kinder, Jugend und Familie des Landkreis Heidekreis.
Die Kindertagespflege ist in verschiedenen Varianten möglich – im Heidekreis wird sie im Form der herkömmlichen Kindertagespflege, Betreuung der Tageskinder im Haushalt der Kindertagespflegeperson, als Kinderbetreuerin und im Betreuungssetting in einer Großtagespflegestelle angeboten.
Kinderbetreuer/ Kinderbetreuerinnen
Die Kindertagespflegeperson betreut die Kinder im Haushalt der Eltern. Dabei dürfen auch mehrere Kinder aus diesem Haushalt betreut werden. Eine Pflegeerlaubnis ist für die Räumlichkeiten nicht erforderlich. Die Eltern sind die Arbeitgeber weil die Kindertagespflegeperson von den Eltern weisungsabhängig ist, daher stellen die Eltern die Kindertagespflegeperson an.
Großtagespflege
In einer Großtagespflegestelle werden im Zusammenschluss von zwei Kindertagespflegepersonen bis zu zehn Tageskinder zeitgleich in extra angemieteten Räumen betreut. Die Betreuung findet in kleinen Gruppen statt die in der Regel altersentsprechend zusammengesetzt sind und somit vielfältige Lern- und Kommunikationsmöglichkeiten bieten. Durch die überschaubare Anzahl der anwesenden Kinder besteht eine gewisse Auswahl an Spielpartnern die erste soziale Erfahrungen ermöglichen. Jedes Tageskind ist dennoch einer Kindertagespflegeperson zugeordnet die als konstante Bezugsperson den Kindern Verlässlichkeit bietet.
Die Vermittlung von Kindertagespflegepersonen liegt im Zuständigkeitsbereich der Mitarbeiter:innen der Sozialraumarbeit. Aus diesem Grund werden einzelne Kontaktadressen von Kindertagespflegepersonen nicht im Familienwegweiser aufgelistet.
Die Beratung und Vermittlung erfolgt im Heidekreis durch die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Sozialraumarbeit. Hier kann mit den Eltern gemeinsam die passgenaue Betreuung für das jeweilige Kind erarbeitet werden. Aus diesem Grund werden einzelne Kontaktadressen von Kindertagespflegepersonen nicht im Familienwegweiser aufgelistet.
Kosten
Ein Kind, dass das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Ältere Kinder werden vorrangig in einer Kindertageseinrichtung betreut oder besuchen die Schule. Ergänzend kann auch hier die Kindertagespflege gewählt werden.
Die Förderung von Kindern in Kindertagespflege wird im Heidekreis bei der Fachgruppe Wirtschaftliche Jugendhilfe beantragt. Der folgenden Tabelle lässt sich der Kostenbeitrag entnehmen, den Eltern nach Netto-Einkommen gestaffelt leisten müssen, wenn das Kind in der Kindertagespflege betreut wird.
Stufen Jahresnettoeinkommen gemäß § 12 der Satzung Kostenbeitrag je Betreuungsstunde
bis 15.000,- € –> 0,00 €
15.001 € bis 20.000 € –> 0,60 €
20.001 € bis 25.000 € –> 1,00 €
25.001 € bis 30.000 € –> 1,60 €
30.001 € bis 35.000 € –> 1,90 €
35.001 € bis 40.000 € –> 2,30 €
40.001 € bis 45.000 € –> 2,60 €
ab 45.001 € 2,90 €
Die Eltern vereinbaren mit der Kindertagespflegeperson individuell den Betreuungsumfang.
Eine Trennung oder Scheidung ist traurig, häufig emotional und belastend – sowohl für die betroffenen Kinder als auch für die Eltern. Mit einer Trennung der Eltern ist in der Regel eine Auflösung der bisherigen Familie verbunden. Es findet eine Neuorientierung statt. Das Elternpaar trennt sich, die Elternschaft bleibt bestehen.
Oft können Beziehungsprobleme vor, während und nach einer Trennung durch kompetente Hilfe von außen gelöst werden. Eltern haben Anspruch auf kostenlose Beratung und können umfangreiche und unbürokratische Hilfe bei einer Erziehungsberatung, Eheberatung oder Familienberatung beim Jugendamt oder freien Trägern bekommen. Durch eine frühzeitig Nutzung der Beratungsangebote können möglicherweise Konflikte gelöst und Trennungen vermieden werden. Auch in der Trennungsphase kann die Beratung dazu führen, gemeinsame konstruktive Lösungen zu finden, um den Interessen des Kindes zu entsprechen und es ihm zu ermöglichen, eine stabile und sichere Bindung zu beiden Elternteilen beizubehalten beziehungsweise aufzubauen.
Jedes Kind hat das Recht auf gewaltfreie Erziehung
Väter und Mütter wollen ihren Kindern gute Eltern sein, ihnen Zuwendung geben, sie fördern und beschützen. Sicher gibt es Auseinandersetzungen zwischen Eltern, doch die Kinder sollten erleben, dass Eltern sich streiten und wieder vertragen. In manchen Familien mündet ein Streit in Gewalt. Die meisten Kinder, die häusliche Gewalt miterleben, schämen sich für das Verhalten ihrer Eltern. Das macht es ihnen schwer, sich jemandem anzuvertrauen. Außerdem lastet auf ihnen oft ein enormer Druck, denn sie müssen Aufgaben übernehmen, denen das Opfer nicht mehr gewachsen ist. Damit sind Kinder überfordert.
Kinder fühlen sich schuldig für das, was zu Hause passiert. Ihnen muss deutlich gemacht werden, dass sie für das Verhalten ihrer Eltern nicht verantwortlich sind. Sie orientieren sich an dem, was ihre Eltern ihnen vorleben. Wenn sie Gewalt erleben, wird diese zur Normalität. Sie lernen, dass Gewalt zur Durchsetzung eigener Interessen „normal“ ist. Sie lernen nicht, dass es in Konfliktsituationen auch positive Verhaltensalternativen gibt. Im Erwachsenenalter wiederholt sich für diese Kinder oft das Erlebte, nämlich die Ausübung bzw. die Erduldung von Gewalt. Kinder brauchen daher qualifizierte Unterstützung bei der Bewältigung ihrer Gewalterfahrungen. Dies erfolgt z. B. durch Fachberatung in Jugendämtern, durch Erzieherinnen in Frauenhäusern und/oder spezielle Angebote von Traumazentren für Kinder und Jugendliche.
Häusliche Gewalt
Hilfe für betroffene Frauen
Damit von Gewalt betroffenen Frauen besser geholfen wird, hat das Bundesfrauenministerium zusammen mit Kooperationspartnern die Initiative “Stärker als Gewalt” gestartet. Ihr Ziel ist, dass mehr betroffene Frauen ihre Scham überwinden und sich zur Wehr setzen. Die Initiative ist Teil des Aktionsprogrammes “Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen” der Bundesregierung.
Mit dem Hilfetelefon “Gewalt gegen Frauen” gibt es unter der kostenlosen Telefonnummer 08000/116 016 Unterstützung und Hilfe bei allen Formen von Gewalt gegen Frauen. Neben den betroffenen Frauen können sich auch Angehörige, Freunde und Menschen aus dem sozialen Umfeld sowie Fachkräfte an das Hilfetelefon wenden. Das Hilfetelefon ist rund um die Uhr erreichbar, die Beratung ist vertraulich, kostenlos und wird auf Deutsch und in 17 weiteren Sprachen angeboten.
Von den frühen Anzeichen einer Schwangerschaft über die ersten spürbaren Kindsbewegungen bis zum Warten auf die Geburt: alle wichtigen Informationen über die verschiedenen Phasen einer Schwangerschaft bieten folgende Links.
Wenn Eltern das erste Mal die Betreuung ihres Kindes abgeben haben sie vielleicht ein schlechtes Gewissen oder auch Trennungsschmerz. Als Eltern brauchen Sie jedoch hin und wieder eine „Auszeit“. Oft sind es die Großeltern, die sich gern um ihr Enkelkind kümmern und es vielleicht sogar für ein paar Tage zu sich „in die Ferien“ nehmen. Vielleicht gibt es auch andere Verwandte, Freunde, Freundinnen oder einen Babysitter aus der Nachbarschaft, zu denen Sie vertrauen haben und Ihr Kind ein gutes Verhältnis hat, dass es gern ein paar Stunden oder länger bei ihnen bleibt.
Viele Eltern entscheiden sich dafür, ihr Kind betreuen zu lassen. Sie wünschen sich eine frühe Förderung für ihr Kind oder möchten, dass es mit anderen Kindern lernt und spielt. Gute und bedarfsgerechte Betreuungsmöglichkeiten helfen aber auch den Eltern, ihren familiären und beruflichen Anforderungen besser nachzukommen: Ohne öffentlich geförderte Kinderbetreuung könnten viele Mütter und Väter nicht arbeiten.
Kinder profitieren von der Betreuung in einer Kita, durch eine Tagesmutter oder einen Tagesvater – die vielfältigen Anregungen fördern die Entwicklung der sprachlichen, motorischen und sozialen Kompetenzen. Was Kinder in der Kita, bei der Tagesmutter oder dem Tagesvater lernen, hilft ihnen später in der Schule.
Die Erziehung und Sorge für ein Kind nehmen in erster Linie die Eltern wahr. Mitunter können jedoch ergänzende Hilfen des Staates bei der Erziehung notwendig werden.
Die Hilfe wird zwar den Eltern gewährt, sie orientiert sich jedoch an den Interessen des Kindes oder der/des Jugendlichen. Das heißt, das Kind oder die/der Jugendliche muss an den sie/ihn betreffenden Entscheidungen beteiligt werden. Angeboten werden unter anderem
Darüber hinaus entscheidet das Jugendamt über die Gewährung von Eingliederungshilfe und Hilfe für junge Volljährige und gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder.
Unter “Kinder- und Jugendschutz” wird eine Vielzahl von Regelungen und Maßnahmen verstanden, die dazu beitragen, Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen. Junge Menschen haben Anspruch auf eine gesunde geistige, körperliche und psychische Entwicklung sowie auf Schutz vor körperlicher und seelischer Vernachlässigung, Misshandlung und vor sexuellem Missbrauch.
Mögliche Gefährdungen sind in den unterschiedlichsten Lebensbereichen vorhanden, wie z.B. durch Alkohol-, Tabak- und Drogenkonsum, Sekten und Psychogruppen, Extremismus in jeglicher Form uvm.. Auch die psychischen Auffälligkeiten und Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen in Folge zunehmend unsicherer Lebensbedingungen und starkem Leistungsdruck haben deutlich zugenommen. Als ein Weiteres gilt es der Gewalt von Kindern und Jugendlichen untereinander vorzubeugen, wie beispielsweise Mobbing und Happy Slapping. Auf Grund der rasanten technischen Entwicklung unserer Zeit nehmen auch Gefährdungen im Rahmen der Mediennutzung zu, angefangen bei übermäßigem Konsum von Fernsehen, Internet, Spielekonsolen und co. bis hin zu Cybermobbing, illegalen Downloads und pornografischen Inhalten.
Um den Schutz von Kindern und Jugendlichen in der ordnungsrechtlichen Praxis zu gewährleisten, kooperiert die Jugendpflege des Heidekreises eng mit der Polizei, den Ordnungs-, Gewerbeämtern und den Gemeinden. Es erfolgen, in Zusammenarbeit mit der Polizeiinspektion des Heidekreises und gegebenenfalls den Ordnungsämtern, Kontrollen von Veranstaltungen und Gewerbetreibenden, die Begleitung auch von privat organisierten Festen (zum Beispiel den so genannten Abi-Partys) und Testkäufe im gesamten Landkreis.
Genau so relevant ist die Information, Beratung und Aufklärung von Eltern, Lehrerschaft, Gewerbetreibenden, Behörden, freien Trägern und Vereinen, deren Jugendgruppenleitungen und allen Personen, die vom Jugendschutz-Gesetz (JuSchG) betroffen oder an ihm interessiert sind.
Inklusion bedeutet, dass jeder Mensch ganz natürlich dazu gehört. Egal wie du aussiehst, welche Sprache du sprichst oder ob du eine Behinderung hast. Jeder kann mitmachen. Zum Beispiel: Kinder mit und ohne Behinderung lernen zusammen in der Schule. Wenn jeder Mensch überall dabei sein kann, am Arbeitsplatz, beim Wohnen oder in der Freizeit: Das ist Inklusion.
Ziel von Integration ist es, alle Menschen, die dauerhaft und rechtmäßig in unserem Land leben, in die Gesellschaft einzubeziehen. Dabei betrifft Integration uns alle – Alteingesessene ebenso wie Zugewanderte.
Erst nach und nach empfindet sich ein Kind als eigenständige Person und entdeckt schließlich: Das bin ich! Bereits mit Beginn des zweiten Lebensjahres entwickelt Ihr Kind seinen eigenen Willen und erfährt auch erste Grenzen, wenn es zum Beispiel die Küchenschublade trotz der vielen aufregenden Sachen darin nicht ausräumen darf. Da kann es unter Umständen zu ersten Tränen der Enttäuschung kommen. Hier sind Ihre Gelassenheit und Ihr Verständnis gefragt, damit Ihr Kind lernen kann, mit solchen Gefühlen umzugehen.
Für Sie als Eltern ist es oft eine schwierige Gratwanderung, einerseits die Gefühle Ihres Kindes grundsätzlich zu akzeptieren und zu tolerieren, andererseits einem ungehemmten „Ausleben“ heftiger Gefühle klare Grenzen zu setzen. Versuchen Sie, Ihrem Kind auch in diesem Punkt ein gutes Vorbild zu sein, ihm andere Möglichkeiten der Konfliktlösung vorzuleben und mit ihm gemeinsam nach Lösungen zu suchen, die für alle annehmbar sind. Dabei sollte Ihr Kind nicht zuletzt auch die Erfahrung machen, dass man mal „gewinnt“ und mal nachgeben muss. Und manchmal ist auch von allen Seiten ein Kompromiss gefragt.
Grenzen und Regeln bedeuten nicht nur Einschränkung, sondern bieten Ihrem Kind – je älter es wird – auch Halt und Orientierung. Es sucht seine Grenzen, und dazu braucht es ein klares Ja ebenso wie ein freundliches, aber entschiedenes Nein.
Kinder und Jugendliche verbringen in der Regel einen großen Teil ihres Tages in der Schule und sind anschließend mit Hausaufgaben oder Lernen beschäftigt. Häufig erzählen sie, was am Tag vorgefallen ist, was der/die Lehrer/Lehrerin getan hat oder was es im Sportunterricht Neues gab. Bleiben derartige Berichte aus oder merken Sie als Elternteil, dass Ihr Kind keine Zeit mehr für Hausaufgaben oder Lernen aufwendet, liegt irgendetwas im Argen. Gründe für ein plötzliches Desinteresse können selbstverständlich immer durch pubertäres Verhalten bedingt sein, häufig sind sie aber im Schulalltag zu finden. Versuchen Sie durch Gespräche herauszufinden, was in Ihrem Kind vorgeht: Herrscht Gewalt in der Schule, gibt es ein Problem mit Drogen oder hat Ihr Kind Angst vor einem Lehrer oder den Mitschülern?
In jedem Fall bedeuten Schulprobleme emotionalen Dauerstress für alle Betroffenen. Die Schüler – und sicher auch ihre Eltern – geraten schnell in einen Teufelskreis, indem die Sorgen und der Erwartungs- sowie Leistungsdruck die Probleme noch verstärken. Einfühlungsvermögen, Verständnis und Akzeptanz der Persönlichkeit des Kindes dagegen stärken bei allen Schulproblemen das Selbstvertrauen. Ein offener Dialog unter den Betroffenen kann einer Entspannung der Situation dienen. Entscheidend ist der gute Kontakt zwischen Schule und Eltern (Sorgeberechtigten).
Die Jugendarbeit ist ein eigenständiger Teil der Jugendhilfe. Sie nimmt die Erziehungs- und Bildungsaufgaben nach § 11 des Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) – Kinder- und Jugendhilfe (KJHG) wahr und tritt für die Anliegen und Interessen junger Menschen in der Öffentlichkeit ein. Die Jugendarbeit soll jungen Menschen ihre Mitverantwortung in der Gesellschaft verdeutlichen, sie zu mehr Selbstbestimmung befähigen und ihnen soziales Engagement näher bringen. Sie stärkt die Fähigkeit der jungen Menschen zu eigenverantwortlichem Handeln, indem sie an ihren Interessen anknüpft und sie mitbestimmen lässt.
Lernen findet nicht nur in der Schule statt, sondern auch an vielen außerschulischen Lernorten. Mit dem Jugendhof Idingen verfügt der Heidekreis über eine vorbildlich ausgestattete Bildungsstätte, die Kindern und Jugendlichen eine Vielzahl von Angeboten der kreativen, politischen, sozialen, gesundheitlichen, kulturellen, naturkundlichen und technischen Bildung anbietet. Ausgerichtet an den Methoden der Jugendarbeit stoßen diese Angebote auf eine breite Resonanz und erfreuen sich großer Beliebtheit.
Mit dem Programm JUGEND STÄRKEN hat sich das Jugendamt zudem den Jugendlichen angenommen, die nicht bzw. nicht mehr mit den herkömmlichen Angeboten der Jugendsozialarbeit erreichbar sind, um auch ihnen die gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen.
Jugendwerkstatt “Tu Wat” – Eine Einrichtung für arbeitssuchende Jugendliche und junge Erwachsene. Aller Anfang ist schwer, deshalb coachen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter junge Menschen zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen beim Übergang von der Schule ins Berufsleben. Zur Zielgruppe gehören junge Menschen, (15 bis 27 Jahre) aus dem gesamten Landkreis Heidekreis, die aufgrund ihrer schulischen und persönlichen Situation zunächst kaum eine Chance haben, in den Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt integriert zu werden. Das “Tu Wat” versteht sich als Einrichtung für arbeitslose junge Menschen, die bereit sind, an ihrer Situation etwas zu verändern. Der nachträgliche Erwerb des Hauptschulabschlusses ist hier ebenso möglich wie die Absolvierung der Schulpflicht.
In Deutschland leben mehr als 2 Millionen Kinder bis zu 18 Jahren mit alkoholabhängigen Eltern und etwa 30 000 mit Eltern, die von illegalen Drogen abhängig sind. Kinder von Eltern, die von anderen Abhängigkeiten betroffen sind, sind hier noch nicht eingerechnet.
Abhängigkeit in Form von Sucht kann alle Eltern und Bezugspersonen von Kindern treffen. Süchte werden nicht sofort ausgeprägt, sondern sie schleichen sich allmählich ein. Süchtig werden kann man nach bestimmten Substanzen (stoffgebundene Süchte), aber es gibt auch verhaltensabhängige Süchte, die nicht stoffgebunden sind.
Von Sucht spricht man, wenn eine Person ein bestimmtes Verhalten nicht mehr kontrollieren kann.
Die häufigsten stoffgebundenen Süchte bestehen in der Abhängigkeit von Alkohol, illegalen Drogen oder Medikamenten (z. B. Schlafmittel, Benzodiazepine). Es gibt aber auch Menschen, die süchtig danach sind einzukaufen, Glücks- oder Computerspiele zu spielen oder zu arbeiten (stoffungebundene Süchte). Charakteristisch ist, dass sie immer mehr Zeit mit diesen Tätigkeiten verbringen, auch wenn sie merken, dass das nicht gut für sie ist und schlimme (z. B. gesundheitliche und/oder finanzielle) Folgen hat. Das Leben dreht sich immer stärker um die Sucht und andere Bereiche (z. B. Familie, Arbeit oder auch Freunde) werden vernachlässigt.
Suchtbelastete Eltern glauben häufig, dass sie sich soweit im Griff haben, dass die Kinder von ihrer Abhängigkeit nichts merken. Aber das täuscht. Sucht ist eine Familienkrankheit, die alle Familienmitglieder belastet. Schon kleine Kinder spüren den Druck und die Anspannung, die in suchtbelasteten Familien vorherrschen. Auch der Versuch, die Sucht zu verstecken oder nach außen zu vertuschen führt dazu, dass die Kinder sich in ihren sozialen Kontakten kontrollieren und verstellen müssen.
Sucht z. B. bei Eltern und anderen Sorgeberechtigten bedeutet immer, dass sie in ihrer Aufmerksamkeit für die Kinder eingeschränkt sind. Die Sucht steht im Vordergrund und gefährdet die adäquate Versorgung und Förderung der Kinder.
Daher ist es wichtig für betroffene Eltern, dass sie sich ihre Sucht eingestehen, sich über Möglichkeiten der Hilfe informieren und letztendlich diese auch in Anspruch nehmen.
Klavierunterricht, Tennis, Ballett, Kindergeburtstag, Kunst AG und jeden Tag Hausaufgaben – manche Kinder haben einen Terminkalender, der mit dem eines Managers vergleichbar ist. Viele Termine müssen nicht unbedingt Stress bedeuten. Stress entsteht vor allem dann, wenn Termine mit Ängsten und Sorgen – z.B. durch zu hohe Anforderungen – zu tun haben. Bei Kindern lassen sich drei Quellen als Hauptursache für Stress nennen:
Symptome für Stress sind meist körperliche Beschwerden wie häufige Kopf- und Bauchschmerzen oder Einschlafstörungen. Manche Kinder werden auch lust- und antriebslos, können sich nicht konzentrieren oder haben keinen Appetit. Um Stresssituationen vorzubeugen, sollten Eltern ihren Kindern helfen, sich auf ihre Stärken zu besinnen. Dadurch lernt das Kind, mit Problemen umzugehen und sich von ihnen nicht so stark verunsichern zu lassen.
Nicht jeder Tag sollte verplant werden. Lassen Sie dem Kind mindestens zwei freie Nachmittage in der Woche, an denen es sich an einen ruhigen Ort zurückziehen kann, Zeit zum Spielen hat oder Verabredungen in eigener Regie treffen kann. Viele Kinder entspannen sich besonders gut nach ausgiebigem Toben und bei einer schönen Gute-Nacht-Geschichte. Eltern sollten als Vorbild dienen, um ihrem Kind zu zeigen, wie man Ruhe und Erholung einsetzt, um mit Anforderungen besser zurecht zu kommen.
Weibliche Genitalverstümmelung (Female Genital Mutilation – FGM) ist eine schwere Menschenrechtsverletzung und Ausdruck von Unterdrückung, Demütigung, Inbesitznahme und ökonomischer Verwertung von Mädchen und Frauen. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) definiert weibliche Genitalverstümmelung wie folgt: „FGM umfasst alle Praktiken, bei denen das äußere weibliche Genital teilweise oder vollständig entfernt wird sowie andere medizinisch nicht begründete Verletzungen am weiblichen Genital. “Weibliche Genitalverstümmelung ist die Manifestation eines frauenfeindlichen Systems, in dem Mädchen und Frauen nicht gleichberechtigt, selbstbestimmt und frei sind, sondern dazu verpflichtet und gezwungen, ihrer Familie zu dienen”.
Ca. 25% der betroffenen Mädchen und Frauen sterben entweder während der Genitalverstümmelung oder an den Folgen. Weibliche Genitalverstümmelung wird in der Regel ohne Betäubung durchgeführt, sodass die Mädchen extreme Schmerzen erleiden und nach dem Eingriff meist hochgradig traumatisiert sind. Je nach Typ und Praktik sind verschiedene Komplikationen und Folgen verbreitet: wie z.B. Blutverlust, Infektionen (z.B. HIV/AIDS), Wucherungen, Fistelbildung, chronische Schmerzen, Schwierigkeiten beim Urinieren und Menstruieren, Inkontinenz, Unfruchtbarkeit, hohes Geburtsrisiko für Mutter und Kind und weitere gynäkologische Probleme. Zu den möglichen psychischen Folgen gehören unter anderem Angststörungen, Schlaflosigkeit, Posttraumatische Störungen, Konzentrationsschwäche, Depressionen und Traumata. Besonders die Infibulation (Zunähen nach der Beschneidung) hat schwerwiegende Konsequenzen, da das Abheilen der Wunde hier nur für kurze Zeit erwünscht ist und das Mädchen sowohl zu Beginn ihrer Ehe als auch bei und nach jeder Geburt “geöffnet“ wird und die Wunde neu verheilen muss.
Im Jahre 2003 hat der Landkreis – zunächst in Form von Modellprojekten – damit begonnen, neue Wege im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe zu beschreiten. Aufgrund der positiven Erfahrungen werden diese erfolgreichen Angebote bereits seit 2006 kreisweit vorgehalten und von den Menschen im Heidekreis erfreulich gut angenommen.
Ziel sind insbesondere:
Die Beratung erfolgt für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene, Eltern, Familien und Fachkräfte bei Fragen zum Erziehungsalltag und in schwierigen Lebenssituationen. Zeitnah, vertraulich und auf Wunsch auch bei Ihnen zu Hause. Die Beratungen sind für alle offen und unterliegen der Schweigepflicht.
Wir beraten und informieren Eltern und Alleinerziehende zur Kindertagespflege und Kinderbetreuung. Hinzu kommt die Vermittlung und Beratung von qualifizierten Kindertagespflegepersonen für Kinder von 0-14 Jahren und die Beratung von Bürgerinnen und Bürger, die in der Kindertagespflege tätig sein wollen.
Sprechen Sie uns gerne an oder vereinbaren Sie einen Termin.
Wenn Sie sich als Privatperson Sorgen um ein Kind machen wenden Sie sich an Fachleute. Es gilt, ein problematisches Erziehungsverhalten von einer Kindeswohlgefährdung im Sinne des Gesetzes zu unterscheiden. Diese Aufgabe übernehmen Fachkräfte. Teilen Sie Ihre Sorge und den Anlass dafür mit. Dabei ist es besonders hilfreich, wenn Sie sich auf Ihre konkreten Beobachtungen beziehen können. Eine Übersicht mit Ansprechpersonen finden Sie unter “Kontakte” am Ende dieses Artikels.
Fachkräfte der öffentlichen oder freien Kinder- und Jugendhilfe müssen nach § 8a SGB VIII nach einem standardisierten Verfahren vorgehen. Befolgen Sie auf jeden Fall das wichtigste Grundprinzip im Kinderschutz – niemals alleine! Sprechen Sie mit Kolleginnen und Kollegen über Ihre Beobachtungen oder Besorgnis und informieren Sie Ihre Leitung. Haben Sie sich im Team beraten und möglicherweise auch die Erziehungsberechtigten sowie das Kind den Jugendlichen oder die Jugendliche mit einbezogen, müssen Sie nun eine insoweit erfahrene Fachkraft (Kinderschutzfachkraft) hinzuziehen – sofern weiterhin gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung vorliegen. Erst nach diesem Schritt können Sie gegebenenfalls das Jugendamt informieren. Ausnahme ist eine akute Kindeswohlgefährdung, die sofortiges Handeln des Jugendamtes notwendig macht.
Wenn Sie in einem anderen Beruf mit Kindern arbeiten gehören Sie zur Berufsgruppe der Berufsgeheimnisträger. Dazu gehören z.B. Ärztinnen und Ärzte, Hebammen und Entbindungspfleger, Lehrerinnen und Lehrer, Psychologinnen und Psychologen, Beraterinnen und Berater (Suchtberatung, Schwangerschaftskonfliktberatung, Ehe- und Lebensberatung). Berufsgeheimnisträgerinnen und -träger sind nach dem Bundeskinderschutzgesetz (§ 4 KKG) angehalten, eine Gefährdung abzuschätzen, die Erziehungsberechtigten mit einzubeziehen und zur Annahme von Hilfen zu motivieren. In diesem Prozess haben sie den gesetzlichen Anspruch auf eine Beratung durch eine Kinderschutzfachkraft. Kann das Kindeswohl durch diese Bemühungen nicht gesichert werden, dürfen Berufsgeheimnisträger das Jugendamt informieren, d. h. sie dürfen Daten weitergeben.
Jugendämter sind zur Aktenführung und Dokumentation verpflichtet. Informationen zu den Melderinnen und Meldern sind vertraulich zu behandeln. Erhält ein Jugendamt Hinweise zu einer Kindeswohlgefährdung, aus denen sich keine gewichtigen Anhaltspunkte ableiten lassen, können diese Sozialdaten gem. § 63 Abs. 1 SGB VIII immer dann gespeichert werden, wenn sie zur weiteren Aufgabenerfüllung benötigt werden. Die Sozialdaten der Melderin oder des Melders können selbst dann gespeichert werden, wenn sie ausdrücklich um Anonymität bitten. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass diese Daten zur weiteren Erfüllung des Schutzauftrages benötigt werden. Dies kann u.a. der Fall sein, wenn man mit der Melderin oder dem Melder erneut in Kontakt treten muss, da die betroffene Familie dem Jugendamt bislang nicht bekannt ist. (Stand der Gesetzestexte 03/2021)
An wen können sich junge Menschen mit ihren Problemen wenden, wenn sie sich alleine gelassen fühlen? Die Hemmschwelle, sich einer Person aus dem näheren Umfeld anzuvertrauen, ist mitunter größer, als sich Hilfe bei Außenstehenden zu holen. Doch welche Anlaufstellen können weiterhelfen? Im Heidekreis gibt es ein vielfältiges Beratungsangebot.
In Gaststätten, Verkaufsstellen und allgemein in der Öffentlichkeit gilt: Die Abgabe (Verkauf, Weitergabe) von Tabakwaren und anderen nikotinhaltigen Erzeugnissen und deren Behältnissen an Kinder und Jugendliche ist verboten. Auch der Konsum von Tabakwaren und anderen nikotinhaltigen Erzeugnissen darf unter 18-Jährigen nicht gestattet werden. Automaten müssen technisch so ausgestattet sein, dass eine Entnahme von Tabakwaren und anderen nikotinhaltigen Erzeugnissen und deren Behältnissen durch unter 18-Jährige nicht möglich ist. Kindern und Jugendlichen dürfen im Versandhandel keine Tabakwaren oder andere nikotinhaltigen Erzeugnisse und deren Behältnisse angeboten noch im Wege des Versandhandels abgegeben werden. Diese Verbote gelten nicht nur für nikotinhaltige, sondern auch für nikotinfreie E-Zigaretten und E-Shishas.
Alkoholische Getränke wie Bier, Wein oder Sekt (auch Mischgetränke) dürfen an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nicht abgegeben werden und deren Verzehr darf unter 16-Jährigen nicht gestattet werden. Die Abgabe von anderen alkoholischen Getränken wie Schnaps, Likör, Grappa, Wodka, Alkopops, Mixgetränke wie Cola/Rum oder alkoholhaltige Lebensmittel wie Weinbrandbohnen an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ist verboten.
Für Tabak- und Alkoholprodukte besteht in Kinos ein Werbeverbot vor 18 Uhr.
Die Nachricht, ein Kind gezeugt zu haben, kann unterschiedliche Gefühle auslösen. Ob man nun mit überschwänglicher Freude oder großer Verunsicherung reagiert – soviel steht fest: Kaum etwas wird so bleiben, wie es einmal war.
Für Kinder ist es wichtig zu wissen, wer der Vater ist. Die Anerkennung der Vaterschaft muss öffentlich beurkundet werden. Dies kann schon vor der Geburt durchgeführt werden. Die Mutter muss der Vaterschaftsanerkennung zustimmen.
Wenn Sie eine Erklärung abgeben möchten, durch welche die Vaterschaft zu einem Kind anerkannt wird, sowie eine Zustimmungserklärung der Mutter, so kann dieses von Standesbeamt*innen in jedem Standesamt, bei Jugendämtern und vor Notaren öffentlich beurkundet werden.
Gerade in den ersten Lebensjahren verändern und entwicklen sich Kinder enorm- und zwar jedes auf seine Weise, in seinem eigenen Tempo. Eltern wünschen sich, dass ihr Kind nicht nur körperlich und geistig gute Fortschritte macht, sondern sich auch psychisch oder seelisch gesund entwickelt. Sie wünschen sich, dass ihr Kind die Herausforderungen, die das Heranwachsen mit sich bringt, gut meistert – dass es lernt, mit Rückschlägen und Enttäuschungen umzugehen, und auch bei besonderen Belastungen – in der Familie, in der Schule, später in Ausbildung und Beruf – nicht gleich „aus der Bahn“ geworfen wird. Zuwendung und Anerkennung, aber auch frühzeitige fachkundige Hilfe bei Problemen und Beeinträchtigungen gehören zu einer einfühlsamen Unterstützung des Kindes.
Spielen ist ein wesentlicher Baustein für die körperliche, geistige und seelische Entwicklung Ihres Babys. Spielend lernt es, nach Dingen zu greifen, sie festzuhalten und es erforscht, wie sie beschaffen sind – mit den Händen, mit dem Mund, mit den Augen. Und wenn es schließlich erstmals – eher zufällig – durch Schütteln die Rassel in seiner Hand dazu bringt, dass sie Töne von sich gibt, passiert etwas ganz Großartiges: Es entdeckt, dass es mit dem, was es tut, etwas Bestimmtes bewirken kann. Spielerisch probiert es nun an allem und jedem aus, welche Auswirkungen sein Tun hat, und kann dies schließlich bereits gezielt einsetzen, um etwas Bestimmtes zu erreichen: Es bewegt die Hand, und die Rassel macht Geräusche; es drückt dem Bär auf den Bauch, und schon brummt er.
Spielen bedeutet für Ihr Baby, Erfahrungen zu machen, die für seine gesamte Entwicklung bedeutsam sind, körperliche und geistige Fähigkeiten entfalten zu können, sie zu festigen und weiterzuentwickeln. Wie und womit Ihr Baby gerade spielt, hängt jedoch davon ab, welche Fähigkeiten gerade heranreifen: Eine “Laufente” wird ein Kind im Alter von etwa einem halben Jahr, in dem es vor allem damit beschäftigt ist, Dinge zu greifen und sie ausgiebig zu erforschen, nur schwerlich interessieren. So ist das Spiel Ihres Baby immer auch ein Spiegelbild seines jeweiligen Entwicklungsstandes.
„Muss ja!“, würden viele Eltern auf diese Frage antworten. Schließlich muss ausreichend Geld verdient werden, um die Familie zu versorgen. Oft sind dafür zwei Einkommen nötig. Und wer alleinerziehend ist, muss sich ohnehin um das Familieneinkommen und die Kindererziehung gleichzeitig kümmern. Die meisten Eltern in Deutschland wünschen sich zudem beides: Kinder und Bestätigung im Beruf, ein Familienleben und finanzielle Unabhängigkeit, eine eigene soziale Absicherung, berufliche Entwicklungsmöglichkeiten.
Dieses Lebensmodell ist für viele gleichzeitig doppelte Bereicherung und „Doppelbelastung“, große Freude und viel Arbeit. Mal mehr das eine, mal mehr das andere. Aber egal was gerade überwiegt, es ist fast immer anstrengend.
Die folgenden Links bieten einen Auszug zu den Themen:
Hier finden Sie/ findest Du Angebote im Landkreis Heidekreis.
Medien wie Fernsehen, Radio, Computer und Handy gehören heute selbstverständlich zum Familienalltag und damit auch zum Leben unserer Kinder dazu. Da Kinder heute in dieser Welt der Medien aufwachsen, die für sie spannend und faszinierend ist, sollten sie gut „gewappnet“ sein für das, was über die Medien auf sie einströmt. Sie sollten sinnvoll mit Medien umgehen können. Kinder hierbei so zu begleiten und zu unterstützen, dass sie die notwendige „Medienkompetenz“ entwickeln, ist deshalb zu einer wichtigen Aufgabe von Erziehung geworden.
Schon in den ersten Monaten des Lebens beginnen Kinder damit, Kategorien zu bilden. Zum Beispiel unterscheiden sie Lebendiges von Leblosem, Menschen von Tieren, Erwachsene von Kindern und Jungen von Mädchen. Das große Bildungsthema für jedes Kind ist die Frage: Was ist ein Mädchen, was ist ein Junge, und was bin ich?
Auch wenn Eltern sich dessen oft nicht bewusst sind: Entwicklungspsychologische Studien belegen, dass vom ersten Lebenstag an Jungen anders als Mädchen erzogen werden. Mit Mädchen wird z.B. mehr gesungen und gesprochen, Jungen werden mehr zu körperlicher Aktivität angeregt. Moderne Eltern werden das nicht wollen und man kann z.B. durch die Wahl des Spielzeugs dafür sorgen, dass beide Geschlechter einen gleich großen “Spielraum” bekommen und stereotype Einseitigkeiten verhindert werden. Entscheidend ist jedoch, dass Eltern in der Lage sind, sensibel auf die Bedürfnisse des Kindes einzugehen und dass sie ihre eigenen männlichen und weiblichen Verhaltensweisen reflektieren. Denn diese selbst gelebten Geschlechtsrollen wirken modellhaft für Kinder und werden bereits in frühen Jahren übernommen und aus ihnen resultieren auch viele Erwartungen an das Kind.
Das innere Wissen und Empfinden über die eigene geschlechtliche Zugehörigkeit bezeichnet man als Geschlechtsidentität. Die meisten Menschen wissen recht früh, ob sie sich als Junge, Mädchen oder einem weiteren Geschlecht zugehörig fühlen. Manchmal kann sich die Geschlechtsidentität im Lauf des Lebens auch noch verschieben.
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Schulpflicht
Alle Kinder, die bis zu einem festen Stichtag das sechste Lebensjahr vollendet haben, werden mit Beginn des folgenden Schuljahres schulpflichtig. Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können jüngere Kinder in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die erforderliche körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Schulpflichtige Kinder, die körperlich, geistig oder in ihrem sozialen Verhalten noch nicht genügend entwickelt sind, können um ein Jahr zurückgestellt werden. Sie können verpflichtet werden, zur Förderung ihrer Entwicklung einen Schulkindergarten zu besuchen.
Unter Schulverweigerung wird ein wiederkehrendes oder länger anhaltendes und in der Regel unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht verstanden. Auch gelegentliches Schwänzen kann Schulverweigerung sein.
Das Aufgabenrepertoire eines Babysitters kann sehr breit gefächert sein, angefangen bei der Nachmittagsbetreuung im Anschluss an die Schule oder aber in den Abendstunden – oft verbunden mit der Zubereitung des Abendessens bis zur Schlafenszeit. Dabei umfassen seine Aufgaben ein Spektrum vom Spielen und Beschäftigen über das Betreuen von Hausaufgaben und Spazierengehen bis hin zum Beaufsichtigen in der Nacht und der Pflege von kranken oder behinderten Kindern. Je nachdem, was die Eltern erwarten, können die Aufgaben schon von recht jungen Babysittern oder auch nur von erfahrenen Betreuungspersonen übernommen werden.
Da die Betreuung von Kindern nicht nur eine Sache des Vertrauens ist, sondern auch mit viel Verantwortung verbunden ist, sind Eigenschaften wie Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Ernsthaftigkeit die Grundvoraussetzung für eine gelungene Zusammenarbeit. Weitere persönliche Voraussetzungen sind Kinderliebe, Warmherzigkeit, Verantwortungsbewusstsein und Einfühlungsvermögen.
Dann melde dich zu einem Babysitter- Kurs bei an. Termine kannst du bei den folgenden Anbietern erfragen. Folgende Themen werden im Kurs behandelt:
Manche Babys kommen mit einer Beeinträchtigung oder krank zur Welt. Vielleicht sind Komplikationen während Schwangerschaft und Geburt oder angeborene Fehlbildungen die Ursache für Krankheiten oder eine Beeinträchtigung. So verschieden die Ursachen sein können, so unterschiedlich sind auch die möglichen Beeinträchtigungen des Kindes. Für Sie als Eltern ist dies nicht leicht zu verkraften.
Die meisten geistig oder körperlich beeinträchtigten Kinder machen Entwicklungsfortschritte wie andere Kinder, wenn auch in kleineren Schritten und in einem enger begrenzten Rahmen. Je nach ihren Möglichkeiten fühlen, denken und nehmen sie Kontakt auf. Einige ihrer Beeinträchtigungen können voraussichtlich durch Frühförderung ausgeglichen werden. Dort arbeiten spezialisierte Fachkräfte aus der Kinder- und Jugendmedizin, Psychologie, Physio- und Beschäftigungstherapie, Sprach- und Stimmtherapie oder Heilpädagogik. Sie können helfen, die Wahrnehmung, Beweglichkeit und Sprache sowie die Kontakt- und Alltagsfähigkeiten des Kindes zu fördern und zu entwickeln.
Bei Kindern im Vorschulalter kommen vielfältige heilpädagogische Leistungen im Rahmen der Sozialen Teilhabe in Betracht. Dies können – je nach Alter des Kindes – vor allem folgende Leistungen sein:
Für Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter kommen vor allem Leistungen zur Teilhabe an Bildung in Betracht. Dies können Leistungen in besonderen Schulformen, Assistenzleistungen in Regelschulen oder auch Leistungen in besonderen Wohnformen sein. Nachstehend ein Überblick, welche Leistungen in Betracht kommen können.
Ihr Kind braucht aufgrund seiner Erkrankung oder Beeinträchtigung mehr Pflege als andere Kinder? Dann können Sie eine Pflegestufe beantragen. Das ist auch für junge Kinder möglich. Man muss den pflegerischen Mehraufwand nachweisen. Die Pflegekassen sind bei den Krankenkassen angesiedelt. Dort stellen Sie einen Antrag auf Pflegebegutachtung. Über den Pflegegrad entscheidet der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK).
In den ersten Tagen nach der Geburt erleben viele Mütter Stimmungsschwankungen. Von einem Moment auf den anderen kann die Stimmung umschlagen. Glücksgefühle wechseln sich ab mit Traurigkeit und Niedergeschlagenheit. Körperlich wird der sogenannte „Baby-Blues“ oder „Wochenbett-Blues“ durch den starken und plötzlichen Hormonabfall nach der Geburt ausgelöst. Schlafmangel und auch die Unsicherheit in der völlig neuen Lebenssituation können das Babyglück zusätzlich trüben. Aber auch das intensive und oft erschöpfende Geburtserlebnis will erst einmal verarbeitet werden.
Es kann ein paar Tage dauern, bis der “Baby-Blues” vergeht. Oft helfen Ruhe, Fürsorge und Unterstützung durch den Partner/ die Partnerin und/oder andere nahestehende Menschen. Bleiben Traurigkeit und Antriebsarmut länger bestehen, kann dies ein Anzeichen für eine Wochenbett-Depression sein. Zur Behandlung ist dann Hilfe von Fachkräften erforderlich.
Kidstime bietet einen geschützten Rahmen, in dem sich Familien in offener Atmosphäre zu den Themen psychischer Erkrankungen austauschen können. Kidstime nutzt die Möglichkeiten der Multifamilientherapie und unterstützt Austausch innerhalb der Familien, zwischen unterschiedlichen Familien und generationenübergreifend – nicht zuletzt machen die Teilnehmenden die Erfahrung „in einem Boot zu sitzen“ und finden oftmals Wege aus schambesetzter Isolation.
Kidstime bietet neben der Psychoedukation und einem Austausch in der Gruppe vielfältige kreative Ausdrucksmöglichkeiten, insbesondere im Theater- und Rollenspiel zu selbst entwickelten Themen entlang des roten Fadens der elterlichen psychischen Erkrankung. Erfrischungen, Snacks und gemeinsames Pizza-Essen sind ebenfalls im Programm.
Wir versprechen Vertraulichkeit. Sie und Ihre Kinder entscheiden, ob und mit wem von unserem Team Sie über Ihre Themen sprechen möchten. Die Bedürfnisse Ihres Kindes stehen für uns im Mittelpunkt. Sorgen zum Thema Kindeswohl nehmen wir sehr ernst und suchen in diesem Fall das direkte Gespräch mit Ihnen. Natürlich dürfen Sie Fachkräfte Ihres Vertrauens mitbringen, um den Einstieg in die Gruppe zu erleichtern.
Die Trägerschaft der KIDSTIME-Workshops liegt bei der Heidekreis-Klinikum gGmbH und KIDSTIME Deutschland e. V. und wird vom Landkreis Heidekreis finanziert.
Wann und Wo findet KIDSTIME statt? An wen kann ich mich wenden?
Südkreis: Die KIDSTIME-Workshops finden an jedem ersten Freitag im Monat, in der Zeit von 16.00 Uhr bis ca. 18.45 Uhr, im Bewegunsgraum der Lebenshilfe Walsrode e. V., Raum Nr. 102, Von-Stolzenberg-Str. 11, 29664 Walsorde statt.
Für Fragen oder Ihre Anmeldung für den Südkreis wenden Sie sich gern an Frau Alicja Sroda (Kontakt siehe unten).
Nordkreis: Die KIDSTIME-Workshops finden an jedem zweiten Freitag im Monat, in der Zeit von 16.00 Uhr bis ca. 18.45 Uhr, in der Tagesstätte der AWO Trialog, Winsender Str. 34 f, 29614 Soltau statt.
Für Fragen und Anmeldungen für den Nordkreis wenden Sie sich gern an Frau Nadine Deede (Kontakt siehe unten).
Zu den Aufgaben des Jugendamtes gehört es u.a., Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen. Ein wichtiger Baustein hierfür ist § 8a SGB VIII, der in einer Art To-do-Liste das fachliche Vorgehen im Kinderschutz strukturiert. Droht eine Kindeswohlgefährdung oder liegt diese bereits vor, hat das Jugendamt den Erziehungsberechtigten zu deren Abwendung geeignete öffentliche Hilfen anzubieten, und sofern es zum Schutz Minderjähriger erforderlich ist, das Familiengericht anzurufen. In akuten Gefahrensituationen ist es gem. § 42 SGB VIII befugt, Kinder/Jugendliche auch ohne Zustimmung ihrer Eltern bzw. eine vorherige Familiengerichtsentscheidung in Obhut zu nehmen.
Der Fachbereich Kinder, Jugend, Familie – so heißt das Jugendamt im Heidekreis – unterstützt Eltern und Erziehungsberechtigte bei der Erziehung, Betreuung und Bildung von Kindern und Jugendlichen. Dabei setzt es auf vorbeugende, familienunterstützende Angebote, die dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für Familien zu schaffen. Das Aufgabenspektrum reicht von der Organisation einer qualitätsvollen Kinderbetreuung über die Erziehungsberatung und den Schutz des Kindeswohls bis hin zur Förderung von Angeboten für Jugendliche und zur Schaffung einer kinder- und familienfreundlichen Umwelt. An den Fachbereich Kinder, Jugend, Familie kann sich jeder wenden, insbesondere auch Kinder und Jugendliche, wenn sie Probleme haben oder in Notsituationen sind.
Ein Kinderschutzzentrum ist eine nichtstaatliche Anlaufstelle für Kinder, Familien und Mitarbeitende der Kinder- und Jugendhilfe bei belastenden Lebenssituationen und Gefährdungen des Kindeswohls durch unterschiedliche Formen von Gewalt und Vernachlässigung.
Schutz durch Aufklärung: Wir schaffen und stärken das Bewusstsein für Gewalt an Kindern und Jugendlichen – in Familien, in Institutionen und in der Gesellschaft.
Für mehr Wissen – und mehr Handlungssicherheit: Wir stärken Fachkräfte mit einem umfangreichen Angebot an beruflichen Weiterbildungen und Fachkongressen.
Impfungen zählen zu den wirksamsten Maßnahmen, um Infektionskrankheiten zu verhindern. Schutzimpfungen haben nicht nur eine Wirkung auf die geimpften Personen selbst, sondern können indirekt auch nicht geimpfte Menschen vor einer Erkrankung schützen, da sie die weitere Verbreitung einer Infektionskrankheit stoppen oder verringern. Hier erhalten Sie unter anderem eine Übersicht über alle empfohlenen Schutzimpfungen.
Wenn ein zuvor gesundes Baby oder Kleinkind unerwartet und ohne erkennbare Ursache stirbt, wird vom plötzlichen Kindstod gesprochen. Die meisten Fälle treten im Alter zwischen zwei und fünf Monaten auf; mit zunehmendem Alter nimmt das Risiko dann stetig ab. Jungen sind etwas häufiger betroffen als Mädchen. Auch wenn diese Todesfälle seit einigen Jahren stetig zurückgegangen sind, starben 2022 in Deutschland noch 91 Kinder am Plötzlichen Kindstod.
Auch wenn die Ursachen für den Plötzlichen Säuglingstod bislang nicht bis ins Letzte bekannt sind, so konnten durch wissenschaftliche Untersuchungen in den vergangenen Jahrzehnten doch zahlreiche Risikofaktoren aufgedeckt werden. Da sich eine Reihe dieser Risikofaktoren, wie zum Beispiel Bauchlage, Rauchen und Überwärmung, vermeiden lassen, konnten daraus entsprechende Empfehlungen zur Vorbeugung abgeleitet werden.
Im Rahmen der Vorsorgeuntersuchungen berät jede Kinderärztin und jeder Kinderart zu diesem Thema.
Ein Kind kann das für eine gesunde Entwicklung nötige körperliche, geistige und seelische Wohlbefinden dann entfalten, wenn seine Grundbedürfnisse, zum Beispiel nach Nahrung, Schlaf und Pflege, aber auch nach Zuwendung, Schutz und Anregung einfühlsam und zuverlässig befriedigt werden. Als Eltern werden Sie dabei im Alltag mit ihrem Kind hin und wieder auch an ihre Grenzen stoßen. Doch zum Glück brauchen und wollen Kinder auch gar keine perfekten Eltern. Sie wollen einfach Eltern, auf die sie sich verlassen können; Eltern, die sie mit all ihren Stärken und Schwächen annehmen und willkommen heißen und bereit sind, sich von ihren alters- und entwicklungsbedingten Bedürfnisse leiten zu lassen. Dies ist die beste Voraussetzung dafür, dass sich zwischen Ihnen und Ihrem Kind eine vertrauensvolle Beziehung entwickelt.
Diese Bindung zwischen Ihnen und Ihrem Kind bildet die Basis, auf der es sich körperlich, geistig und seelisch so entwickeln kann, dass es im Laufe seines Heranwachsens zunehmend auch selbst Verantwortung für sein Wohlbefinden übernehmen kann.
Kinder eignen sich Sprache und Sprechen nach eigenen Regeln und anders als Erwachsene an. Wann und wie schnell ein Kind sprechen lernt, ist ganz unterschiedlich. Auch wenn Sie das Sprechenlernen nicht beschleunigen können – als Eltern haben Sie großen Einfluss auf die sprachliche Entwicklung Ihres Kindes.
Von einer Frühgeburt wird gesprochen, wenn das Baby vor Vollendung der 37. Schwangerschaftswoche geboren wird oder weniger als 2.500g wiegt. Eine Frühgeburt (etwa 8 bis 9 Prozent aller Kinder) bedeutet für die Familie immer einen ungeplanten, großen Einschnitt und viele Veränderungen – auch noch lange nach der Krankenhauszeit.
Für die Eltern beginnt nach einer Frühgeburt oft eine sorgenvolle Zeit. Die meiste Zeit müssen sie die Pflege und Verantwortung für ihr Kind dem Klinikpersonal und technischen Apparaten überlassen. Doch auch wenn Sie sich angesichts der medizinischen Abläufe vielleicht oft hilflos und ausgeliefert fühlen: Sie können viel für Ihr Kleines tun. Je mehr Zeit Sie mit dem Kind verbringen, ihm Geborgenheit durch körperliche Nähe und liebevolle Zuwendung vermitteln, desto besser kann es sich entwickeln.
Der Mutterschutz erhöht sich nach einer Frühgeburt von 8 auf 12 Wochen.
Eltern besonders frühgeborener Kinder erfahren mit der Elterngeldreform dauerhaft mehr Rücksicht. Abhängig davon, wie früh das Kind auf die Welt kommt, bekommen die Eltern bis zu 4 Elterngeldmonate mehr. So haben sie in dieser herausfordernden Situation mehr Zeit für ihr Kind und die Ruhe und Sicherheit, die sie in ihrer besonderen Situation brauchen.
Konkret gilt: Wird ein Kind mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Termin geboren, erhalten die Eltern einen zusätzlichen Monat Basiselterngeld. Wird das Kind acht Wochen zu früh geboren, gibt es zwei zusätzliche Basiselterngeldmonate, bei zwölf Wochen drei Monate und bei 16 Wochen vier. Die zusätzlichen Basiselterngeld-Monat können sie auch in ElterngeldPlus umwandeln und so noch länger Elterngeld beziehen.
Die Allgemeinmedizinerin/ Der Allgemeinmediziner sichert die medizinische Grundversorgung der Bevölkerung. Als Facharzt für Allgemeinmedizin ist sie/ er in der Regel als Hausarzt tätigt. Als niedergelassene praktische Ärztin/ niedergelassener praktischer Arzt oder innerhalb einer Praxisgemeinschaft ist sie/ er erste Ansprechperson bei allen gesundheitlichen Problemen und Fragen der Patientinnen und Patienten. Der Behandelt werden alle Menschen aller Altersgruppen unter Berücksichtigung der biologischen, psychischen und sozialen Dimensionen ihrer gesundheitlichen Leiden.
Wann sollte die 116117 angerufen werden?
Anrufende, die außerhalb der Praxissprechzeiten akut erkrankt sind, erhalten bei der 116117 eine medizinische Ersteinschätzung durch die Mitarbeitenden der Leitstelle des kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes der KVN. Am Ende der Befragung wird den Anrufenden die richtige Versorgung empfohlen: Die Hilfesuchenden können warten, bis die Praxis wieder öffnet. Alternativ können sie mit einem Beratungsarzt/einer Beratungsärztin telefonieren. Oder die Patientinnen und Patienten werden in einer der 68 KVN-Bereitschaftsdienstpraxen vorstellig.
Wann sollte die 112 angerufen werden?
Die Nummer 112 ist die richtige Telefonnummer, wenn sich der Patient oder die Patientin in einer lebensgefährlichen Situation befindet, die sich meist plötzlich ergibt, zum Beispiel:
Von der Geburt bis zum Erwachsenwerden – Kinder- und Jugendärzte begleiten ihre kleinen Patientinnen und Patienten während entscheidender Phasen des Heranwachsens. Dabei kennen die Ärztinnen/ Ärzte die Besonderheiten der körperlichen, seelischen und sozialen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen.
Für einen Besuch in der Kinderarztpraxis kann es verschiedene Gründe geben:
Bei Schwierigkeiten in der sozial- emotionalen Entwicklung im Kindesalter wird nach ausführlicher kinder- und jugendpsychiatrischer Untersuchung häufig die Diagnose einer Aufmerksamkeits-Defizit -Störung gestellt. Dabei wird unterschieden, ob diese Störung von Hyperaktivität begleitet wird (ADHS-Aufmerksamkeits-Defizit-Störung mit Hyperaktivität) oder nicht (ADS einfache Aufmerksamkeits-Defizit-Störung). Von einer solchen Störung sind ca. 5% aller Kinder betroffen. Jungen zeigen die Störung eher mit einer Tendenz zu hyperaktivem Verhalten, Mädchen die einfache Form.
Bei beiden Ausprägungen ist die Fähigkeit zur Selbststeuerung gestört, was in folgenden Bereichen deutlich wird:
Bei ADHS sind eher Unruhe und Impulsivität im Vordergrund, bei ADS die fehlende Fähigkeit zu Aufmerksamkeit und Konzentration. Kinder mit der ruhigen Form (ADS) bleiben häufig lange unerkannt.
Erste Anzeichen zeigen sich bereits im Kindergartenalter. Zu beobachten sind motorische Unruhe und Schwierigkeiten, ruhig und ausdauernd zu spielen. Häufige Wutausbrüche und grenzüberschreitendes Verhalten werden ebenfalls deutlich. Die wirklichen Probleme beginnen im Schulalter. Die Folgen des unruhigen und unkonzentrierten Verhaltens sind dann nicht nur schlechte Leistungen sondern auch disziplinäre Probleme und aggressives Verhalten.
Autismus ist eine komplexe und vielgestaltige neurologische Entwicklungsstörung. Häufig bezeichnet man Autismus bzw. Autismus- Spektrum- Störungen auch als Störungen der Informations- und Wahrnehmungsverarbeitung, die sich auf die Entwicklung der sozialen Interaktion, der Kommunikation und des Verhaltensrepertoires auswirken.
Es wird zwischen „Frühkindlicher Autismus“, „Asperger-Syndrom“ und „Atypischer Autismus“ unterschieden. Die Unterscheidung fällt in der Praxis jedoch immer schwerer, da zunehmend leichtere Formen der einzelnen Störungsbilder diagnostiziert werden. Daher wird heute der Begriff der „Autismus-Spektrum-Störung“ (ASS) als Oberbegriff für das gesamte Spektrum autistischer Störungen häufig verwendet.
Addieren und subtrahieren, multiplizieren und dividieren – es sind vor allem die Grundrechenarten, an denen Kinder mit Dyskalkulie scheitern. Ihnen fehlt die Vorstellung für Zahlen, für Mengen, fürs Abschätzen, fürs Überschlagen. In den Mathematikstunden kommen sie auf keinen grünen Zweig, auch wenn sie sonst passable Schüler sind. Bei einer solchen Rechenstörung oder Dyskalkulie sprechen Experten deshalb von einer Teilleistungsstörung.
Die Rechenstörung kann die schulische und psychische Entwicklung der Kinder massiv beeinträchtigen. Sie haben Angst vor der Schule, fürchten sich vor dem Versagen, davor, dass sie vor der Klasse bloßgestellt werden. Wo es geht, behelfen sie sich mit Vermeidungsstrategien. Sie entwickeln ein negatives Selbstbild, lassen in der Schule schließlich auch das verkümmern, was sie können. Spätestens, wenn der Übertritt auf eine weiterführende Schule ansteht, verbaut das Versagen in Mathematik den Kindern meist die Bildungschancen. Und selbst auf den Mittelschulen, auf denen sie dann landen, ist der Abschluss bedroht – wenn die Betroffenen von einer Sechs in Mathe nicht herunterkommen.
Legasthenie ist eine ausgeprägte Lernstörung in den Bereichen Lesen und Rechtschreiben. Betroffene Kinder können in einem Satz die selben Wörter unterschiedlich schreiben. Jungen sind dreimal häufiger als Mädchen betroffen.
Bei überdurchschnittlich begabten Kindern wird eine LRS oft erst spät festgestellt, da sie ihre Schwäche sehr gut durch ihre anderen Fähigkeiten kompensieren können. Die Ursachen von Legasthenie sind noch nicht völlig geklärt. Genetische Faktoren scheinen mit verantwortlich zu sein. Untersuchungen haben ergeben, dass Kinder mit Legasthenie Störungen bei der Verarbeitung von Bildern und Tönen durch das Gehirn haben. Durch eine gezielte und frühe Förderung lassen sich die Schwierigkeiten jedoch deutlich verbessern.
LRS ist die Abkürzung für Lese-Rechtschreib-Schwäche. Diese können in unterschiedlichen Schweregraden auftreten. Probleme beim Lesen und Schreiben treten gleichzeitig auf. Nicht selten fällt es den Betroffenen schwer, die Anforderungen der Regelschule im Unterricht und bei den Hausaufgaben zu erfüllen. Aber wie können Eltern erkennen, ob ihr Kind an LRS oder Legasthenie leidet? Gerade während des ersten Schuljahres darf ein Kind doch noch viele Fehler machen, oder? Ein großes Problem ist, dass die Anzeichen für eine LRS sehr vielfältig sein können und mögliche Symptome einer LRS nicht immer klar als solche zu erkennen sind.
Definition der Weltgesundheitsorganisation
Eine „umschriebene Lese-Rechtschreibstörung“ (LRS) liegt laut dem internationalen Klassifikationsschema ICD-10 der Weltgesundheitsorganisation (WHO) vor, wenn anhaltende und eindeutige Schwächen im Bereich der Lese- und Rechtschreibung NICHT auf folgende Kriterien zurückgeführt werden können:
Begrifflichkeiten und Abgrenzung zur Lese-Rechtschreib-Schwäche
Fachleute, Ärztinnen und Ärzte sowie manche Bundesländer (als Gesetzgeber der Legasthenie-Erlasse) unterscheiden zwischen den Begriffen der Lese- und Rechtschreibstörung und der Lese-Rechtschreibschwäche. Die Grundlage für diese Differenzierung ist jedoch nicht einheitlich und stiftet häufig Verwirrung. Kein Wunder also, dass die Begriffe Legasthenie, Lese-Rechtschreib-Schwäche, Lese-Rechtschreib-Schwierigkeiten, Lese-Rechtschreibstörung oder kurz LRS für viele Menschen die gleiche Bedeutung haben und somit häufig auch synonym verwendet werden.
Psychische Gesundheit versetzt den Menschen in die Lage, mit den alltäglichen Lebensbelastungen umgehen und sie gut bewältigen zu können. Sie wird entscheidend davon bestimmt, ob und inwieweit sich Belastungen und Herausforderungen auf der einen Seite und die Mittel und Ressourcen zu deren Bewältigung auf der anderen Seite im Gleichgewicht halten. Hierzu zählen zum Beispiel das persönliche „Rüstzeug“ wie die eigenen Fähigkeiten und Eigenschaften sowie Rückhalt und Unterstützung beispielsweise durch Familie und Freunde.
Für Kinder ist die emotionale Bindung und positive Beziehung zumindest zu einem Elternteil oder zu einer zuverlässigen erwachsenen Bezugsperson von entscheidender Bedeutung für eine gesunde seelische Entwicklung und für psychische „Robustheit“, die sogenannte Resilienz.
Liebe Kinder, liebe Eltern!
Es ist geschafft – wir konnten dem Wunsch vieler Eltern und Betreuer*innen der „Spiel & Spaß in den Ferien“- Angebote genüge tun und die Broschüre für das Jahr 2024 deutlich früher als gewohnt herausbringen. Darin finden sich wieder vielfältige Angebote unter dem Dach des Überbetrieblichen Verbundes Familie & Beruf e. V. (ÜBV). All diese werden mit viel Herzblut, zeitlichem Engagement und Kreativität von ortsansässigen Vereinen, Institutionen, Kommunen und anderen Kooperationspartner*innen auf die Beine gestellt. Mit den Angeboten möchten wir Euch Kindern zu abwechslungs- und erlebnisreichen Ferien verhelfen und Ihnen, liebe Eltern, eine bessere Vereinbarkeit von Familie & Beruf ermöglichen!
Ein gelungener Familienurlaub mit schönen gemeinsamen Erlebnissen hält Familien zusammen. Mit etwas Abstand zu der Routine und den Pflichten des Alltags haben Eltern und Kinder die Chance, etwas Neues über die Welt und sich selbst zu erfahren.
Rund 80 gemeinnützige Familienferienstätten bundesweit bieten gute und vielfältige Angebote, die die unterschiedlichen Bedürfnisse und finanziellen Möglichkeiten von Familien berücksichtigen. Familien können zwischen Unterkünften am Meer und in den Bergen, Ferienhäusern und Appartements mit und ohne Verpflegung wählen. Häufig gehören Kinderbetreuung und zahlreiche Freizeitaktivitäten unter Anleitung qualifizierter Fachkräfte ebenso zum Programm wie verschiedene Bildungsangebote.
Eine Förderung können Familien erhalten, deren Einkommen unterhalb bestimmter Einkommensgrenzen liegt. Sie können die Einkommensgrenze und das Familieneinkommen schnell und einfach selbst ermitteln. Nutzen Sie dafür gern die folgenden Links.
Wenn man Alkohol und Nikotin als Drogen mitzählt, sind diese beiden Suchtmittel am leichtesten verfügbar und werden deshalb am häufigsten konsumiert. Unter den illegalen Drogen spielt Cannabis weiterhin eine wichtige Rolle, erst mit größerem Abstand folgen dann Amphetamine, Ecstasy, LSD oder halluzinogene Pilze. Generell werden Suchtmittel konsumiert, um einen positiven Rausch zu erleben, abzuschalten oder – heutzutage immer mehr von Bedeutung – auch leistungsfähig und “online” zu sein.
Seit dem 1.4. regelt das Cannabisgesetz den Umgang mit Cannabis. Für unter 18-Jährige ist der Konsum, Besitz und Handel weiterhin nicht erlaubt! Auch die Abgabe von Cannabis an Minderjährige ist weiterhin strafbar und wird strafrechtlich streng verfolgt.
Auch wenn der einmalige Gebrauch nicht zu einer Abhängigkeit führt, so sind doch die schädlichen Wirkungen und die Gefahren seelischer und körperlicher Folgen – einschließlich einer Suchtentwicklung – bei jungen Menschen besonders groß. Alkohol und Nikotin könnten als Einstiegsdrogen wirken. Insgesamt sind die (Aus-)Wirkungen von Drogen aller Art bei Kindern und Jugendlichen wesentlich stärker als bei Erwachsenen.
Hier finden Sie/ findest Du Angebote im Landkreis Heidekreis.
Leistungen der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen umfassen vor allem Leistungen zur Teilhabe an Bildung und heilpädagogische Leistungen im Rahmen der Sozialen Teilhabe. Aber auch Hilfsmittel oder Leistungen zur Betreuung in einer Pflegefamilie stellen besondere Leistungen der Sozialen Teilhabe dar. Beim Heidekreis werden diese Leistungen im Team Kinder & Jugendliche bearbeitet.
Kinder vor Einschulung
Bei Kindern im Vorschulalter kommen vielfältige heilpädagogische Leistungen im Rahmen der Sozialen Teilhabe in Betracht. Dies können – je nach Alter des Kindes – vor allem folgende Leistungen sein:
• Ambulante heilpädagogische Frühförderung für Kinder
• Integrative Krippen für Kinder im Vorkindergartenalter
• Heilpädagogische Kindergärten und Sonderkindergärten
• Integrative Kindergartenbetreuung und Einzelintegration in Regelkindergärten
• Autismus-Ambulanz
Schulpflichtige Kinder und Jugendliche
Für Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter kommen vor allem Leistungen zur Teilhabe an Bildung in Betracht. Dies können Leistungen in besonderen Schulformen, Assistenzleistungen in Regelschulen oder auch Leistungen in besonderen Wohnformen sein. Nachstehend ein Überblick, welche Leistungen in Betracht kommen können:
• Beschulung in Tagesbildungsstätten
• Einsatz von Schulbegleitungen und Schulassistenzen (vor allem in Regelschulen)
• Beschulung in bestimmten Förderschulen
• Besondere Wohnformen (Internat, Wohnheim), sofern dies für den Schulbesuch erforderlich
Die Eingliederungshilfe verfolgt das Ziel, eine Behinderung zu vermeiden oder diese zu mildern. Wenn Ihr Kind eine Behinderung hat oder von einer Behinderung bedroht ist, können Ihnen zusätzliche Leistungen für die Betreuung in der Kindertagesstätte bewilligt werden. Dafür muss ein individueller Förderbedarf festgestellt sein.
Ihr Kind kann in einer integrativen Gruppe mit Kindern mit Behinderungen und ohne Behinderungen betreut werden oder alleine in einer Gruppe mit Kindern ohne Behinderungen (Einzelintegration). Hierbei sind zusätzliche Leistungen in Krippengruppen (Kinder im Alter unter 3 Jahren), Kindergartengruppen (Kinder ab dem 3. Lebensjahr) und in Hortgruppen (von der Einschulung bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres) möglich.
Bei einem bestimmten Förderbedarf können Kinder auch in einem Heilpädagogischen Kindergarten für Kinder mit einer geistigen oder körperlichen Behinderung, in einem Sprachheilkindergarten oder in einem Heilpädagogischen Kindergarten für Kinder mit einer Hörbehinderung betreut werden.
In Sprachheilkindergärten oder Heilpädagogischen Kindergärten für Kinder mit einer Hörbehinderung werden Kinder mit einer nicht nur vorübergehenden wesentlichen Sprach- oder Hörbehinderung – in der Regel nach Vollendung des 4. Lebensjahres – betreut. Sie erhalten dort sowohl heilpädagogische als auch medizinisch-therapeutische Leistungen.
Heilpädagogische Kindergärten, Sprachheilkindergärten und Heilpädagogische Kindergärten für Kinder mit einer Hörbehinderung haben sich auf die Förderung und Betreuung von Kindern mit Behinderungen spezialisiert. Sie bieten nicht immer eine gemeinsame Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderungen an. Stellt der Träger der Eingliederungshilfe einen individuellen Unterstützungsbedarf bei Ihrem Kind fest, übernimmt er die Kosten für die Leistungen. Ihr Einkommen und Vermögen wird gegebenenfalls angerechnet.
In einem Sprachheilkindergarten oder in einem Heilpädagogischen Kindergarten für Kinder mit einer Hörbehinderung werden heilpädagogische und medizinisch-therapeutische Leistungen als „Sprachheilbehandlung gemeinsam erbracht (interdisziplinäre Komplexleistung). Grundlage hierfür ist die niedersächsische „Vereinbarung über die heilpädagogische Förderung und die medizinischen Therapien in Sprachheilkindergärten“. Ob bei Ihrem Kind ein Bedarf vorliegt, stellt der örtliche Träger der Eingliederungshilfe fest – unter Beteiligung der Fachberatung Hören, Sprache und Sehen des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie.
Schulbegleiter/ Schulbegleiterinnen sind eine Form persönlicher Assistenz und unterstützen Kinder mit Körperbehinderung, geistiger Behinderung oder psychischer bzw. seelischer Störung im schulischen Alltag. Schulbegleitung ist eine eingesetzte Maßnahme der Eingliederungshilfe bzw. der Kinder- und Jugendhilfe (Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche) um die Teilhabe am Unterricht sicher zu stellen.
Folgende Tätigkeiten sind typische Aufgaben der Schulbegleitung z.B. :
Diese Leistung kann beim zuständigen Rehaträger beantragt werden. Für Kinder und Jugendliche ist das bei körperlichen und geistigen Behinderungen und Mehrfachbehinderungen der Träger der Eingliederungshilfe (SGB IX). Für Kinder und Jugendliche sowie ggf. junge Erwachsene mit seelischen Behinderungen ist der Träger der Kinder- und Jugendhilfe (§ 35a SGB VIII) zuständig, vertreten durch das örtliche Jugendamt.
Die inklusive Schule in Niedersachsen versteht sich als eine Schule, die die Heterogenität ihrer Schülerschaft als Voraussetzung anerkennt, pädagogische Unterstützungsbedarfe aller Art erkennt und in jeder Schulform individuell angepasste Angebote plant und vorhält. Damit dies gelingen kann, müssen sowohl leistungsstarke als auch leistungsschwächere Schülerinnen und Schülern Lernangebote erhalten, die ihre jeweiligen Lernvoraussetzungen berücksichtigen und ihnen eine Förderung entsprechend ihrer individuellen Leistungsfähigkeit ermöglichen.
Alle allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen sind nach §4 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) dazu verpflichtet, Schülerinnen und Schülern diese Möglichkeit zu bieten und sind dementsprechend inklusive Schulen. Die Entscheidung darüber, welche Schule ihr Kind besucht, treffen die Erziehungsberechtigten.
Ein bestehender Förderbedarf kann bei Kindern aus ganz unterschiedlichen Gründen festgestellt werden:
In Hortgruppen können Kinder von der Einschulung bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres gefördert werden.
In der Regel werden 20 Kinder von zwei pädagogischen Kräften gefördert. Schulkinder können gegebenenfalls auch in alterserweiterten Gruppen aufgenommen werden (nachschulische Betreuung). Derzeit besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung in Hort oder nachschulischer Betreuung.
Nähere Informationen zu den unterschiedlichen Tageseinrichtungen und deren Betreuungszeiten erhalten Sie über die örtlichen Kindertagessstätten, Kommunen oder über die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sozialraumarbeit vor Ort.
Bitte wenden Sie sich für eine Anmeldung nicht an einzelne Kindertageseinrichtungen. Diese können Ihnen nicht weiterhelfen. Für Anmeldungen in einer Tageseinrichtung wenden Sie sich bitte an Ihrem Wohnort an die Stadt, (Samt-) Gemeinde oder den gemeindefreien Bezirk Osterheide.
In Kindergartengruppen werden Kinder von der Vollendung des dritten Lebensjahres bis zum Schuleintritt gefördert. Eine Kindergartengruppe kann bis zu zwei Kinder aufnehmen, die erst im Oktober das dritte Lebensjahr vollenden.
In Kindergartengruppen gibt es verschiedene Betreuungsformen:
Ab dem dritten Geburtstag hat jedes Kind den rechtlichen Anspruch auf Förderung in einer Kindertagesstätte. Der Besuch der Kindertagesstätte ist ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt beitragsfrei (max. 8 Stunden Betreuungszeit pro Tag).
Nähere Informationen zu den unterschiedlichen Tageseinrichtungen und deren Betreuungszeiten erhalten Sie über die örtlichen Kindertagessstätten, Kommunen oder über die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sozialraumarbeit vor Ort.
Bitte wenden Sie sich für eine Anmeldung nicht an einzelne Kindertageseinrichtungen. Diese können Ihnen nicht weiterhelfen. Für Anmeldungen in einer Tageseinrichtung wenden Sie sich bitte an Ihrem Wohnort an die Stadt, (Samt-) Gemeinde oder den gemeindefreien Bezirk Osterheide.
In Krippengruppen werden Kinder unter drei Jahren gefördert. Kinder, die im laufenden Kindergartenjahr Drei werden, werden in Einzelfällen bis zum Ende des Kindergartenjahres auch in Krippen gefördert.
In Kinderkrippen gibt es verschiedene Betreuungsformen:
Ab dem ersten Geburtstag hat jedes Kind den rechtlichen Anspruch auf Förderung in einer Kindertagesstätte oder in Kindertagespflege.
Nähere Informationen zu den unterschiedlichen Tageseinrichtungen und deren Betreuungszeiten erhalten Sie über die örtlichen Kindertagessstätten, Kommunen oder über die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sozialraumarbeit vor Ort.
Bitte wenden Sie sich für eine Anmeldung nicht an einzelne Kindertageseinrichtungen. Diese können Ihnen nicht weiterhelfen. Für Anmeldungen in einer Tageseinrichtung wenden Sie sich bitte an Ihrem Wohnort an die Stadt, (Samt-) Gemeinde oder den gemeindefreien Bezirk Osterheide.
In altersübergreifenden Gruppen werden Kinder ab dem ersten Lebensjahr bis zur Einschulung oder auch bis zwölf Jahre gefördert.
In altersübergreifenden Gruppen gibt es verschiedene Betreuungsformen:
Ab dem ersten Geburtstag hat jedes Kind den rechtlichen Anspruch auf Förderung in einer Kindertagesstätte oder in Kindertagespflege.
Ab dem dritten Geburtstag hat jedes Kind den rechtlichen Anspruch auf Förderung in einer Kindertagesstätte.
Der Besuch der Kindertagesstätte ist ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt beitragsfrei (max. 8 Stunden Betreuungszeit pro Tag).
Nähere Informationen zu den unterschiedlichen Tageseinrichtungen und deren Betreuungszeiten erhalten Sie über die örtlichen Kindertagessstätten, Kommunen oder über die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sozialraumarbeit vor Ort.
Bitte wenden Sie sich für eine Anmeldung nicht an einzelne Kindertageseinrichtungen. Diese können Ihnen nicht weiterhelfen. Für Anmeldungen in einer Tageseinrichtung wenden Sie sich bitte an Ihrem Wohnort an die Stadt, (Samt-) Gemeinde oder den gemeindefreien Bezirk Osterheide.
Ein Pflegekind ist ein Kind, das nicht in seiner Ursprungsfamilie, sondern in einer anderen Familie, seiner Pflegefamilie lebt.
Pflegekinder kommen mit ganz unterschiedlichen Hintergründen in eine Pflegefamilie:
In Deutschland dürfen Adoptionen nur von bestimmten Stellen vermittelt werden. Wenn Sie ein Kind adoptieren möchten, wenden Sie sich an:
Die Adoptionsvermittlungsstellen haben den Auftrag, für jedes zu vermittelnde Kind die Eltern auszuwählen, die am besten zum Kind passen. Dabei stehen das Wohl des Kindes und die Wahrung seiner Rechte und Bedürfnisse im Mittelpunkt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Vermittlung eines Kindes.
Bei Ermittlungs- und/oder Strafverfahren gegen Jugendliche (14-17 Jährige) oder Heranwachsende (18-20 Jährige), die mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind, wird von den Jugendgerichten automatisch die Jugendgerichtshilfe zur Unterstützung des Jugendlichen oder Heranwachsenden und deren Erziehungsberechtigten bzw. Familienangehörigen herangezogen.
Ein Fachteam, bestehend aus Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, informiert, berät, begleitet und unterstützt junge straffällige Menschen, bzw. solche, die einer Straftat beschuldigt werden, während des Strafverfahrens. Außerdem prüfen sie, ob die Strafverfolgung wirklich notwendig ist oder ob es andere Möglichkeiten zum Strafverfahren gibt.
Frühestens ab dem 5., spätestens ab dem 7. Lebensmonat sollten Sie Ihrem Kind zusätzlich zur Muttermilch oder Flaschennahrung feste Kost in Form von Brei oder Fingerfood anbieten. Die strikten Vorgaben von 3 verschiedenen Breien, die jeweils im Abstand von einem Monat bis zum 10. Lebensmonat Ihres Babys eingeführt werden müssen, gibt es nicht mehr. Beikost nach Bedarf heißt es heute! (Quelle: BDL)
Im Allgemeinen ist ein Baby ab 6 Monaten reif für die erste Beikost. Hierzu gibt es entsprechende Reifezeichen, z. B. dass Ihr Baby sich selbstständig vom Rücken auf den Bauch drehen kann, dass es den Eltern interessiert beim Essen zusieht und die angebotene Nahrung nicht wieder mit der Zunge hinausschiebt. Am meisten Spaß machen die Mahlzeiten in Gesellschaft, gemeinsam am Familientisch. So lernt Ihr Kind durch Nachahmung und fasst schnell Vertrauen in die neue Situation.
Über Ihre Hebamme stehen Ihnen im Anschluss zur Wochenbettbetreuung noch 8 Termine zur Ernährungsberatung zur Verfügung. Nutzen Sie dieses Angebot und lassen Sie sich ausführlich beraten!
Eine gesunde Ernährung, viel Bewegung und die Fähigkeit, mit Stress umzugehen, bilden wesentliche, sich wechselseitig beeinflussende Bausteine einer gesunden kindlichen Entwicklung. Bereits in den ersten Lebensjahren werden über Geschmacksgewohnheiten, Essverhalten und Bewegungsverhalten entscheidende Weichen für spätere Verhaltensweisen gestellt. Kinder orientieren sich in der Entwicklung von Gewohnheiten, Vorlieben, Abneigungen zunächst maßgeblich an ihren Eltern, den Geschwistern und den Menschen in ihrer direkten häuslichen Umgebung.
Das Familienessen ist ein wichtiges Ereignis für Eltern und Kinder. Denn zusammen am Tisch zu sitzen, zu essen und miteinander zu reden schafft Gemeinschaft. Bei Tisch darf es ruhig lebhaft und fröhlich zugehen: Wer hat heute was erlebt? Wie ist der Tag bisher verlaufen? Was gibt es Neues? Was ist noch geplant? Was soll am Wochenende unternommen werden? Tischgespräche dieser Art stärken das Miteinander und unterstützen das Kind zweifellos auch in seiner Sprachentwicklung.
Bei appetitlich angerichteten Speisen steigt die Lust am Essen schon ganz von selbst. Und wenn der Tisch hübsch gedeckt ist, setzt sich jeder noch mal so gern daran. Für Tischdekoration ist im Alltag natürlich nicht immer Zeit, aber vielleicht können das ja die Kinder übernehmen? Indem sie den Tisch schön decken und vielleicht auch etwas schmücken, werden sie in die Vorbereitung des Essens einbezogen und erleben viel Spaß dabei.
Kleine Kinder verunglücken vor allem zu Hause. Doch auch ohne das Kind “in Watte zu packen”, können die meisten Unfälle verhindert werden. Ein prüfender Blick durch die Wohnung nutzt der ganzen Familie. Beleuchtung, Boden, Glas und Strom sind häufige Gefahrenquellen in Haushalt und Wohnung. Mit Achtsamkeit und oft nur wenigen Sicherheitsvorkehrungen lassen sich bereits viele Gefahrenpunkte wirkungsvoll entschärfen.
Gerade in den ersten Lebensjahren können Kinder besonders durch Unfälle gefährdet sein. Besonnenes Handeln und schnelle Hilfe kann in Unglücksfällen oft Schlimmeres verhüten. Oberstes Gebot bei allen Unfällen ist Ruhe und Besonnenheit – auch wenn es besonders beim eigenen Kind leichter gesagt als getan ist. Doch häufig können Sie bereits durch ein beruhigendes Einwirken auf das Kind dessen Zustand verbessern. Und: Je ruhiger Sie sind, desto besser bewältigen Sie die nachfolgenden Schritte.
In der Grundschule werden Schülerinnen und Schülern des 1. bis 4. Schuljahrganges unterrichtet. Die Grundschule vermittelt Grundkenntnisse und Grundfertigkeiten und entwickelt die verschiedenen Fähigkeiten in einem gemeinsamen Bildungsgang.
Die Oberschule umfasst als Schule des Sekundarbereichs I die Schuljahrgänge 5 bis 10. Sie kann mit einem gymnasialen oder ohne ein gymnasiales Angebot geführt werden. Die Oberschule bietet im 9. und 10. Schuljahrgang einen berufspraktischen Schwerpunkt mit Maßnahmen zur Berufsorientierung und Berufsausbildung, die Profile Fremdsprachen, Wirtschaft, Technik sowie Gesundheit und Soziales sowie im gymnasialen Angebot eine Vorbereitung auf den Besuch der gymnasialen Oberstufe an.
An der Integrierten Gesamtschule (IGS) werden Schülerinnen und Schüler des 5. bis 13. Schuljahrganges unterrichtet. Die IGS kann auch ohne gymnasiale Oberstufe (Schuljahrgänge 11 bis 13) geführt werden. Die IGS in Niedersachsen wird in der Regel als Ganztagsschule betrieben. Die IGS führt am Ende des Sekundarbereichs I zu folgenden Abschlüssen, Hauptschulabschluss nach Sjg. 9, Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss, Sekundarabschluss I – Realschulabschluss, Erweiterter Sekundarabschluss I. Der Erwerb des Erweiterten Sekundarabschlusses I berechtigt zum Übergang in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe (11. Schuljahrgang).
An der Kooperativen Gesamtschule (KGS) werden die Schulformen Hauptschule, Realschule und Gymnasium „unter einem gemeinsamen Dach“ als aufeinander bezogene und miteinander verbundene Schulzweige zusammengeführt. Die Schule kann auch nach Schuljahrgängen gegliedert sein. In der KGS werden Schülerinnen und Schüler des 5. bis 13. Schuljahrgangs unterrichtet; die Schule kann aber auch ohne die Jahrgänge 11 bis 13 (gymnasiale Oberstufe) geführt werden. An der KGS können dieselben Abschlüsse erworben werden wie an der IGS
Das Gymnasium vermittelt seinen Schülerinnen und Schülern eine breite und vertiefte Allgemeinbildung und ermöglicht den Erwerb der allgemeinen Studierfähigkeit. Es stärkt selbstständiges Lernen und wissenschaftspropädeutisches Arbeiten. Entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit und ihren Neigungen ermöglicht das Gymnasium seinen Schülerinnen und Schülern eine individuelle Schwerpunktbildung und befähigt sie, nach Maßgabe der Abschlüsse ihren Bildungsweg an einer Hochschule, aber auch berufsbezogen fortzusetzen. Die gymnasiale Oberstufe gliedert sich in eine einjährige Einführungsphase (11. Schuljahrgang) und eine zweijährige Qualifikationsphase (12. und 13. Schuljahrgang), sie endet mit der Abiturprüfung nach 13 Schuljahren.
Für arbeitslose Jugendliche orientiert sich die Jugendberufshilfe an dem Grundsatz, junge Menschen in Ihrer Entwicklung zu fördern und zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit zu erziehen. Sie verfolgt somit einen ganzheitlichen Ansatz der Persönlichkeitsentwicklung. Im Mittelpunkt der Angebote der Jugendberufshilfe steht die soziale Integration.
Im Projekt JUGEND STÄRKEN und der Jugendwerkstatt TuWat werden junge Menschen bei der schulischen und beruflichen Ausbildung und der Eingliederung in die Arbeitswelt unterstützt.
Im Sommer 2022 wurde das Netzwerk Schule-KJPP-Jugendhilfe gegründet. Vorausgegangen war die Gründung eines Workshops mit dem Thema „Die Arbeit in der Kinder- und Jugendpsychiatrie und die Herausforderungen während der Pandemie“ auf der Heidekreis-Bildungskonferenz 2021.
Ziel des Netzwerks ist die Verzahnung von Institutionen und die Erarbeitung von Instrumenten, um psychisch belasteten Kindern und Jugendlichen niedrigschwellig und frühzeitig Hilfe zukommen zu lassen. Dies geschieht in Unterarbeitsgruppen. Ein Ergebnis der AG 5 sind “Steckbriefe”.
Die Steckbriefe enthalten Informationen zum Aufgabenschwerpunkt sowie Kontaktmöglichkeiten der jeweiligen Institution. Sie können sowohl von Eltern, Fachpersonal wie auch den Betroffenen selbst genutzt werden.
Kinder müssen Gefahrensituationen erkennen und den Mut haben, sich zu wehren und Hilfe zu holen. Dafür brauchen sie Selbstwertgefühl und Selbstbewusstsein. Selbstbewusste und starke Kinder können sich leichter gegen Gewalt, sexuelle Grenzverletzungen, Übergriffe und Missbrauch wehren und frühzeitig Hilfe holen. Als Eltern können Sie viel dafür tun, um Ihr Kind selbstbewusst und stark zu machen.
Sexualität oder Sexualerziehung wird nicht erst mit der Pubertät ein entscheidendes Thema, sie erstreckt sich über das ganze Leben, von der Geburt eines Menschen angefangen bis zu seinem Tod. Das Sexualverhalten eines Menschen ist zudem durch die Eltern und frühkindlichen Erfahrungen geprägt. Des Weiteren beeinflussen auch religiöse Vorstellungen und soziale und kulturelle Herkunft die eigene Überzeugung, Wertvorstellungen und Anschauungen hinsichtlich der Sexualität. Sexualität ist Teil der Persönlichkeit eines jeden Menschen und zeigt, ob wir mit unserem Körper im Einklang sind, wie wir das andere Geschlecht wahrnehmen und in welcher Beziehung wir zu anderen Menschen stehen.
Kinder brauchen in ihrer sexuellen Entwicklung elterliche Begleitung und Förderung, die ihrem Alter und ihren Lebensbedürfnissen angemessen sind. Kinder müssen lernen Gefahrensituationen zu erkennen und den Mut haben, sich zu wehren und Hilfe zu holen. Dafür brauchen sie Selbstwertgefühl und Selbstbewusstsein. Als Eltern können Sie viel dafür tun, um Ihr Kind selbstbewusst und stark zu machen. So kann es sich gegen sexuelle Grenzverletzungen, Übergriffe und Missbrauch wehren und frühzeitig Hilfe holen.
Die Pubertät ist eine entscheidende Entwicklungsphase, die im Allgemeinen zwischen dem 10. und 16. Lebensjahr beginnt und einige Jahre dauert. Du bist kein Kind mehr und willst es auch nicht mehr sein. Du veränderst dich. Und nicht nur dein Körper verändert sich, sondern auch deine Gefühle, dein Denken und deine Beziehungen. Diese Veränderungen geschehen bei der einen früher, bei dem anderen später. Der Körper entscheidet, wann die Pubertät beginnt. Der Auslöser dafür sind hormonelle Veränderungen, die die sichtbaren körperlichen Veränderungen wie die ersten Pickel und Härchen und die spürbaren Änderungen in deinen Gefühlen und Denken mit sich bringen.
Oft werden die Freunde sehr wichtig, andere Bezugspersonen werden unwichtiger. Du bildest dir über vieles eine neue Meinung und interessierst dich jetzt vielleicht für ganz andere Dinge. Deine Sichtweisen finden nicht immer und überall Gefallen, und die Grenzen, die dir als Jugendlicher noch gesetzt sind, sind lästig. Der Weg ins Erwachsenensein wird von dir selbst mitgestaltet, dennoch können und müssen Eltern, Lehrer und andere erwachsene Bezugspersonen dir auf diesem Weg weiter Orientierung bieten.
Wendepunkte ist die Fachberatungsstelle gegen Sexuelle Gewalt der Erziehungsberatungsstelle Soltau für den Heidekreis. Angeboten werden Beratung und Unterstützung bei erlebter oder vermuteter sexueller Gewalt für
Wir arbeiten vertraulich und kostenfrei!
Schülerbeförderung ist die Beförderung der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulweg. Ein Anspruch auf Schülerbeförderung bzw. Kostenerstattung besteht nur für bestimmte Schülergruppen, grundsätzlich haben die Erziehungsberechtigten die Kosten zu tragen.
Eine Beförderungspflicht bzw. ein Erstattungsanspruch beschränkt sich auf den im Gesetz aufgeführten Personenkreis, d. h. die Kinder, die einen Schulkindergarten besuchen oder die an besonderen Sprachfördermaßnahmen teilnehmen sowie die Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 1 bis 10 der allgemein bildenden Schulen sowie der 11. und 12. Schuljahrgänge der Schulen für Schülerinnen und Schüler mit geistigen Behinderungen, Berufsgrundbildungsjahr, Berufsvorbereitungsjahr, Klasse 1 der Berufsfachschulen ohne Realschulabschluss.
Die Landkreise und kreisfreien Städte haben als Träger der Schülerbeförderung die in ihrem Gebiet wohnenden betreffenden Personen unter zumutbaren Bedingungen zur Schule zu befördern oder ihnen oder ihren Erziehungsberechtigten die notwendigen Aufwendungen für den Schulweg zu erstatten.
Die Beförderungs- oder Erstattungspflicht besteht grundsätzlich nur für den Weg zur nächsten Schule der gewählten Schulform.
Die Träger der Schülerbeförderung bestimmen in eigener Verantwortung, auf welche Art und Weise sie dieser Beförderungs- oder Erstattungspflicht nachkommen. Dabei können sie sowohl die Beförderungsart (Schulbusse, ÖPNV) als auch die Mindestentfernung zwischen Wohnung und Schule festlegen, von der an die Beförderungs- oder Erstattungspflicht besteht. Davon wird in unterschiedlicher Weise Gebrauch gemacht; in der Regel sind die Entfernungen zwischen ca. 2 und 5 km festgesetzt, je nach Alter und örtlichen Verhältnissen.
Der Landkreis Heidekreis hat für die, in seiner Trägerschaft stehenden Schulen, folgende Schulbezirke festgelegt.
Der Heidekreis nutzt seit 2015 – seinerzeit als erster Landkreis im Bundesgebiet – die Bürger-Informations- und Warn-App (BIWAPP) zur kurzfristigen Warnung und schnellen Information der Bürgerinnen und Bürger im Katastrophenfall oder bei einer Großschadenslage. Bisher erfolgte die Warnung ausschließlich über Sirenen, wobei die Sirenen lediglich auf die eigentliche Warnung über den Rundfunk aufmerksam machen. Die Sirenenwarnung wird es weiterhin geben. Die Nachricht wird jedoch nicht mehr nur über den Rundfunk, sondern zusätzlich über die BIWAPP verbreitet. Dadurch werden die betroffenen Menschen noch schneller erreicht. Die BIWAPP kann kostenfrei auf Smartsphones mit den Betriebssystemen iOS und Android heruntergeladen werden. Nutzerinnen und Nutzer, die ein Smartphone mit dem Betriebssystem Microsoft Windows Phone verwenden, können über eine Web-App die BIWAPP mit identischem Leistungsumfang aufrufen. Hierzu muss der Link: https://pwa.biwapp.de/ in den Browser eingegeben werden. Der Push-Dienst wird leider nicht
Im Rahmen des Beratungsgesprächs erhalten die Erziehungsberechtigten auf Wunsch eine Schullaufbahnempfehlung, die im Beratungsprotokoll dokumentiert wird. Darüber hinaus werden auch die wesentlichen Ergebnisse der Gespräche schriftlich dokumentiert, um für Verbindlichkeit und Transparenz zu sorgen. Die Erziehungsberechtigten erhalten eine Ausfertigung dieser Dokumentation.
Auch bei verständlicher Sorge um die Zukunft des Kindes sollten die Erziehungsberechtigten die Wahl so treffen, dass das Kind gute Chancen auf Erfolgserlebnisse hat und seine Lernfreude und Lernmotivation erhalten bleiben. Das niedersächsische Schulsystem ist durchlässig, so dass in jeder weiterführenden Schulform im Sekundarbereich I mit Ausnahme der Förderschule im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung alle Abschlüsse einschließlich des Erweiterten Sekundarabschlusses I (Berechtigung zum Wechsel in die Sekundarstufe II des Gymnasiums) erworben werden können.
Soll oder muss ein Schulwechsel aus anderen Gründen erfolgen sollten Eltern versuchen, einen Schulwechsel mitten im Schuljahr zu vermeiden. Wenn es Ihnen möglich ist, sollte der Wechsel zum Schuljahresende erfolgen oder wenigstens zum Halbjahresende. Das erhaltene Zeugnis am jeweiligen Jahres- oder Halbjahresschluss gibt nicht nur neuen Lehrenden Aufschluss über die Leistungen des Schülers oder der Schülerin. Vor allem die Tatsache, dass das Kind das Schuljahr beendet hat, Lehreinheiten bis zum Schluss verfolgen konnte und dass es sich mit neuen Mitschülerinnen und Mitschülern gemeinsam in das neue Schuljahr einarbeiten kann, sind positive Faktoren.
Rund um die Geburt sind viele Behördengänge und andere Termine zu erledigen
Das Baby ist da! Mütter und Väter haben jetzt eigentlich anderes im Sinn, als sich um Formulare und Anträge zu kümmern. Doch ein paar Dinge müssen erledigt werden – auch um die Unterstützung zu bekommen, auf die Eltern Anspruch haben. Nach der Geburt sollten Mütter sich körperlich schonen. Sie sollten wissen, dass es möglich ist, mit schriftlicher Vollmacht jemanden zu beauftragen, die Behördengänge zu erledigen.
Die Liste “Wichtige Behördengänge nach der Geburt” steht Ihnen auf der Startseite unter “Sprachen” mehrsprachig zur Verfügung.
Unterhalt ist das, was eine Person leistet, um für den Lebensbedarf einer anderen Person aufzukommen. Unterhalt kann zum Beispiel geleistet werden durch Geld, durch Sachen, aber auch durch Erziehung, Betreuung, Pflege und persönliche Zuwendung. Das Thema, wer was für den Unterhalt leistet, ist dann besonders wichtig, wenn sich Mütter und Väter trennen.
Unterhalt für Kinder
Minderjährige Kinder bekommen normalerweise Unterhalt von ihren Eltern. Wenn Sie sich als Eltern getrennt haben oder nicht zusammen leben und wenn Ihr Kind bei Ihnen lebt, dann leisten Sie Ihren Beitrag zum Unterhalt meistens durch Pflege, Betreuung und Erziehung. Der andere Elternteil muss dann seinen Beitrag normalerweise dadurch leisten, dass er regelmäßig einen Geldbetrag zahlt (sogenannter „Barunterhalt“). Wenn er den Unterhalt nicht bezahlt, egal aus welchem Grund, dann kann Ihr Kind Unterhaltsvorschuss vom Staat bekommen. Der Unterhaltsvorschuss gleicht zumindest einen Teil des fehlenden Unterhalts aus.
Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung für Kinder von Alleinerziehenden. Er hilft, die finanzielle Lebensgrundlage Ihres Kindes zu sichern, wenn der andere Elternteil nicht oder nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt in Höhe des Unterhaltsvorschusses zahlt. Der andere Elternteil muss den Vorschuss später zurückzahlen, wenn er keinen Unterhalt zahlt, obwohl er ganz oder teilweise Unterhalt zahlen könnte.
Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich nach dem Alter der Kinder und beträgt seit dem 1. Januar 2025 monatlich:
Eine Beistandschaft ist eine spezielle Form der gesetzlichen Vertretung von Kindern und Jugendlichen. Sie kann für die Anerkennung von Vaterschaft und für die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen beantragt werden. Sie von den Jugendämtern angeboten und ist freiwillig und kostenlos.
Für die Höhe des Unterhalts kann meistens die sogenannte “Düsseldorfer Tabelle” als Richtlinie herangezogen werden. Diese berücksichtigt das Einkommen, das Vermögen und die Lebensverhältnisse der Personen. Sie stellt einen Hinweis auf den monatlichen Unterhaltsbedarf dar, wenn eine Person zwei anderen Personen Unterhalt schuldet. Unterhalt in Geld kann Ihr Kind nur bekommen, wenn Ihr Kind bedürftig und der andere Elternteil leistungsfähig ist. Bedürftig ist nur, wer außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. Ihr Kind ist außerstande sich selbst zu unterhalten, wenn es nicht erwerbstätig sein darf, nicht erwerbstätig sein kann oder es keiner Erwerbstätigkeit nachgehen muss, zum Beispiel weil es eine Schule besucht, ein Studium absolviert oder eine Ausbildung macht. Ihr Kind darf auch nicht ausreichendes sonstiges Einkommen oder Vermögen haben.
Sie können sich dazu, ob Ihr minderjähriges Kind einen Unterhaltsanspruch hat, beim Jugendamt beraten lassen.
Das Elterngeld gehört zu den Familienleistungen in Deutschland, die von der Bevölkerung am meisten geschätzt werden. Es sichert die wirtschaftliche Existenz der Familien und hilft Vätern und Müttern, Familie und Beruf besser zu vereinbaren. Es soll den Eltern ermöglichen, sich Zeit für ihr Kind zu nehmen. Elterngeld gibt es in den Varianten Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus – diese können miteinander kombiniert werden.
Es kommt auch nicht darauf an, ob Sie Ihr Kind gemeinsam mit dem anderen Elternteil erziehen. Elterngeld können Sie auch bekommen, wenn Sie Ihr Kind alleine oder getrennt vom anderen Elternteil erziehen.
Die Elterngeldstelle des Heidekreises ist dienstags und donnerstags von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr telefonisch zu erreichen. Sofern Sie neben der telefonischen Beratung auch noch einen persönlichen Termin wahrnehmen wollen, vereinbaren Sie bitte unbedingt einen konkreten Termin mit Ihrer Sachbearbeiterin. Eine persönliche Beratung in der Kreisverwaltung ohne Termin ist leider nicht möglich, da Sachbearbeiterinnen in Teilzeit beschäftigt sind und zudem im Homeoffice arbeiten, mithin nicht immer vor Ort sind.
Eltern in Niedersachsen müssen seit dem 1. August 2018 keine Gebühren mehr für die Betreuung von Kindergartenkindern bezahlen.
Kinder, die das dritte Lebensjahr vollendet haben, haben ab dem ersten Tag des Monats, in dem sie das dritte Lebensjahr vollenden, bis zu ihrer Einschulung einen Anspruch darauf, eine Tageseinrichtung beitragsfrei zu besuchen. Der Anspruch auf Beitragsfreiheit gilt bis zu einer Betreuungszeit von acht Stunden an fünf Tagen in der Woche. Die Betreuungszeit umfasst auch die sogenannten Randzeiten, das heißt Früh- und Spätdienste.
Für den Besuch einer Krippe oder Hort wird eine Gebühr erhoben. Trotz einer Gebührenstaffelung können die Kosten nicht immer von den Familien alleine getragen werden. In diesen Fällen kann die Gebühr ganz oder teilweise (einkommensabhängig) übernommen werden. Ebenso werden die Anträge auf Übernahme der Kosten für die Kindertagespflege bearbeitet und es wird ein gestaffelter Kostenbeitrag festgesetzt.
Aufgaben der Fachgruppe Bezirkssozialdienst
Manchmal benötigen Eltern bei Sorgen und Problemen mit Kindern nur einen Rat. Manchmal ist die Situation in der Familie aber auch so verfahren, dass sie allein nicht mehr weiter wissen. In diesen Situationen können sich Familien, Kinder und Jugendliche an den Bezirkssozialdienst wenden. Die Fachkräfte vermitteln in Konfliktsituationen, beraten professionell bei Erziehungsproblemen sowie familienrechtlichen Konflikten und informieren über weitergehende passgenaue Hilfen zur Erziehung oder psychologische Unterstützungsmöglichkeiten. Ein Vertrauensverhältnis aufzubauen und die Bedürfnisse aller Beteiligten zu berücksichtigen, sind wichtige Leitlinien der Arbeit.
Hilfen zur Erziehung
Die Erziehung und Sorge für ein Kind nehmen in erster Linie die Eltern wahr. Mitunter können jedoch ergänzende Hilfen des Staates bei der Erziehung notwendig werden. Die Hilfe wird zwar den Eltern gewährt, sie orientiert sich jedoch an den Interessen des Kindes oder der/des Jugendlichen. Das heißt, das Kind oder die/der Jugendliche muss an den sie/ihn betreffenden Entscheidungen beteiligt werden. Angeboten werden unter anderem
Darüber hinaus entscheidet das Jugendamt über die Gewährung von Eingliederungshilfe und Hilfe für junge Volljährige und gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder.
Liegen Anzeichen auf eine anzunehmende Kindeswohlgefährdung vor, ist folgender Verfahrensweg/ Verfahrensablauf einzuhalten:
1. Beobachten und Dokumentieren
2. Einschätzen der beobachteten und dokumentierten Sachverhalte
3. Beteiligung der Kinder und Jugendlichen sowie deren Eltern
Die insoweit erfahrene Fachkraft wurde mit Einführung des § 8a SGB VIII im Jahre 2005 als verbindlicher Standard in der Kinderschutzarbeit für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter freier Träger der Jugendhilfe zur Qualifizierung der Risikoeinschätzung bei einer möglichen beziehungsweise tatsächlichen Kindeswohlgefährdung eingeführt.
Stand heute haben
einen Anspruch auf eine Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft. Diese Beratung dient einer fachlich qualifizierten Einschätzung von Anhaltspunkten für eine mögliche Kindeswohlgefährdung. Sie soll der Ratsuchenden oder dem Ratsuchenden Handlungssicherheit geben. Die Beratung erfolgt anonymisiert und die Entscheidung über weitere Schritte verbleibt bei der ratsuchenden Person.
Für eine Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft stehen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner im Heidekreis zur Verfügung.
Die Meldung einer Kindeswohlgefährdung sollte nur objektive, tatsächlich beobachtete Tatsachen und Geschehnisse wiedergegeben. Als Fachkraft gemäß § 4 KKG haben Sie einen Rechtsanspruch auf die Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft bei der Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung, solange das Kindeswohl nicht akut und unmittelbar gefährdet ist.
Sollte die Beratung zu dem Ergebnis führen eine Meldung zu tätigen, ist für eine offizielle Meldung an den Bezirkssozialdienst möglichst der Meldebogen des Heidekreises zu nutzen. Der Meldebogen sollte gemeinsam mit der insoweit erfahrenen Fachkraft bearbeitet werden und möglichst per Post, Fax oder verschlüsselter E-Mail an:
In dringenden Fällen kann parallel zur schriftlichen Meldungseingabe auch eine telefonische Meldung abgegeben werden. Dies ist von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 08.00 – 16.30 Uhr sowie am Freitag von 08.00 – 12.00 Uhr unter
In akuten und bedrohlichen Notlagen außerhalb der Sprechzeiten der Kreisverwaltung wenden Sie sich bitte an den Kinder- und Jugendnotdienst (Rufbereitschaft) unter der Telefonnummer 05191/ 9271112 (Rettungsleitstelle) oder an die Polizei unter der Telefonnummer 110.
Bonding fördert den optimalen Start einer guten Eltern-Kind-Beziehung durch ungestörten Hautkontakt direkt nach der Geburt und zwar unabhängig, ob Sie stillen möchten oder nicht. Bonding meint dabei durch Blickkontakt, durch körperliche Nähe und Wärme ein intensives emotionales Gefühl zwischen Eltern und Kind aufzubauen. Es gibt dem Baby Sicherheit und stärkt das Urvertrauen.
Bonding unterstützt die Eltern- Kind- Bindung von Geburt an und ist die beste Investition für eine psychisch gesunde Entwicklung des Kindes. Bonding ist die beste Stillförderung – Stillen ist die beste Bondingförderung!
Stillen oder Flasche?
Stillen spart Arbeit, Zeit und Geld!
Das frühe Anlegen direkt nach der Geburt fördert die Milchproduktion. In den ersten Lebenswochen sind 8 bis 12 Stillmahlzeiten normal. Längere Abstände zwischen den Stillmahlzeiten reduziert die Milchmenge. Die Dauer einer Brustmahlzeit ist individuell sehr unterschiedlich und liegt zwischen 10 und 45 Min. Je öfter sie ihr Baby anlegen, desto mehr Milch wird produziert. Die Milch fließt besser, wenn sie entspannt sind. Ernähren sie sich ausgewogen und trinken sie regelmäßig, am besten zu jeder Stillmahlzeit. Muttermilch ist in den ersten Lebensmonaten die beste Nahrung für ihr Baby. Sie können ihr Baby in den ersten 4 -6 Monaten voll stillen.
Eine Trennung oder Scheidung ist traurig, häufig emotional und belastend – sowohl für die betroffenen Kinder als auch für die Eltern. Mit einer Trennung der Eltern ist in der Regel eine Auflösung der bisherigen Familie verbunden. Es findet eine Neuorientierung statt. Das Elternpaar trennt sich, die Elternschaft bleibt bestehen.
Oft können Beziehungsprobleme vor, während und nach einer Trennung durch kompetente Hilfe von außen gelöst werden. Eltern haben Anspruch auf kostenlose Beratung und können umfangreiche und unbürokratische Hilfe bei einer Erziehungsberatung, Eheberatung oder Familienberatung beim Jugendamt oder freien Trägern bekommen. Nutzen Elternpaare frühzeitig Beratungsangebote, können möglicherweise Konflikte gelöst und Trennungen vermieden werden. Auch in der Trennungsphase kann die Beratung dazu führen, gemeinsame konstruktive Lösungen zu finden, um den Interessen des Kindes zu entsprechen und es ihm zu ermöglichen, eine stabile und sichere Bindung zu beiden Elternteilen beizubehalten beziehungsweise aufzubauen.
Wenn der Partner oder die Partnerin stirbt, wenn Papa oder Mama oder sogar beide Eltern plötzlich nicht mehr da sind, bricht für die Hinterbliebenen oft eine Welt zusammen. Nach dem ersten Schock folgt die schmerzliche Zeit des Trauerns und jeder – Sohn oder Tochter, Partner oder Partnerin – muss nach Wegen suchen, die diese traurige Welt zunächst lebbar machen und schließlich aus ihr hinausführen.
Trauerbegleitung und Unterstützung in dieser schwierigen Zeit bieten verschiedene Organisationen und Beratungsstellen an. Die Trauerbegleitung richtet sich an alle, die einen nahestehenden Menschen durch Tod verloren haben.
Auch das Surfen im Internet will gelernt sein – vor allem, wenn es darum geht, die eigenen Daten zu schützen und mit ungeeigneten Inhalten umzugehen. Vor allem ist das Surfen für Kinder interessant, wenn sie etwas für ihre Hausaufgaben recherchieren oder für ein bestimmtes Thema brennen und mehr darüber herausfinden wollen. Hier ist es wichtig, Kindern dabei zu helfen, in der Flut an Informationen auch wirklich das zu finden, wonach sie suchen.
Kinder bis etwa zehn Jahren brauchen verständliche Informationen und geeignete Inhalte. Die Vielzahl an Treffern, die Google, Bing und Co. anbieten, kann ein Kind überfordern und auch mit ungeeigneten Inhalten konfrontieren, wie etwa Fotos von Kriegen oder Katastrophen. Daher ist es sinnvoll, Kindersuchmaschinen zu nutzen, die Kinder zu pädagogisch geprüften Angeboten weiterleiten. Auch auf altersgerechten Wissensseiten können Kinder schnell fündig werden.
Wenn Kinder die nötige Surferfahrung gesammelt haben, können sie auch auf Suchmaschinen für Erwachsene wechseln. Hier lassen sich Filter wie „Google SafeSearch“ in den Sucheinstellungen aktivieren. Aber: Kein Filter garantiert einen völligen Schutz vor unerwünschten Seiten. Am besten sprechen Eltern mit ihrem Kind darüber, dass es sich immer an sie wenden kann, wenn es etwas nicht versteht, Unterstützung braucht oder auf Seiten stößt, die es verunsichern.
Das Internet ist für Kinder vielfältig, aber nicht immer übersichtlich. Dafür gibt es zum Beispiel spezielle Kinderseiten und Kindersuchmaschinen. Sie helfen dabei, dass Kinder sich gut und sicher informieren und spielen können. Kinder nutzen aber auch Seiten und Angebote, die nicht für sie geeignet sind.
Der Wunsch nach einem eigenen Smartphone ist bei Kindern und Jugendlichen groß. Jüngere Kinder lernen die Möglichkeiten des Smartphones am besten gemeinsam mit ihren Eltern kennen. Jedes zehnte Kind zwischen zwei und fünf Jahren besitzt mittlerweile ein eigenes Smartphone. Jedes fünfte Kind ein eigenes Tablet. Außerdem sind Abonnements bei Pay-TV-Anbietern oder Streamingdiensten in vielen Haushalten mit Kleinkindern vorhanden und werden auch vom Nachwuchs genutzt.
Die mobilen Geräte haben vielfältige Funktionen und ermöglichen den Heranwachsenden Zugang zur großen Online-Welt: Über Messenger und soziale Netzwerke chatten sie mit Freunden, auf YouTube schauen sie Videos und tauchen mit Games in virtuelle Spielwelten ein. Jede Anwendung hat dabei ihre ganz eigenen Regeln und Risiken, die junge NutzerInnen erst durchschauen müssen.
Digitale Spiele begeistern viele Kinder und Jugendliche: Verschiedene Genres wie Egoshooter oder Action-Games, Simulations- oder Strategiespiele, Modi für einzelne oder mehrere Spieler/ Spielerinnen und immer wieder neue Angebote für jede Altersstufe machen die Gaming-Welt so vielfältig. Eine riesige Auswahl an Games steht heutzutage auf Spieleportalen oder in den App-Stores zum Download bereit. Wenn Eltern die Begeisterung für das Gamen verstehen möchten, kann es helfen, das aktuelle Lieblingsspiel ihres Kindes einmal gemeinsam auszuprobieren und sich von der Heranwachsenden zeigen zu lassen, was an dem Trend-Game für sie besonders unterhaltsam ist.
Mit Freunden/ Freundinnen schreiben, angesagten Trends folgen und herausfinden, wer man ist – all das können Heranwachsende in sozialen Netzwerken. Auf den verschiedenen Plattformen wie TikTok, Snapchat oder Instagram gibt es dabei unterschiedliche Verhaltensregeln und Trends. Besonders für Jugendliche laufen soziale Kontakte oft über Social Media ab. Sie verfolgen, was ihre Freunden/ Freundinnen und Mitschülern/ Mitschülerinnen so machen, verteilen Likes und kommentieren. Vielleicht wollen sie selbst Bilder oder Videos von sich online teilen und sind gespannt, wie andere Gleichaltrige darauf reagieren. Das Erstellen eigener Posts kann die Kreativität fördern und regt die Auseinandersetzung mit der eigenen Identität, Inszenierungen und medialen Körperbildern an. Für alle sozialen Netzwerke ist ein Mindestalter festgelegt, manchmal wird das Einverständnis der Eltern bei der Anmeldung vorausgesetzt. Am besten begleiten Eltern ihre Kinder Schritt für Schritt in die Welt der sozialen Medien und erkunden mit ihnen gemeinsam, was auf den verschiedenen Plattformen passiert.
Eine glückliche Partnerschaft zu führen gehört zu den zentralsten Wünschen der Menschen und steht in Untersuchungen meist an erster oder zweiter Stelle (nach Gesundheit) innerhalb der Wunschhierarchien. Neun von zehn Befragten geben an, dass ein glückliches Partnerschafts- und Familienleben für sie vorrangig sei und zu den wichtigsten Werten in ihrem Leben gehöre. Gemäß diesen Vorstellungen ist eine glückliche Partnerschaft durch gegenseitigen Respekt, Liebe, Zärtlichkeit und Treue gekennzeichnet. Doch was braucht es wirklich, damit eine Partnerschaft längerfristig gelingt?
Nach wie vor ist der Fernseher das Familienmedium Nummer eins und fasziniert auch schon die Jüngsten. Doch Fernsehen will gelernt sein – genau wie der Umgang mit Buchstaben und Zahlen. Mit drei Jahren beginnen Kinder, einfache geradlinige Geschichten zu verstehen, die mit wenigen Figuren auskommen und positive Botschaften haben. Kinder im Vorschulalter nehmen die bunten, bewegten Bilder noch als wirkliche Welt wahr. Für TV-EinsteigerInnen eignen sich Filme und Sendungen ohne Werbeunterbrechungen. Je älter Kinder werden, desto interessanter sind Formate wie Castingshows und Reality-TV. Das können Eltern als Anlass nehmen, mit ihren Kindern über Inszenierung, Klischees und Vorurteile im Fernsehen zu sprechen. Immer häufiger werden Filme und Serien auch online geschaut. Hier gilt es, aufmerksam zu sein und zudem auf den technischen Jugendschutz zu achten.
„Psychiater, Psychologe, Psychotherapeut, Neurologe – was ist der Unterschied?“
Ein Psychiater ist ein Facharzt für Psychiatrie (und Psychotherapie). Er hat also nach dem Medizinstudium noch einige Jahre Weiterbildung in der Psychiatrie und Psychotherapie sowie eine Facharztprüfung absolviert. Ein niedergelassener Psychiater in einer Praxis wird beim ersten Termin in der Regel eine ausführliche Anamnese machen, bei der er die Biographie sowie die Krankengeschichte erhebt (wann haben welche Symptome begonnen und sich wie weiterentwickelt). Danach wird er gegebenenfalls noch einige psychologische und/oder neurologische Tests machen, um andere Diagnosen auszuschließen. Sobald er sich über Diagnose und Ursache im Klaren ist, wird er dies mit dem Patienten besprechen und einen Behandlungsvorschlag machen. Hält er eine medikamentöse Behandlung für notwendig, wird er langsam beginnen, ein Medikament aufzudosieren. Wenn – was nicht selten vorkommt – ein Antidepressivum bzw. stimmungsstabilisierendes Medikament nicht den erwünschten Erfolg zeigt, wird nach einigen Wochen ein neuer Versuch mit einem anderen Wirkstoff gestartet. Sind die Medikamente gut eingestellt, erfolgt üblicherweise ein Besuch einmal pro Monat oder pro Quartal. Bei diesem Termin überprüft der Psychiater in der Regel die Blutwerte, die Frühwarnsignale und erfragt Höhen und Tiefen seit dem letzten Termin. Falls der Betroffene ein Stimmungstagebuch führt, wird dies besprochen.
Psychiater können aber auch als ärztliche Psychotherapeuten arbeiten. Dann stellen sie bei der Krankenkasse einen Antrag und sehen die Betroffenen im Rahmen der Psychotherapie meist einmal pro Woche über ein bis zwei Jahre.
Ein Psychologe hat mindestens 5 Jahre Psychologie an der Universität studiert. Während des Studiums hat er unter anderem Diagnostik und Grundlagen der Psychotherapie/Gesprächsführung gelernt. Psychologen führen häufig die testpsychologische Diagnostik durch, geben Beratung oder führen therapeutische Gespräche. Psychotherapeuten machen nach dem Studium noch eine drei- bis fünfjährige Zusatzausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten. Im Rahmen dieser Ausbildung müssen sie mindestens ein Jahr in der Psychiatrie arbeiten, ein halbes Jahr in der Psychosomatik, 600 Theoriestunden sowie 600 Einzelpsychotherapiestunden unter Supervision absolvieren. Supervision bedeutet, dass die Therapeuten regelmäßig mit einem erfahrenen Therapeuten den Verlauf und die Probleme der Therapie besprechen. Dadurch wird auch bei Therapeuten in Ausbildung eine qualifizierte Therapie gewährleistet.
Neurologen befassen sich im Allgemeinen eher mit körperlichen Störungen des Nervensystems und weniger mit seelischen Erkrankungen. Es gibt auch Fachärzte, die sowohl Neurologen als auch Psychiater sind, sie können also sowohl körperliche als auch seelische Erkrankungen behandeln.
Medikamente können nur von Ärzten verschrieben werden, also von Psychiatern oder Neurologen. Psychologen ohne ärztliche Ausbildung haben dazu keine Berechtigung. Nicht selten werden Patienten von zwei Fachleuten betreut, etwa einem Psychiater und einem Psychologen, wobei der eine für die medikamentöse und der andere für die psychotherapeutische Seite der Therapie zuständig ist. In diesem Fall sollten die Behandler voneinander wissen und gut zusammenarbeiten.
Die Kinder- und Jugendpsychiatrie behandelt junge Patientinnen/ Patienten vom Schuleintrittsalter bis zur Volljährigkeit. Dabei ist die enge Zusammenarbeit mit den Eltern oder anderen Bezugspersonen besonders wichtig. Das Behandlungsangebot umfasst alle seelischen Erkrankungen, die bei Kindern und Jugendlichen auftreten können.
Ihre Ansprechpartnerin in der kinder- und jugendpsychiatrischen Institutsambulanz Soltau ist Frau Jutta Brusis, Funktionsoberärztin.
Sekretariat: Frau Jasmin Gallmeyer
Anmeldung: Montag bis Donnerstag 8.00 bis 16.00 Uhr
Freitag 8.00 bis 13.00 Uhr
Tel. 05191/ 60 28700
Etwa 5 bis 10% aller Kinder leiden unter einer chronischen Erkrankung wie Asthma, Diabetes, Epilepsie. Eltern, Kindertagesstätten und Schulen, aber auch die Kinder selbst müssen lernen, mit der Krankheit umzugehen und Risiken zu vermeiden. Auch Spiel- und Klassenkameraden sollten „eingeweiht“ werden. Denn je besser alle Beteiligten informiert sind, desto leichter kann das kranke Kind auch in den Schul- und Kindergartenalltag integriert werden. Die Broschüre „Chronische Erkrankungen im Kindesalter“ von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung will Eltern, Erzieher*innen und Lehrer*innen deshalb Tipps in die Hand geben, die bei der Bewältigung des Alltags behilflich sind. Die Infoblätter zeigen so z. B., wie die Klasse und Schulfreunde praktische Mithilfe leisten können. Auch betroffene Kinder sollten lernen, über ihre Krankheit zu sprechen, damit ihre Umwelt auch besondere Verhaltensweisen und Vorsichtsmaßnahmen besser verstehen kann, wie z.B. regelmäßige Kontrolle des Blutzuckerspiegels, Einnahme von Medikamenten, Mitnahme eines Asthmasprays.
Familientherapie ist ein psychologisches Verfahren für Familien, bei dem die Familie als soziales System im Zentrum der psychologischen Intervention steht. In der Familientherapie werden positive Veränderungen der Beziehungen zwischen den Mitgliedern von Familien angestrebt. Dabei wird betont, dass die Qualität der Kommunikation zwischen den Familienmitgliedern sowie die Entwicklung von Verständnis und Empathie füreinander ein wesentlicher Faktor für das Funktionieren des familiären Systems und das Wohlergehen der Familienmitglieder ist.
Rein beratende Ansätze legen den Schwerpunkt zumeist auf die Aktivierung und Stärkung der Ressourcen der Familie, die zur selbständigen Lösung der familiären Probleme verfügbar sind. Die Berater geben Hinweise, Anregungen und versuchen gemeinsam mit der Familie Lösungswege und Handlungsmöglichkeiten zu erarbeiten.
Anbieter von Familientherapie sind Psychotherapeuten, Psychologen sowie Fachkräfte aus anderen sozialwissenschaftlichen Disziplinen. Familienberatung wird auch von institutionellen Trägern angeboten. Aufgrund des Kinder- und Jugendhilfegesetzes sind in Deutschland „Erziehungsberatungsstellen“ eingerichtet worden. Auch „Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen“ bieten Familienberatung an.
Paartherapie und Eheberatung sind Angebote für Menschen mit Beziehungsproblemen. In diesem Zusammenhang hat der Krankheitsbegriff aus dem medizinischen Bezugsrahmen untergeordnete Bedeutung. Die Grenzen zwischen Paartherapie und Eheberatung sind fließend. In Deutschland sind beide Tätigkeiten als nichtheilkundliche psychologische Tätigkeiten rechtlich nicht separiert. Methodisch ist die Paartherapie beim Therapeuten jedoch oft tiefergehend und längerfristig angelegt, als dies bei der reinen Eheberatung, etwa in einer Beratungsstelle, der Fall ist. Wesentliches Ziel von Beratung ist es, Einzelne, Paare und Familien zu befähigen, ihre Konflikte zu verarbeiten und ein höheres Maß an persönlicher Entfaltungs-, Beziehungs- und Partnerschaftsfähigkeit zu erreichen, und zwar unabhängig von der konkreten Ausgestaltung der jeweiligen Partnerschaft.
Als Paartherapeutin/ Paartherapeut oder Eheberaterin/ Eheberater sind vor allem Psychologinnen/ Psychologen, Sozialpädagoginnen/ Sozialpädagogen und Seelsorgerinnen /Seelsorger tätig. Angestrebt wird, dass bei Ehekrisen möglichst beide Partner/ Partnerinnen einbezogen werden. Allerdings kann auch die individualpsychologische Arbeit ein Teil des paartherapeutischen Prozesses sein.
Spätestens wenn Ihr Kind ein Geschwisterchen bekommt tauchen Fragen wie „Wie kommt das Baby in deinen Bauch?“ oder „Was ist Sex?“ auf. Viele Eltern wissen in diesen Situationen nicht, wie sie auf die Fragen ihrer Kinder reagieren sollen. Vor Scham und Befangenheit schieben sie dieses Thema immer weiter auf. Dabei ist eine frühzeitige Aufklärung der Kinder wichtig für die Entwicklung und das Körpergefühl. Wenn Sie Ihr Kind aufklären, sollten Sie darauf achten, dass die Informationen altersgerecht sind.
Die Erziehungsberatungsstelle Soltau ist eine Einrichtung des Heidekreises, die von Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen (bis zum Alter von 27 Jahren), Eltern und anderen Sorgeberechtigten sowie von pädagogischen Fachkräften in Anspruch genommen werden kann. Die Beratung ist kostenfrei und freiwillig. Sie erfolgt unabhängig von Konfession und Nationalität der Ratsuchenden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterliegen der Schweigepflicht. Die Erziehungsberatungsstelle Soltau bietet Beratung an für Familien, Eltern, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in schwierigen Erziehungs- und Lebenssituationen. Beratung erfolgt zum Beispiel
Wir stehen in erster Linie Eltern zur Seite, haben aber auch ein Angebot für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im pädagogischen Bereich (Schulen, Kindergärten etc.) und ein offenes Ohr für alle, die sich Sorgen um ein Kind machen (Großeltern, Nachbarn, Freunde etc.).
Wir sind ein multiprofessionelles Team aus Diplom-Psychologinnen/Psychologischen Psychotherapeutinnen und Dipl. Sozialpädagogen/Dipl. Sozialpädagoginnen.
„Kein Zeitpunkt ist für die Entwicklung eines Kindes so wichtig, wie die Schwangerschaft und das erste Lebensjahr. Hier wird der Grundstein gelegt für ein gesundes und glückliches Leben“ (Quelle: Stark machen für die Schwächsten – Stiftung eine Chance für Kinder).
Hier im Landkreis Heidekreis stehen Ihnen mit den selbständig tätigen Fachkräften aus den “Frühen Hilfen” aktuell 3 Familienhebammen und 3 Familien-, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen zur Seite, die Sie in dieser schönen und oft auch sehr belastenden Zeit begleiten können.
Die Fachkräfte der Frühen Hilfen sind speziell ausgebildet, Sie in allen Belangen und bei besonderen Belastungen rund um Ihr Kind zu unterstützen und Sie als Mutter, als Vater oder Familie zu stärken. Dabei helfen Ihnen die Fachkräfte Ihr Baby zu verstehen und seine Bedürfnisse zu erkennen. Alle Fragen rund um die Entwicklung, Ernährung und die Gesundheit Ihres Kindes im 1. Lebensjahr können Themen der gemeinsamen Arbeit sein.
Wenn Sie das Gefühl haben, dies könnte Ihnen und Ihrem Baby guttun, wenden Sie sich bitte an die Netzwerkkoordination “Frühe Hilfen” des Landkreis Heidekreis. Gern können Sie sich auch unverbindlich beraten lassen.
Alle Eltern mit neugeborenen Kindern erhalten im Landkreis zur Begrüßung eine kostenlose Willkommenstasche mit vielen hilfreichen Informationen, Flyern und kleinen Geschenken. Dabei ist
“Ihre Tasche” auf Ihren Wohnort abgestimmt und informiert Sie über die Angebote direkt vor Ort.
Die Tasche beinhaltet in der Grundausstattung des Landkreises
Die Willkommenstasche wird im Weiteren mit zusätzlichen Materialien der Städte, (Samt-) Gemeinden, des gemeindefreien Bezirkes Osterheide und ihren Kooperationspartnern individuell bestückt.
Wie und wo bekomme ich meine Tasche?
Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten:
Bei Fragen zu Ihrer Tasche wenden Sie sich gern an die Netzwerkkoordination “Frühe Hilfen”.
Der Schwerpunkt der Arbeit in den Frühen Hilfen durch Fachkräfte Frühe Hilfen liegt in der psychosozialen und gesundheitlichen Beratung sowie der Begleitung von Schwangeren, Müttern und Vätern mit ihren Säuglingen. Der Einsatz der Fachkraft Frühe Hilfen findet durch eine aufsuchende Tätigkeit in Familien mit erhöhtem Unterstützungsbedarf statt. Es werden Eltern und Kinder begleitet, die durch gesundheitliche und soziale Belastungen geprägt sind. Die Fachkräfte Frühe Hilfen arbeiten interdisziplinär mit anderen helfenden Institutionen zusammen.
Die anerkannte interdisziplinäre Weiterbildung für Fachkräfte aus dem Gesundheitswesen besteht aus einem Curriculum von 400 UStd. in Theorie und Praxis. Zusätzlich zu den Seminaren sind eine Facharbeit anzufertigen sowie eine mündliche und schriftliche Prüfung abzulegen. Bestandteil der Maßnahme ist außerdem die dokumentierte Teilnahme an regionalen Intervisionsgruppen in sieben Sitzungen mit mindestens 28 UStd.. Durch die anerkannte Weiterbildung wird die geschützte Berufsbezeichnung “Fachkraft Frühe Hilfen/Familienhebamme” oder “Fachkraft Frühe Hilfen/Familien- Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin” erworben.
Berechtigt für die Teilnahme ist, wer die staatliche anerkannte Berufsbezeichnung
Bei Interesse melden Sie sich gern bei der Koordinatorin Frau Muscas.
Wenn Sie erfahren, dass Sie Zwillinge oder mehr Kinder erwarten, ist die Überraschung oft groß. Die Geburt von Mehrlingen bringt neben der Freude auch besondere Herausforderungen mit sich. Die Betreuung mehrerer Babys nimmt mehr Zeit in Anspruch als bei einem einzelnen Neugeborenen, zum Beispiel für das Füttern, Wickeln und Pflegen. Zudem muss die Babyausstattung mehrfach angeschafft werden.
Daher gelten für Eltern von Mehrlingen auch besondere Regelungen und sie erhalten zusätzliche Unterstützung.
Wenn Sie Mehrlinge bekommen haben, die als Frühchen zur Welt gekommen sind, können Sie pädagogische und therapeutische Maßnahmen in Anspruch nehmen, die die Entwicklung Ihrer Kinder unterstützen. Diese sogenannte Frühförderung wird angeboten von interdisziplinären Frühförderstellen und sozialpädiatrische Zentren.
Wenn Sie Zwillinge oder Mehrlinge haben, dann bekommen Sie für diese nur einmal Elterngeld. Denn das Elterngeld schafft einen Ausgleich für Ihren Verdienstausfall in der Zeit, in der Sie Ihre Kinder in den ersten Lebensmonaten betreuen und erziehen. Das Elterngeld erhöht sich aber: Sie bekommen einen Mehrlings-Zuschlag auf das Elterngeld, der sich mit der Anzahl der Mehrlinge erhöht.
Bei Zwillingen bekommen Sie einen Zuschlag von
Bei Drillingen bekommen Sie den doppelten Zuschlag, bei Vierlingen den dreifachen, und so weiter.
Wenn Sie Mehrlinge erwarten oder Mehrlinge als Frühchen zur Welt gekommen sind kann die Begleitung durch die “Frühen Hilfen” im Heidekreis ein hilfreiches Unterstützungsangebot sein. Das kostenlose Angebot steht Ihnen schon während der Schwangerschaft oder nach der Geburt Ihrer Kinder zur Verfügung.
Seit 2024 steht im Bereich der Gynäkologie und Geburtshilfe des Heidekreis-Klinikums das Angebot des „Lotsendienstes der Frühen Hilfen“ zur Verfügung. Dabei stehen zwei erfahrene Fachkräfte der Frühen Hilfen als „Lotsinnen“ allen Schwangeren, (werdenden) Eltern und Familienangehörigen als kompetente Ansprechpartnerinnen an zwei Nachmittagen in der Woche zur Verfügung.
Durch eine frühzeitige Erreichbarkeit und die lotsende Zusammenarbeit mit den (werdenden) Eltern können diese im Rahmen des Angebotes zur Nutzung und Inanspruchnahme der Beratungsangebote durch die Sozialraumarbeit in den Sozialraumbezirken des Heidekreises, zur Versorgung durch Kinderärzt*innen, der Hebammenversorgung im Wochenbett, zu Fragestellungen aus anderen Bereichen z.B. An wen kann ich mich wenden? und zu Fragen der Antragstellungen und Behördengängen nach der Geburt frühzeitig erreicht, beraten und bei Bedarf weitervermittelt werden.
Kindertagespflege ist eine gesetzlich anerkannte Betreuungsform und ist bis zum dritten Lebensjahr gleichrangig zu der Betreuung in einer Kindertageseinrichtung. Sie bietet Kindern vor allem in den ersten Lebensjahren eine familiennahe Betreuung, bei der die individuellen Bedürfnisse besonders berücksichtigt werden können. Der kleine überschaubare Rahmen von bis zu fünf Tageskindern, bietet zum einen eine bedürfnisorientierte- und entwicklungsangemessene Förderung, zum anderen können erste Gruppenerfahrungen und soziales Lernen erlebt werden. Die Kindertagespflege zeichnet sich durch eine hohe zeitliche Flexibilität aus, sodass die Betreuungsbedarfe spezifisch auf das Erwerbsleben der Familien abgestimmt werden können. Auch die ergänzende Betreuung zur Kindertageseinrichtung oder zur Schule ist für Kinder bis 14 Jahren im Rahmen der Kindertagespflege möglich.
Eine Kindertagespflegeperson, die sich fachlich, persönlich und gesundheitlich eignet, braucht geeignete Räume und eine Pflegeerlaubnis des Fachbereiches Kinder, Jugend und Familie des Landkreis Heidekreis. Die Kindertagespflege ist in verschiedenen Varianten möglich – im Heidekreis wird sie in Form der herkömmlichen Kindertagespflege, Betreuung der Tageskinder im Haushalt der Kindertagespflegeperson, als Kinderbetreuerin und im Betreuungssetting in einer Großtagespflegestelle angeboten.
Qualifikation
Im Heidekreis muss eine Kindertagespflegeperson mindestens einen Qualifizierungskurs in der Kindertagespflege über 160 Stunden erfolgreich absolviert haben. Der Qualifizierungskurs orientiert sich am Curriculum des Deutschen Jugend Instituts (DJI). Eine abgeschlossene Ausbildung als Erzieher/Erzieherin oder Sozialpädagoge/Sozialpädagogin kann für die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson anerkannt werden. Im Einzelfall kann auch die Ausbildung als Sozialassistent/Sozialassistentin in oder zu Kinderpfleger/zur Kinderkrankenpflegerin anerkannt werden. Zusätzlich muss eine Kindertagespflegeperson regelmäßig Kurse in der „Ersten Hilfe für Bildung und Betreuungseinrichtungen“ belegen und eine Einweisung zum Infektionsschutzgesetz beim Gesundheitsamt besuchen. Die Kindertagespflegepersonen müssen sich regelmäßig fortbilden und an den Vernetzungstreffen, die von den Mitarbeiter:innen der Sozialraumarbeit organisiert werden, teilnehmen.
Vertretung
Um eine verlässliche Betreuung auch im Urlaubs- oder Krankheitsfall einer Kindertagespflegeperson zu gewährleisten, hat der Heidekreis verschiedene Vertretungssettings initiiert und gefördert. Eine Kindertagespflegeperson (KTPP) hat selbst keine Kinder in der Betreuung und vertritt bis zu 3 KTPP. Die Vertretungskraft hält regelmäßig Kontakt zu der Kindergruppe und betreut im Vertretungsfall im Hause der KTP. Es wird ein Vertretungsstützpunkt bereitgehalten. Die dort tätige KTPP bietet für mehrere KTPP eine Vertretung an. Um den Kontakt zu halten, besuchen die unterschiedlichen KTPP regelmäßig den Vertretungsstützpunkt, bzw. die Vertretungskraft sucht die KTPP in ihrem Haushalt auf, um den Kontakt zu den Tageskindern aufzubauen und zu erhalten. Im Vertretungsfall wird im Vertretungsstützpunkt oder in der Kindertagespflegestelle betreut.
Der Wechsel von der Kindertagesstätte in die Grundschule ist ein bedeutender Übergang für das Kind und seine Eltern. Diesen Übergang kindgerecht zu gestalten ist eine gemeinsame Aufgabe von Kindertagesstätte und Grundschule. Ein guter Kontakt zwischen Kindertagesstätte und Grundschule ist dafür sehr hilfreich. Aktivitäten, wie beispielsweise Schnupperbesuche in der Grundschule, gemeinsame Elternabende, Leseprojekte mit Grundschülern sowie gemeinsame Aktionen oder Feste können den Wechsel für das Kind in die Grundschule erleichtern.
Die meisten Kinder freuen sich auf den Schulanfang und sind stolz, endlich „groß“ zu sein. Eltern spüren jedoch vermutlich – neben aller Freude – auch eine gewisse Wehmut, wie selbstständig und unabhängig ihr Kind schon geworden ist. Dazu beschäftigen sie auch ganz praktische Fragen: Was ist der beste Schulweg, wie kommt das Kind sicher in die Schule? Worauf müssen wir bei der Schultasche achten? Wie sieht es mit Frühstück und Pausenbrot in der Schule aus?
Die Schuleingangsuntersuchung
In Niedersachsen werden alle Kinder vor der Einschulung im Rahmen der Schuleingangsuntersuchung hinsichtlich ihres Entwicklungs- und Gesundheitszustands ärztlich untersucht. Dabei werden schulrelevante Stärken und Schwächen des Kindes ermittelt, Sie werden beraten und ggf. Fördermaßnahmen für Ihr Kind empfohlen. Die Schuleingangsuntersuchung führen die Kinderärztinnen und Kinderärzte des Heidekreisklinikums vor der Einschulung durch. Die Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung ist für Ihr Kind Pflicht. Sie erhalten eine Einladung. Dr. Michael Abend: „Es müssen Impfausweis, bzw. Impfbescheinigungen, das gelbe Vorsorgeheft, eventuelle Befunde oder Arztberichte und die Brille, das Hörgerät, sofern benötigt mitgebracht werden.” Selbstverständlich soll auch der ausgefüllte Vorbereitungsbogen der Eltern auf die Untersuchung” abgegeben werden. Rund eine Stunde Zeit muss für die Untersuchung eingeplant werden, bei Zwillingen müssen rund anderthalb Stunden eingeplant werden.
Die Schulanmeldung
Etwa 15 Monate vor der Einschulung werden Sie zur Anmeldung in die für Ihr Kind zuständige Grundschule eingeladen. Der Schulträger – das ist die Stadt oder die Gemeinde – oder die Grundschule teilen Ihnen den genauen Anmeldetermin rechtzeitig vorher mit. Im Rahmen der Anmeldung werden u. a. auch die deutschen Sprachkenntnisse Ihres Kindes festgestellt, sofern Ihr Kind im Jahr vor der Einschulung keine Kindertagesstätte besucht.
Alle Kinder, die bis zum 30. September des Einschulungsjahres ihr 6. Lebensjahr vollenden werden, sind schulpflichtig. Auch jüngere Kinder können auf Antrag der Erziehungsberechtigten eingeschult werden, wenn der Entwicklungsstand eine erfolgreiche Mitarbeit im ersten Schuljahrgang erwarten lässt. Die Entscheidung über die Einschulung dieser so genannten „Kann-Kinder“ trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter.
Eltern, deren Kinder das sechste Lebensjahr in der Zeit vom 1. Juli bis zum 30. September vollenden (“Flexi-Kinder”), haben nunmehr die Möglichkeit, den Einschulungstermin um ein Jahr zu verschieben. Dabei sollen die Eltern sich bis zum Stichtag 1. Mai eines jeden Schuljahres entschieden haben, ob die Einschulung des Kindes um ein Jahr hinausgeschoben werden soll. In diesem Fall reicht eine schriftliche Erklärung gegenüber der Schule aus. Trotzdem müssen diese “Flexi-Kinder” im gleichen Jahr zur Schuleingangsuntersuchung vorgestellt werden und werden dazu eingeladen. Diese Termine sind unbedingt einzuhalten!
Schulpflichtige Kinder können für ein Jahr zurückgestellt werden, wenn aufgrund ihres Entwicklungsstands zu erwarten ist, dass sie nicht erfolgreich im ersten Schuljahr der Grundschule oder einer Förderschule mitarbeiten können. Sie können zum Besuch eines Schulkindergartens verpflichtet werden, wenn es diese Einrichtung im Bereich des Schulträgers gibt. Die Entscheidung der Schulleiterin oder des Schulleiters erfolgt nach Beratung mit den Erziehungsberechtigten.
Inklusion/ Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung
In Niedersachsen sind alle Schulen inklusive Schulen. Sie ermöglichen allen Schülerinnen und Schülern einen gleichberechtigten und barrierefreien Zugang. Eltern von Schülerinnen und Schülern mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung können entscheiden, ob ihr Kind eine Grundschule oder eine Förderschule besuchen soll. Ansprechpartner sind neben der Grundschule die Regionalen Landesämter für Schule und Bildung (RLSB) und die Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren Inklusive Schule (RZI).
“Sprache ist der Schlüssel zur Welt” – Alexander von Humboldt
Spracherwerb ist eine der wesentlichen Entwicklungsaufgaben der frühen Kindheit. Für die gesamte Persönlichkeitsentwicklung und eine Vielzahl von Bildungsprozessen ist Sprachkompetenz überaus bedeutsam. Teilhabe und Selbstbestimmung sind, ohne Sprachkompetenz schwer zu verwirklichen, eine Kultur ohne Sprache ist kaum denkbar.
Durch die Betreuung Ihres Kindes in der Kindertageseinrichtung schaffen Sie günstige Voraussetzungen für den Spracherwerb. Der Kontakt zu anderen Kindern ist wichtig. Sprachliche Bildung gehört zu den zentralen Aufgaben der Kindertagesstätte. Pädagogische Fachkräfte können wesentliche Fragen zur Sprachentwicklung beantworten und – wenn nötig – weitere Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner vermitteln. Auch bei der Einleitung sprachtherapeutischer oder logopädischer Maßnahmen können die Kindertagesstätten-Fachkräfte oftmals behilflich sein.
Tageseinrichtungen dienen der Erziehung, Bildung und Betreuung (Förderung) von Kindern. Sie haben einen eigenen Erziehungs- und Bildungsauftrag. Tageseinrichtungen sollen die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen, gemeinschaftsfähigen und selbst bestimmten Persönlichkeit fördern (SGB VIII 2022, § 22).
Die Förderung von Kindern mit und ohne Behinderung soll möglichst ortsnah erfolgen (NKiTaG 2021, § 4).
Ab dem ersten Geburtstag hat jedes Kind den rechtlichen Anspruch auf Förderung in einer Kindertagesstätte oder in Kindertagespflege. Ab dem dritten Geburtstag hat jedes Kind den rechtlichen Anspruch auf Förderung in einer Kindertagesstätte (SGB VIII 2022, § 24).
Der Bildungs- und Erziehungsauftrag von Kindertagesstätten beinhaltet insbesondere:
Geburtsvorbereitung heißt, sich auf die Veränderungen in der Schwangerschaft, unter der Geburt und auf die Rolle als Eltern einzustimmen. Eine gute Vorbereitung durch gute Informationen und Anleitung bedeutet weniger Unsicherheit und ein vertrauensvolles Zugehen auf das Unbekannte – die Geburt und das Leben mit einem Kind. Ein Geburtsvorbereitungskurs unter fachlicher Anleitung fördert einen selbst bestimmten Geburtsverlauf mit aktiver Beteiligung der werdenden Mutter.
Abendkurse werden in der Regel einmal pro Woche angeboten. Schwangere haben die Wahl zwischen einem Frauenkurs und einem Partnerkurs. In den meisten Frauenkursen wird mindestens ein Abend für Partner*innen angeboten. Können Sie oder Ihre Partnerin/Ihr Partner sich in der Woche nicht frei nehmen, können Sie auch gemeinsam an einem Kompakt- oder Wochenendkurs teilnehmen. Melden Sie sich frühzeitig bei Ihrer Hebamme für einen Geburtsvorbereitungskurs an. Bei einer medizinischen Indikation durch Ihren Frauenarzt ist auch ein Einzel-Geburtsvorbereitungskurs möglich.
Kursinhalte:
Die Krankenkassen übernehmen bis zu 14 Vorbereitungsstunden. Die Partnergebühren werden von einigen Krankenkassen teilweise übernommen.
Die Hebamme ist die Fachfrau rund um die Schwangerschaft, Geburt und die Zeit danach. Sie arbeitet auf der Grundlage des Hebammen-Gesetzes (HebG vom 4. Juni 1985), der Berufsordnungen der Länder und den Mutterschaftsrichtlinien. Von Beginn der Schwangerschaft an können Sie mit der Hebamme Ihrer Wahl in Verbindung treten und sie zu allen Themen der Schwangerschaft, der Geburt, des Wochenbettes und der Zeit danach um Rat fragen.
Bei Schwangerschaftsbeschwerden und Vorwehen steht Ihnen Ihre Hebamme mit Rat und Tat zu Hause zur Seite. Schwangerschaftsbeschwerden können sich in vielfältiger Art äußern, wie z.B. Unwohlsein, Schmerzen, Ängste und Nöte, die mit der Schwangerschaft zusammenhängen. Auch der Verdacht auf vorzeitige Wehen, Blasensprung oder Geburtsbeginn sind Gründe für Hebammenhilfe. Bei vorzeitigen Wehen oder schwangerschaftsspezifischen Erkrankungen betreut Sie Ihre Hebamme in Zusammenarbeit mit Ihrem betreuenden Arzt.
Mutterschafts-Vorsorgeuntersuchungen werden von Ihrer Hebamme im Mutterpass dokumentiert. Von denen, im Mutterpass vorgesehenen Untersuchungen, kann Ihre Hebamme folgende übernehmen: Ihr Gewicht und Ihren Blutdruck kontrollieren und Ihren Urin auf Eiweiß- und Zuckergehalt untersuchen. Sie kann verschiedene Blutuntersuchungen durchführen, nach den Herztönen Ihres Babys hören und die Lage und Größe des Kindes bestimmen.
In einem Geburtsvorbereitungskurs können Sie (und Ihr Partner/ Ihre Partnerin) sich auf die Geburt und Ihr Elternsein vorbereiten. Nimmt Ihr Partner an einem entsprechenden Kurs teil, wird das nicht generell von der Kasse übernommen.
Jede Geburt ist individuell und Sie können wählen, wo Sie Ihr Kind zur Welt bringen möchten z.B. in einer Klinik, einem Geburtshaus oder zu Hause. Kontaktieren Sie bereits am Anfang der Schwangerschaft Ihre Hebamme. Die Krankenkasse bezahlt in den ersten 10 Tagen nach der Geburt insgesamt bis zu 20 Wochenbettbesuche oder Telefonberatungen durch eine Hebamme. Ab dem 11. Tag, bis zum Ende der 12. Woche nach der Geburt, können Sie insgesamt 16 Besuche bzw. Telefonate einer Hebamme in Anspruch nehmen. Im Weiteren stehen Ihnen, bis zu 8 Beratungen zu den Themen Stillen und Ernährung, zur Verfügung.
In einem Rückbildungsgymnastikkurs leitet Sie die Hebamme zu stärkenden Übungen der Beckenboden-, Bauch- und Rückenmuskulatur an.
Bitte melden Sie sich frühzeitig bei Ihrer Hebamme an!
In den Mutterschaftsrichtlinien ist geregelt, auf welche Leistungen ein Anspruch besteht. Sie haben gesetzlichen Anspruch auf 10 Vorsorgeuntersuchungen, zu Beginn alle 4 Wochen und ab der 32. Schwangerschaftswoche alle 2 Wochen. Es liegt in Ihrem Ermessen, ob Sie die Vorsorge bei einer Hebamme oder einem Arzt/einer Ärztin durchführen lassen. Hebammen betreuen selbstständig die unkompliziert verlaufende Schwangerschaft und führen Mutterschaftsvorsorgeuntersuchungen durch. Die Untersuchungen werden im Mutterpass dokumentiert z.B. Gewichts- und Blutdruckmessungen, Urin- und Blutuntersuchungen, Feststellen der Lage und Größe Ihres Kindes, Kontrolle der Herztöne Ihres Kindes. Bei Unregelmäßigkeiten verweist die Hebamme an den Facharzt/ die Fachärztin.
Welche Kassenleistungen stehen Schwangeren zu?
Tipps in der Schwangerschaft:
Hinweis: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Ihnen für die Vorsorgetermine bei einer Hebamme oder einem Arzt/einer Ärztin frei zu geben.
Das Wochenbett (auch Kindbett oder Puerperium) beginnt aus medizinischer Sicht, sobald die Nachgeburt ausgestoßen ist. Die Dauer des Wochenbetts beträgt sechs bis acht Wochen. In dieser Zeit muss sich der Körper der Mutter von der Entbindung erholen und den hormonellen Veränderungen anpassen. Die Milchproduktion zum Stillen kommt in Gang und muss aufrechterhalten werden. Es finden Rückbildungs- prozesse der Gebärmutter, der Bauchmuskulatur und des Beckenbodens statt. Der Wochenfluss dauert 2-6 Wochen und verändert seine Farbe von rot, braun, gelb zu weiß.
Eine Achterbahn der Gefühle ist nicht selten, für erhöhte Anforderungen bei der Umstellung des Familiengefüges oder dem Babyblues benötigen Sie jetzt Zeit und Ruhe. Nehmen Sie in der Zeit des Wochenbetts jede Hilfe an, die sich Ihnen bietet. So können Sie die allererste Zeit mit Baby genießen!
Tipps für eine entspannte Wochenbettzeit:
Hinweis: Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Betreuung durch eine Hebamme in den ersten 8 bzw. 12 Wochen nach der Geburt.
Nach der intensiven Phase der Schwangerschaft und Geburt benötigt der Körper einer Frau einige Zeit für die Rückbildung. Das Frühwochenbett dauert bis zum 10. Tag nach der Geburt und sollte von einer Hebamme begleitet werden. In dieser Zeit unterstützen Atem-, Lage- und Haltetechniken die Rückbildung der Gebärmutter und der Wundheilung etwaiger Geburtsverletzungen. In den ersten Stunden und Tagen nach der Geburt wundern sich Frauen oft, dass der Bauch noch so groß aussieht. Sobald sie aufstehen, scheint es, als wäre quasi noch ein Kind im Bauch. Der Körper hat neun Monate gebraucht um seinen endgültigen Umfang zu erreichen und soviel Zeit sollte man sich einräumen, damit er sich wieder regenerieren kann. Die Organe im Körper rücken wieder an ihre vorherige Stelle. Knochen und Knorpel verändern durch die hormonelle Umstellung und Entlastung ihr Feingewebe. Beckenboden- und Bauchmuskulatur sind anfangs noch funktionell geschwächt. Deshalb ist es nun wichtig, dass nur von leichten zu schwierigen Übungen gesteigert wird.
Nach ca. 3-6 Wochen kann in einem Rückbildungsgymnastikkurs unter fachlicher Leitung Körperwahrnehmung, Atemtechnik, Stärkung der Muskulatur trainiert werden. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Wahrnehmung und Stärkung des Beckenbodens. Ein trainierter Beckenboden hilft, den Anforderungen im Alltag besser gewachsen zu sein und Beschwerden zu verringern oder zu verhindern. Eigene Körperwahrnehmung, der Kontakt und Austausch untereinander sowie Tipps und Hilfe bei Fragen zur Entwicklung und Ernährung des Kindes runden das Angebot eines ganzheitlichen Kurses ab.
Tipps zur Schonung des Beckenbodens und Rückens im Wochenbett:
Hinweis: Bei Beendigung des Rückbildungsgymnastikkurses bis spätestens neun Monate nach der Geburt übernehmen die Krankenkassen die Kursgebühren. Einzelrückbildungsgymnastik bei medizinischer Indikation auf ärztliche Anordnung wird seit 15.07.2017 von den Krankenkassen übernommen.
Muttermilch ist die natürliche und ideale Ernährung in den ersten Monaten für Ihr Baby. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt:
Ein Baby sollte bis zu sechs Monaten ausschließlich mit Muttermilch ernährt werden. Alles, was das Baby in dieser Zeit an Nährstoffen braucht, ist in der Muttermilch. Wenn ein Kind voll gestillt wird, braucht es keine zusätzliche Flüssigkeit. In der Muttermilch sind wichtige Antikörper enthalten, die das Baby widerstandsfähiger gegen bestimmte Krankheiten machen. Innerhalb von Sekunden kann das Neugeborene natürlich, hygienisch, richtig temperiert, leicht verdaulich, kostengünstig und genau auf die eigenen Bedürfnisse abgestimmt gestillt werden.
Das Stillen begünstigt die Rückbildung der Gebärmutter, schützt die Mutter vor Brustkrebs und senkt das Diabetesrisiko. Der enge Hautkontakt vermittelt Ihrem Kind Nähe, Sicherheit und fördert den Aufbau einer sicheren Bindung zu Ihrem Kind.
Direktes Anlegen nach der Geburt fördert die Milchproduktion, stillen Sie gerade am Anfang Ihr Baby nach Bedarf. 8-12 Stillmahlzeiten in 24 Stunden sind völlig normal. Auch wenn das Stillen am Anfang nicht reibungslos klappt, können Sie eine Hebamme oder eine Laktationsberaterin kontaktieren. Eine vorbereitende Massage, gesunde Ernährung, ausreichende Aufnahme von Flüssigkeit, wechselnde Haltegriffe in einer ruhigen Atmosphäre fördern den Milchfluss. Vermeiden Sie säurehaltige und blähende Lebensmittel und Getränke, die bei Ihrem Baby zu wundem Po oder Blähungen führen könnten.
Die Babyhaut ist sehr empfindlich und braucht sorgfältige Pflege. Dabei ist in Sachen Pflegemittel weniger oft mehr. Weitere Informationen zu den Themen
bieten die folgenden Links.
In einer Psychotherapie werden psychische Erkrankungen und ihre Begleiterscheinungen durch Gespräche und Übungen mit einer Psychotherapeutin/ einem Psychotherapeuten behandelt. Das konkrete Therapieziel wird vorher gemeinsam festgelegt.
Die Innere Medizin befasst sich mit der Vorbeugung, Diagnostik, konservativen und interventionellen Behandlung sowie Rehabilitation und Nachsorge von Gesundheitsstörungen und Krankheiten der Atmungsorgane (Pneumologie), des Herzens und Kreislaufs (Kardiologie), der Verdauungsorgane (Gastroenterologie und Hepatologie), der Nieren (Nephrologie), des Blutes und der blutbildenden Organe (Hämatologie), des Gefäßsystems (Angiologie), des Stoffwechsels und der inneren Sekretion (Endokrinologie und Diabetologie), des Immunsystems (Immunologie), des Stütz- und Bindegewebes (Rheumatologie) sowie von Infektionskrankheiten (Infektiologie und Tropenmedizin), Vergiftungen (Klinische Toxikologie), soliden Tumoren und hämatologischen Neoplasien (Onkologie), der Überwachung und Therapie von Schwerstkranken (Internistische Intensivmedizin) und dem Einfluss von Training und Sport auf den gesunden und kranken Menschen (Internistische Sportheilkunde).
Die Radiologie ist ein ärztlicher Fachbereich und befasst sich mit der Diagnose von Krankheiten mittels bildgebender Verfahren. Dazu gehören das Röntgen, die Computertomographie (CT), die Magnetresonanztomographie (MRT) sowie die Sonographie (Ultraschalluntersuchung).
Die Fachabteilungen für Unfallchirurgie und Orthopädie behandeln akute Verletzungen(Unfallchirurgie) sowie verschleißbedingte Erkrankungen (Orthopädie) am gesamten Bewegungsapparat. Aber auch Folgen von Sportverletzungen oder altersbedingter Verschleißerscheinungen werden behandelt.
Zu den Aufgaben des kinder- und jugendärztlichen Dienstes des Landkreises gehört die freiwillige, kostenlose Untersuchung der Kinder in den Kindergärten. Diese Untersuchung dient dazu, Gesundheitsstörungen, die die weitere Entwicklung des Kindes beeinträchtigen könnten, frühzeitig zu erkennen und möglichst noch vor Beginn der Schulzeit zu beheben oder zu verbessern. Kontrollbedürftige Befunde werden mit den Eltern besprochen und zwecks Abklärung durch die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte schriftlich mitgegeben.
Die Untersuchung umfasst:
Die Untersuchungen erfolgen in der Regel in Zusammenarbeit mit den Eltern und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kindertageseinrichtungen. Ein Abschlussgespräch mit den Eltern findet direkt nach der Untersuchung im Kindergarten statt.
Wie Eltern Ihre Kinder unterstützen und fördern können ? Folgend ein paar Ideen und Anregungen.
Es kann immer einmal passieren, dass ein Kind stationär im Krankenhaus behandelt werden muss. Dies bedeutet für das Kind wie auch für die Eltern eine Ausnahmesituation. Zu der Angst vor der fremden Umgebung und den möglicherweise schmerzhaften Eingriffen kommt noch Trennungsangst und die Angst vor dem Alleinsein hinzu.
Je jünger ein Kind ist, desto schwieriger ist es, es auf die Situation vorzubereiten, denn es fehlt ihm noch die Einsicht, weshalb eine Behandlung notwendig ist. Ältere Kinder verstehen zwar den Zusammenhang zwischen Krankheit und Aufenthalt im Krankenhaus und weshalb sie ins Krankenhaus müssen, aber auch sie leiden unter der Trennung von den Eltern.
Das erste, das Sie benötigen, ist Zeit für die Pflege Ihres Kindes. Berufstätige Ehepaare sollten die Frage klären, wer bei dem Kind zu Hause oder in der Klinik bleibt. Es müssen ja nicht beide sein und auch sicher nicht zwangsläufig immer die Mütter. Klären Sie Ihre gegenwärtigen Verpflichtungen und besonders die Erwartungen, die Sie an einander haben. Alleinerziehende Elternteile stehen auf den ersten Blick alleine vor der Aufgabe ihr krankes Kind zu pflegen. Fragen Sie rechtzeitig nach, wo Sie soziale Unterstützung mobilisieren können, die Sie selbst entlasten könnte.
Eine behutsame Vorbereitung auf einen Aufenthalt im Krankenhaus kann Ängste des Kindes mindern. Aber auch eigene Ängste müssen bewältigt werden. Kinder sollten nicht erst dann, wenn ein Krankenhausaufenthalt konkret bevorsteht, mit dem Thema Krankenhaus vertraut gemacht werden. Etwa ab dem dritten Lebensjahr können Sie Ihrem Kind vermitteln, was ein Krankenhaus ist und was darin geschieht. Hierdurch kann zumindest die Angst vor dem Unbekannten, Fremden etwas gemildert werden.
Um den Gesundheits- und Entwicklungsstand Ihres Kindes zu erfassen und wenn nötig Behandlungs- und Fördermöglichkeiten zu nutzen, werden in Niedersachsen gesetzlich vorgeschriebene Schuleingangsuntersuchungen durchgeführt.
Die Schuleingangsuntersuchungen werden seit Januar 2025 wieder vom Jugendärztlichen Dienst des Fachbereichs Gesundheit durchgeführt. Die Einladungen für das kommende Einschulungsjahr werden dabei schrittweise seit Ende Dezember 2024 versandt. Die Untersuchungen finden wahlweise in Soltau (Winsener Straße 34a) oder in Walsrode (Dierkingstraße 21) statt. Zusammen mit dem Einladungsschreiben erhalten die Eltern einen individuellen Buchungscode, mit dem ein Untersuchungstermin über ein Terminportal gebucht werden kann.
Da schon heute absehbar ist, dass in diesem Jahr nicht allen Kindern ein Untersuchungstermin angeboten werden kann, werden die Einladungen nach der folgenden Priorisierungsliste verschickt:
Familien, die eine Sprachmittlung benötigen, können den weiter unten aufgeführten Anfragebogen gern an Frau Ak von der Volkshochschule Heidekreis an die Emailadresse: gedo@vhs-heidekreis.de senden. Frau Ak wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen. Die Begleitung durch eine Sprachmittlerin oder Sprachmittler ist für Sie kostenfrei.
Vor der Untersuchung füllen Sie bitte den Vorbereitungsbogen online aus oder bringen diesen ausgedruckt zum Termin mit.
Bringen Sie bitte folgende Unterlagen zur Schuleingangsuntersuchung mit:
1. Den Impfausweis bzw. Impfbescheinigungen
2. Das gelbe Vorsorgeheft (U- Heft)
3. Den ausgefüllten „Vorbereitungsbogen der Eltern auf die Untersuchung“ (falls nicht online ausgefüllt)
4. Evtl. Befunde/ Arztberichte/ ggf. Brille und/ oder Hörgerät Ihres Kindes
Durch kulturelle Bildungsangebote entwickeln Kinder und Jugendliche ihre Persönlichkeit und nehmen an der Gesellschaft teil. Kulturelle Bildung schafft Freiräume für Kinder und Jugendliche, in denen sie sich ausprobieren und eigene Standpunkte entwickeln können. Theater spielen, Musik machen, Jonglieren, Schreiben, Filmen, eigene Bilder entwerfen – all das bestärkt junge Menschen, einen eigenen Ausdruck zu finden und sich selbstbestimmt mit ihrer Lebenswelt und der Gesellschaft auseinanderzusetzen.
Die verschiedenen Leistungen für Bildung und Teilhabe unterstützen Kinder und Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, die wenig Geld haben. Auf die Leistungen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets haben Kinder bereits im ersten Lebensjahr Anspruch, sodass Eltern mit ihren Kindern an Kursen wie beispielsweise Babyschwimmen, Babymassage oder auch PEKiP teilnehmen können. Auch das gemeinsame Mittagessen in der Kita oder Kita-Ausflüge werden unterstützt. Mit diesen Leistungen kann Ihr Kind auch Angebote in Schule und Freizeit nutzen, z. B. für Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten oder den persönlichen Schulbedarf, wenn Sie sich die Kosten dafür ansonsten nicht leisten könnten.
Anspruchsberechtigt sind junge Menschen, wenn sie, beziehungsweise ihre Familien, eine der folgenden Leistungen beziehen:
Der Flyer “Bildungs- und Teihabepaket (BuT) im Heidekreis” steht im Bereich der “Sprachen” in mehreren Übersetzungen zur Verfügung.
Hier finden Sie/ findest Du Angebote im Landkreis Heidekreis.
Kardiologie ist die Lehre vom Herzen, die sich mit seinen Strukturen und seinen Funktionen im Organismus sowie mit den Erkrankungen des Herzens und deren Behandlung befasst. Als Teilgebiet der Inneren Medizin umfasst die Kardiologie die Herz-Kreislauferkrankungen. Die Kinderkardiologie ist in Deutschland und der Schweiz ein eigenständiges Teilgebiet der Kinderheilkunde.
Die kardiologische Abteilung des Heidekreis-Klinikums Soltau, ergänzt durch das am Standort befindliche Herzkatheterlabor, befasst sich mit der Diagnostik und Therapie aller Erkrankungen des Herz- und Kreislaufsystems.
Die Pneumologie oder Pulmologie ist ein Teilgebiet der Inneren Medizin, das sich mit Lungenerkrankungen beschäftigt. Die deutsche Bezeichnung lautet Lungenheilkunde oder Lungen- und Bronchialheilkunde.
Die Pneumologie umfasst die Prophylaxe, Erkennung und konservative Behandlung der Krankheiten der Lunge, der Bronchien, des Mittelfells und der Pleura.
Gemeinsames Sporttreiben in der Schule, im Verein oder einfach auf dem Sportplatz macht Spaß, stärkt das Sozialverhalten und das Selbstwertgefühl. Denn beim Sport kommen Kinder und Jugendliche mit anderen in Kontakt, messen sich, bilden Teams. Bewegung, Sport und Spiel fördern ihre Gesundheit und den mentalen Ausgleich.
Der beliebteste Ort für Kinder und Jugendliche Sport zu treiben ist der Verein – und das mit gutem Recht. Neben der körperlichen und seelischen Gesundheit fördert der Vereinssport auch die soziale Entwicklung Ihres Kindes. Egal ob in der Schwimmhalle oder auf dem Hockeyfeld – gemeinsames Sporttreiben stärkt das Zugehörigkeitsgefühl und den Teamgeist. Von Badminton über Tanzen bis Eiskunstlauf finden auch Sie für Ihr Kind und sich selbst etwas, dass Ihnen Freude an Bewegung bereitet.
Hier findest du/ finden Sie Angebote im Heidekreis.
Kinder im Alter zwischen sechs und zwölf Jahren haben insgesamt gesehen den größten Bewegungsdrang. Heutzutage verbringen sie diesen Lebensabschnitt allerdings vor allem im Sitzen, in der Schule, bei den Hausaufgaben oder auch vor und mit elektronischen Medien. Dabei fördert das Spielen und Toben im Freien nachweislich die körperliche Entwicklung. Aber auch Sozial- und Sprachkompetenzen werden durch ausreichend Bewegung, Rollenspiele im Freien und die Auseinandersetzung mit Gleichaltrigen durch gemeinsames Toben und Herumsausen begünstigt. Zudem kann auch die Familienatmosphäre entspannt werden. Wenn Kinder selbstbestimmt und eigenständig draußen Fahrradfahren oder Freunde zum Fußballspielen treffen, schafft das auch für Eltern Freiräume sich zu erholen oder anderen Tätigkeiten und Interessen nachzugehen.
Studien belegen deutlich, dass Kinder sich zu wenig bewegen. Langfristig kann diese Tatsache die Lebensqualität und Gesundheit Heranwachsender negativ beeinflussen. Das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Rückenprobleme nimmt mit steigendem Bewegungsmangel drastisch zu. Überlegen Sie gemeinsam, welche Sportarten oder Freizeitangebote es gibt, die Ihr Kind gerne mag, und probieren Sie sie aus. Wichtig: Es kommt auf den Spaß und nicht die Höchstleistung an. Kinder, die sich viel bewegen, können sich besser konzentrieren. Und: Sport im Team stärkt den Teamgeist und hilft Kindern und Jugendlichen, mit Niederlagen umzugehen.
Kein Kind möchte ein schlechter Schüler/ schlechte Schülerin sein. Wenn schlechte Noten nach Haus gebracht werden, ist es sinnvoll, dass Sie gemeinsam mit Ihrem Kind der Sache auf den Grund gehen. Ist die Note gerecht? Wie viel Zeit wurde für das Lernen für diese Arbeit verwendet?
Hat Ihr Kind nicht gelernt oder die Arbeit einfach vergessen, so schafft es aus eigener Kraft, das nächste Mal eine bessere Note zu schreiben. Vielleicht sucht es sich eine Lerngruppe, um seine Motivation zu steigern. Auch sich in Ruhe eine bessere Lernstrategie und eine neue Vorgehensweise zu überlegen, schafft oft erstaunlich gute Noten.
Wenn Sie jedoch merken, dass Ihr Kind Ihre Erklärung nicht versteht und unsicher wird oder es zwischen Ihnen und Ihrem Kind während des Lernens zum Streit kommt, ist es Zeit, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Dies gilt natürlich auch, wenn es sich um ein grundsätzliches Problem handelt, z. B. Legasthenie, Dyskalkulie, Konzentrationsstörungen oder einen plötzlichen Leistungsabfall in allen Fächern. Sehen hier, wie Sie das richtige Nachhilfe-Angebot finden.
Wie entscheidet man sich für das richtige Angebot?
Es ist nicht immer einfach, das richtige Angebot zu finden. Oft denkt man zuerst an Privatpersonen, doch das ist nicht immer unproblematisch. Vielfach wird keine fundierte pädagogische Beratung angeboten und es werden keine Verträge, die Art und Umfang der Nachhilfe zuverlässig dokumentieren, gemacht. Ohne es zu wissen, unterstützen die Eltern häufig illegale Schwarzarbeit und machen sich damit strafbar.
Wie schnell kann man mit einem Lernerfolg rechnen?
Sehr schnell müsste sich zeigen, dass Ihr Kind sich mehr für das ehemalige Problemfach interessiert und selbstbewusster wird. Schnelle Notenerfolge lassen sich meistens in den Nebenfächern erzielen. Mehr Zeit muss man für die Sprachen verwenden, da man hier, um eine Notenverbesserung zu erreichen, zusätzlich viel häuslichen Fleiß an den Tag legen muss (z. B. Vokabeln lernen).
Woran erkennen Sie guten Unterricht?
Lernen sollte in der Schule stattfinden. Wenn ein Kind zusätzlichen Unterricht in Anspruch nehmen muss, sollte das Kind ihn gern besuchen. Guter Nachhilfeunterricht verdeutlicht Sachverhalte auf andere Art und sollte individuell auf jedes Kind eingehen. Ihr Kind sollte sich wertgeschätzt fühlen und keine Angst haben, alle Fragen zu stellen, die es hat. Der Unterricht sollte ruhig und systematisch geführt werden und Wissenslücken dauerhaft schließen.
Woran erkennt man ein gutes Nachhilfeinstitut?
Schüler und Eltern sollten bei der Suche nach der passenden Nachhilfeeinrichtung auf diese Punkte achten:
Kosten
Nachhilfe kostet dann etwas, wenn Sie keine Möglichkeit auf das staatlich Bildungspaket (BuT) haben. In den folgenden Links finden Sie das dafür notwendige Formular: Bestätigung der Schule über die Notwendigkeit von Lernförderung (§ 28 Abs. 5 SGB II, § 34 Abs. 4 SGB XII, § 6 b Abs. 2 BKGG i. V. m. § 28 Abs. 5 SGB II). Das ausgefüllte und unterschriebe Formular muss in der Schule vom Fachlehrer, fachbezogen ausgefüllt werden. Im Anschluss reichen Sie das Formular beim Sozialamt der Gemeinde, bei der zuständigen Sachbearbeiterin/dem zuständigen Sachbearbeiter ein. Die Bewilligung wird direkt nach Hause gesendet. Mit diesem Bewilligungsschreiben, können Sie die Nachhilfe aufsuchen.
Der Flyer “Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) im Heidekreis” steht im Bereich “Sprachen” in mehreren Übersetzungen zur Verfügung.
Unter dem Oberbegriff Physiotherapie findet sich einerseits die Krankengymnastik, die dem Physiotherapeuten vorbehalten ist sowie andererseits die physikalische Therapie, also das Berufsfeld, in dem Physiotherapeutinnen/ Psychotherapeuten und Masseurinnen/ Masseure gleichberechtigt nebeneinander tätig werden. Die physikalische Therapie ihrerseits untergliedert sich in die Bereiche Massagen, Elektrotherapie, Hydrotherapie sowie Thermotherapie.
Die Physiotherapie nutzt als natürliches Heilverfahren die passive – z.B. durch die Therapeutin/ den Therapeuten geführte – und die aktive, selbstständig ausgeführte Bewegung des Menschen sowie den Einsatz physikalischer Maßnahmen zur Heilung und Vorbeugung von Erkrankungen. Diese findet Anwendung in vielfältigen Bereichen von Prävention, Therapie und Rehabilitation sowohl in der ambulanten Versorgung als auch in teilstationären und stationären Einrichtungen. Damit ist die Physiotherapie eine Alternative oder sinnvolle Ergänzung zur medikamentösen oder operativen Therapie.
Sinneserfahrungen wie Hören, Riechen, Schmecken, Gleichgewicht halten sind für die meisten Menschen selbstverständlich. Wie bedeutsam diese Sinne im täglichen Leben sind und wie wenig bewusste Beachtung wir ihnen schenken, merkt man meist erst dann, wenn ihre Funktion eingeschränkt ist oder gar ganz ausfällt. Probleme beim Hören, Riechen, Schmecken & Gleichgewicht sind HNO-Sache. Dementsprechend ist der HNO-Arzt mehr als nur ein Spezialist für Hals, Nase und Ohren. Die HNO-Praxis ist eine “Praxis der Sinne”.
In unserem Gesundheitssystem haben Krankenhäuser die Aufgabe, die stationäre Versorgung flächendeckend und in hoher Qualität sicherzustellen. Neben den Krankenhäusern kann eine stationäre Unterbringung mit Unterkunft und Verpflegung auch in Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen erfolgen.
Damit nach einem Krankenhausaufenthalt eine zielgerichtete Anschlussversorgung erfolgen kann, sind Krankenhäuser verpflichtet, Patientinnen/ Patienten ein sogenanntes Entlassmanagement anzubieten. Hierfür wird der patientenindividuelle Bedarf für die Anschlussversorgung möglichst frühzeitig erfasst und ein Entlassplan aufgestellt. Hierdurch soll ein nahtloser Übergang von der Krankenhausbehandlung in die ambulante Versorgung, zur Rehabilitation oder Pflege gewährleistet werden.
Die Heidekreis-Klinikum gGmbH ist mit ihren beiden Standorten Soltau und Walsrode, ihren 399 Betten und knapp 1.100 Mitarbeiterinnen/ Mitarbeitern Teil des Gesundheitsnetzwerkes Heidekreis. Als starker regionaler Partner für Ihre Gesundheit ermöglicht Ihnen das Heidekreis-Klinikum neben einer umfassenden Grund- und Regelversorgung auch die Behandlung der wichtigsten Erkrankungen aus dem Bereich der Schwerpunktversorgung. Hierfür sind beide Standorte entsprechend spezialisiert.
Die Tageskliniken bieten tagsüber von montags bis freitags eine teilstationäre Behandlung an. Während dieser Zeit sind die Patientinnen und Patienten in der Klinik. Zum Nachmittag wechseln sie in das gewohnte Lebensumfeld. Eine Trennung von Angehörigen, Kindern und Freunden ist daher nicht nötig.
Bei einer ambulanten Behandlung in der Klinik können Sie bzw. Ihr Kind in Ihrem vertrautem Umfeld bleiben, z. B. bei der Familie, in der Schule oder am Arbeitsplatz.
Ein Neuropädiater ist ein, auf die Entwicklung und Erkrankungen des Nervensystems, spezialisierter Kinder- und Jugendarzt.
Die Sozialpädiatrischen Zentren (SPZ) sind nach §119 SGB V eine institutionelle Sonderform interdisziplinärer ambulanter Krankenbehandlung. Sie sind zuständig für die Untersuchung und Behandlung von Kindern und Jugendlichen im Kontext mit ihrem sozialen Umfeld einschließlich der Beratung und Anleitung von Bezugspersonen. Zum Behandlungsspektrum gehören insbesondere Krankheiten, die Entwicklungsstörungen, drohende und manifeste Behinderungen sowie Verhaltens- oder seelische Störungen jeglicher Ätiologie bedingen, wobei hier regionale Unterschiede von SPZ zu SPZ existieren. Zu den Aufgaben der Sozialpädiatrischen Zentren zählt auch die Untersuchung bei Verdacht auf die oben genannten Krankheiten.
Hausaufgaben sind zunächst einmal Sache des Kindes. Gerade Eltern, die es gut meinen, müssen lernen loszulassen. Es ist wichtig, dass Lernende für ihre Hausaufgaben zunehmend selbst Verantwortung übernehmen. Sie müssen lernen, Aufgaben selbstständig zu lösen. Eltern, die ihrem Kind in bester Absicht alles abnehmen und sich ständig in seine Arbeit einmischen, tun ihm nichts Gutes. Sie nehmen ihm die Chance, auf etwas selbst Erreichtes stolz zu sein. Untersuchungen zeigen, dass ein Zuviel an elterlicher Hilfe und Kontrolle die Leistungsentwicklung verschlechtert.
Auf der anderen Seite kann elterliche Unterstützung bei den Hausaufgaben durchaus hilfreich sein. Dies gilt insbesondere am Schulanfang, wenn es darum geht, sich die nachmittägliche Arbeit zu organisieren. Aber auch später freuen sich Kinder oft, wenn ihre Eltern Interesse an ihren Aufgaben zeigen und ihre Lernfortschritte anerkennen. Eine elterliche Unterstützung kann beispielsweise dann hilfreich sein, wenn das Kind längere Zeit krank war, einen Wohnortswechsel hinter sich hat, mit einem bestimmten Thema oder Fach nicht zurechtkommt oder eine langfristige Hausaufgabe zu erledigen hat. Grundschulkinder sollten dann (je nach Bundesland und Schule) nicht länger als etwa eine halbe bis eine ganze Stunde täglich an ihren Hausaufgaben arbeiten.
Finanzielle Krisen- und Notsituationen können unter sehr verschiedenen Umständen und aus unterschiedlichen Gründen entstehen. Oft treffen mehrere Faktoren zusammen, etwa Arbeitslosigkeit, plötzliche Krankheit, Trennung, Scheidung. Aber auch mangelnde Kenntnis im Umgang mit Geld und Konsumwünschen oder eine unzureichende Aufklärung und Beratung können eine Rolle spielen. Leicht kann es dann zu Schulden oder einer Überschuldung kommen: Das monatliche Einkommen reicht dauerhaft nicht mehr aus, um die fixen Lebenshaltungskosten sowie fällige Raten und Rechnungen zu bezahlen. Bei vielen Menschen löst diese Situation Existenzängste aus oder macht sogar krank. Wer in Zahlungsschwierigkeiten steckt, sollte deshalb rechtzeitig etwas gegen eine drohende Überschuldung tun.
Kinder sind von einer dauerhaften, finanziellen Notlage besonders betroffen: Sie haben geringere Teilhabechancen am gesellschaftlichen Leben, schlechtere Gesundheits- und Entwicklungschancen sowie geringere Entfaltungsmöglichkeiten. Deshalb gibt es in Niedersachsen und bundesweit zahlreiche Hilfen für Familien, Alleinstehende mit Kindern oder Schwangere in Not.
Eine Schuldnerberatungsstelle unterstützt Sie dabei, einen Weg aus der Schuldenfalle zu finden. Dabei steht im Vordergrund, dass Ihre Einnahmen und Ausgaben wieder in ein ausgewogenes Verhältnis gebracht werden und dass Sie sich so schnell wie möglich mit Ihren Gläubigern einigen, ohne dass es zu einem Gerichtsverfahren kommt. Wenn Sie überschuldet sind oder einen sozialen Abstieg befürchten, können Sie sich an Ihr Jobcenter, Ihr Sozialamt, ,Ihre Kommune oder eine anerkannte Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle wenden.
Kinder- und Jugendverbände sind Experimentier- und Erfahrungsfelder für die Partizipation von jungen Menschen und Orte gelebter Demokratie. Hier lernen junge Menschen für ihr künftiges, selbstbestimmtes politisches Leben. Gleichzeitig erfahren die Kinder und Jugendlichen auch, was es heißt, Verantwortung für andere zu übernehmen. Sie organisieren und gestalten in den Verbänden ihre Kinder- und Jugendarbeit selbst, gemeinsam und verantwortlich.
Auf Bundesebene sind die meisten Jugendverbände im Deutschen Bundesjugendring (DBJR) miteinander vernetzt. In dem breiten und pluralem Spektrum der angeschlossenen Verbände sind rund sechs Millionen Kinder und Jugendliche organisiert, zum Beispiel bei den Pfadfindern, der Jugendfeuerwehr, der Chorjugend oder der Naturschutzjugend.
Viele junge Menschen können es kaum erwarten, endlich den Autoführerschein zu machen. Mit der Einführung des „Begleiteten Fahrens ab 17“ wurde das Mindestalter für den Führerscheinerwerb der Klassen B und BE auf 17 Jahre gesenkt. Gleichzeitig besteht jedoch die Auflage bis zum 18. Geburtstag den Pkw nur in Begleitung einer, in der Prüfbescheinigung namentlich eingetragenen Person, zu führen.
Sonderpädagogische Förderung findet in Niedersachsen in Förderschulen und in allen anderen allgemein bildenden Schulen statt. Sonderpädagogischer Förderbedarf wird bei den Kindern und Jugendlichen angenommen, die in ihren Bildungs-, Entwicklungs- und Lernmöglichkeiten so beeinträchtigt sind, dass sie im Unterricht der allgemeinen Schule ohne sonderpädagogische Unterstützung nicht hinreichend gefördert werden können. Dabei können auch therapeutische und soziale Hilfen weiterer außerschulischer Maßnahmeträger notwendig sein.
Aufgrund der Notwendigkeit einer angemessenen und wirksamen Förderung in speziellen Schwerpunkten, orientiert an den Beeinträchtigungen oder Behinderungen der Schüler*innen, sind die Förderschulen folgendermaßen differenziert:
Eltern können von Anfang an einiges dafür tun, dass sich die Zähne ihres Kindes gesund entwickeln und gesund bleiben.
Die Anwendung von Fluorid von Geburt an in entsprechender Menge kann das Kariesrisiko von Kindern erheblich verringern. Verschiedene Empfehlungen zur Fluoridanwendung bei Säuglingen und kleineren Kindern standen bisher nebeneinander und führten bei Beratungskräften und Eltern zu Unsicherheiten. Nun wurde ein neuer Beratungsstandard geschaffen – nach einem Prozess, den das Netzwerk Gesund ins Leben koordiniert hat. Vertreterinnen und Vertreter aller relevanten Fachgesellschaften und -gruppen haben diese Empfehlungen gemeinsam entwickelt.
Die Kieferorthopädie ist das Teilgebiet der Zahnmedizin, das sich mit der Verhütung, Erkennung und Behandlung von Fehlstellungen der Kiefer und der Zähne (Zahnfehlstellung) befasst.
Zahnmedizin oder Zahnheilkunde, auch als Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde bezeichnet, ist ein die Vorbeugung, Erkennung und Behandlung von Erkrankungen im Zahn-, Mund- und Kieferbereich umfassendes medizinisches Fachgebiet. Die Kinderzahnheilkunde ist ein Teilgebiet der Zahnmedizin zur speziellen Behandlung aller Krankheiten im Zahn-, Mund- und Kieferbereich während der Kindheit, also von der Geburt bis zur Pubertät.
Vorlesen und Geschichten erzählen, das wünschen sich jüngere Kinder von ihren Eltern. So können sie gemeinsam in Fantasiewelten eintauchen und das Erzählte weiterspinnen. Geschichten werfen Fragen auf und bieten Anlass zum Gespräch, laden zum Nachspielen ein und regen zum Weiterdenken an. Empfehlungen für Hörgeschichten und Kinderbücher bieten Mediatheken und auch die Bibliothek für Ort.
Besonders anfangs ist es wichtig, dass die Eltern dabei sind, wenn ihr Kind ein Hörspiel oder Lieder hört. Hier gilt es, die Lautstärke der Mediengeräte nur gering einzustellen und Lautstärkegrenzen zu aktivieren. Vor dem Kauf eines Musikgeräts lohnt es sich, sich vorher zu informieren. Bis etwa elf Jahre sind reine mp3-Player mit überschaubaren Funktionen ohne Internetzugang ausreichend.
Hörangebote in Form von Hörbüchern und -spielen können für Kinder schon ab dem zweiten Lebensjahr eine Bereicherung sein. Ältere Kinder können die Abspielgeräte problemlos selbst bedienen. Für jüngere Kinder ist die selbstständige Nutzung noch nicht immer möglich, da die Bedienung ihre Fähigkeiten noch übersteigt. Als Alternative bieten sich Musikboxen an, die durch eine leichte Handhabung auch für Jüngere geeignet sind.
Streamingdienste sind beliebt – auch für Musik. Eltern nutzen Dienste wie „Apple Music“ und „Spotify“ immer häufiger auch für kindgerechte Hörspiele, Podcasts und Lieder. Hier ist es sinnvoll, eine Möglichkeit auszuwählen, die auch offline funktioniert. Besonders für Kinder im Vor- und Grundschulalter ist es nicht empfehlenswert, dass sie Geräte wie Smartphone und Tablet allein bedienen – es sei denn, umfangreiche Jugendschutzoptionen sind aktiviert und die entsprechenden Einstellungen mit einer PIN gesichert.
Die Sozialhilfe schützt als letztes “Auffangnetz” vor Armut und sozialer Ausgrenzung. Sie erbringt Leistungen für diejenigen Personen und Haushalte, die ihren Bedarf nicht aus eigener Kraft decken können und auch keine (ausreichenden) Ansprüche aus vorgelagerten Versicherungs- und Versorgungssystemen haben. Erwerbsfähige Personen und ihre Angehörigen können keine Leistungen der Sozialhilfe erhalten. Sie erhalten Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II.
Die Leistungen werden als Dienstleistung, Geldleistung oder Sachleistung erbracht, wobei Geldleistungen grundsätzlich Vorrang gegenüber Sachleistungen haben. Zusätzlich zur finanziellen Unterstützung umfasst die Leistungserbringung eine umfangreiche Beratung, Aktivierung und weitere Unterstützungsformen.
Die Sozialhilfe gliedert sich in 6 Unterbereiche:
Wohngeld ist eine Leistung für Familien mit kleinem Einkommen. Sie können Wohngeld als Zuschuss zur Miete oder zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums bekommen.
Sie müssen das Wohngeld schriftlich bei Ihrer Wohngeldbehörde beantragen. Dort finden Sie auch die Antragsformulare und können sich beraten lassen. Wohngeld gibt es nicht rückwirkend, sondern ab dem Monat, in dem der Antrag gestellt wurde.
Wenn Sie andere Sozialleistungen bekommen, die Ihre Wohnkosten bereits berücksichtigen, können Sie normalerweise kein Wohngeld bekommen. Dazu gehören beispielsweise Bürgergeld, Sozialgeld, Berufsausbildungsbeihilfe oder BAföG.
Die Höhe des Wohngelds hängt ab von
Mit dem Bürgergeld hat die Bundesregierung eine große Sozialreform auf den Weg gebracht. Zum 1. Januar 2023 hat es das Arbeitslosengeld II abgelöst. Die staatliche Hilfe ist nun bürgernäher, unbürokratischer und zielgerichteter. Menschen in der Grundsicherung werden besser qualifiziert und damit in dauerhafte Jobs vermittelt. Außerdem wurde die Berechnung der Regelbedarfe auf eine neue Grundlage gestellt.
Sie können Bürgergeld erhalten, wenn Sie erwerbsfähig und leistungsberechtigt sind und damit mindestens folgende Bedingungen erfüllen:
Hilfebedürftig bedeutet, dass das Einkommen Ihrer Bedarfsgemeinschaft unter dem Existenzminimum liegt und Sie den Lebensunterhalt nicht ausreichend aus eigenen Mitteln bestreiten können. Erwerbsfähig bedeutet, dass keine Krankheit oder Behinderung Sie hindert, eine Arbeit aufzunehmen. Auch wer nicht erwerbsfähig ist, kann Bürgergeld erhalten, wenn sie oder er mit einer erwerbsfähigen und leistungsberechtigten Person in einer Bedarfsgemeinschaft lebt.
Im Einzelfall haben Bürgergeldberechtigte aufgrund besonderer Lebensumstände einen erhöhten Bedarf, der nicht durch den Regelbedarf gedeckt wird. Folgende Mehrbedarfe werden berücksichtigt:
Schulen in freier Trägerschaft (Privatschulen) ergänzen das öffentliche Schulwesen und nehmen damit eine wichtige Aufgabe zur Herstellung der Vielfalt im niedersächsischen Schulwesen wahr. Sie werden als allgemein bildende oder berufsbildende genehmigungspflichtige Ersatzschulen, die den öffentlichen Schulen gleichwertig sein müssen, oder auch als anzeigepflichtige Ergänzungsschulen geführt. An Ersatzschulen können dieselben Abschlüsse erworben werden wie an den entsprechenden öffentlichen Schulen. Vielen dieser Schulen ist ein Internat angeschlossen.
Das Medienzentrum Heidekreis mit Standorten in Soltau und Bad Fallingbostel ist eine Einrichtung des Landkreises Heidekreis. Seine Aufgaben umfassen die Bereitstellung von Medien und Geräten für die Schulen und Bildungseinrichtungen im Landkreis. Eine weitere Aufgabe ist die Beratung und Unterstützung beim Medieneinsatz im Unterricht sowie die Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen im Bereich der Medienpädagogik, Mediendidaktik und Medientechnik. Wir verleihen Geräte und informieren Schulen und Bildungseinrichtungen über aktuelle Entwicklungen im Bereich der Geräte- und Präsentationstechnik.
Was einer Frau normalerweise guttut und gesund ist, ist meist auch für Schwangere gut und richtig. Es gibt aber auch ein paar Besonderheiten in der Schwangerschaft. Auf Alkohol sollten Schwangere ganz verzichten. Weil er über die Nabelschnur in die kindliche Blutbahn gelangt, hat das Ungeborene immer den gleichen Alkoholspiegel wie die Mutter.
Die Kindergartenjahre sind wie im Flug vergangen und schon steht er vor der Tür: der Schulanfang. Schon lange vorher fiebern die kleinen Jungen und Mädchen diesem Ereignis entgegen. Und auch die Eltern machen sich darüber Gedanken, planen die Feier und treffen Vorbereitungen. Vieles gibt es zu tun, damit pünktlich zum Schulstart alle notwendigen Dinge beisammen sind.
Neben dem Unterricht sind Schulfahrten eine weitere Art von Schulveranstaltungen, um dem Bildungsauftrag der Schule gerecht zu werden und Bildungs- und Erziehungsziele zu verwirklichen.
Ziele und Inhalte werden deshalb auch vorrangig nach diesen Schwerpunkten und weniger nach touristischen Aspekten ausgewählt. Bei eintägigen Fahrten sind Schülerinnen und Schüler verpflichtet, daran teilzunehmen. Soweit auch Übernachtungen geplant sind, können sie stattdessen auch am Unterricht anderer Klassen teilnehmen.
In den Schulen gibt es häufig grundsätzliche Vereinbarungen für bestimmte Jahrgangsstufen zu Dauer, möglichen Zeiträumen oder auch Zielen (“Wandertag“, Schullandheim). Über die jeweils konkret geplante Fahrt einer bestimmten Klasse wird erst nach eingehender Erörterung mit der betroffenen Klassenelternschaft entschieden. Die Erziehungsberechtigten müssen im Rahmen ihrer Ausstattungspflicht (§ 71 Nds. Schulgesetz) neben den eintägigen Pflichtveranstaltungen auch die längeren Schulfahrten finanzieren, soweit sie ihr Kind dazu angemeldet haben.
Zur selbstbestimmten und eigenständigen Bewältigung des Alltages einschließlich der Tagesplanung können Eltern mit Beeinträchtigungen unterstützende Leistungen erhalten. Diese umfassen insbesondere Leistungen für die allgemeinen Erledigungen des Alltags wie die Haushaltsführung, die Gestaltung sozialer Beziehungen und die persönliche Lebensplanung. Die Hilfeleistungen unterscheiden sich dabei je nach Bedarf der Eltern.
Elternassistenz dient grundsätzlich dazu, dass die Eltern bei der Versorgung und Betreuung ihrer Kinder unterstützt werden. Eine selbstbestimmte Erziehung durch die Eltern soll dabei weiterhin im Vordergrund stehen. Unter der Elternassistenz wird dabei die rein physische Unterstützung der Eltern vor allem mit körperlichen und Sinnesbeeinträchtigungen bei der Versorgung und Betreuung ihrer Kinder verstanden. Die Leistungen beziehen sich hierbei vor allem auf die Bereiche der Unterstützung im Haushalt, bei der Versorgung des Kindes sowie bei Alltagssituationen (Einkaufen, Beaufsichtigung des Kindes z.B. im Schwimmbad oder dem Spielplatz, Begleitung zu Terminen, etc.).
Die sogenannte “Begleitete Elternschaft” – unterstützt Eltern mit seelischen Behinderungen und mit geistigen Behinderungen um ihrer Elternrolle gerecht werden zu können. Die dafür zuständigen Fachkräfte unterstützen die Eltern durch pädagogische Anleitung, Beratung und Begleitung im Umgang mit Personen außerhalb der Familie, wie zum Beispiel bei Kontakt mit Schulen. Sie helfen aber auch bei der Erziehung des Kindes in den Bereichen, in denen die Eltern selbst Schwierigkeiten haben.
Die Kosten der Eingliederungshilfe werden von dem Träger der Eingliederungshilfe übernommen. Unter bestimmten Voraussetzungen muss sich die leistungsberechtigte Person an den Kosten beteiligen.
In Deutschland wird im Rahmen eines bundesweiten Aktionsprogramms seit 2001 jährlich der „Girls’ Day” durchgeführt. In vielen Bundesländern wird dieser Tag als „Girls’ Day” und seit einigen Jahren zusätzlich als „Boys’ Day” veranstaltet, um den Mädchen und Jungen eine Vielzahl von Berufe näher zu bringen, die sie bei ihrer Berufswahl eher selten in Betracht ziehen würden.
Niedersachsen unterstützt diese Möglichkeit der Berufsorientierung mit einem „Zukunftstag für Jungen und Mädchen“ für die Jahrgänge 5 bis 9 an den allgemein bildenden Schulen. Schülerinnen und Schüler in Niedersachsen erhalten an diesem Aktionstag Einblicke in verschiedene Berufe, die geeignet sind, das traditionelle, geschlechtsspezifisch geprägte Spektrum möglicher Berufe für Mädchen und Jungen zu erweitern. Sie können an Aktionen in Betrieben, Hochschulen und Einrichtungen teilnehmen und sollen so Berufe erkunden, die sie selbst meist nicht in Betracht ziehen. Dabei soll von allen Beteiligten darauf geachtet werden, dass für Mädchen und Jungen getrennte Angebote vorgehalten werden. Mädchen haben so die Möglichkeit, „typische Männerberufe” in Technik und Naturwissenschaft kennen zu lernen.
Alle Geburtskliniken bieten regelmäßige, kostenlose Infoabende rund um das Thema Geburt an. In der Regel ist es möglich, an einer Kreissaalführung teilzunehmen. Die Termine finden sie auf der jeweiligen Internetseite der Klinik.
An den Informationsabenden des Heidekreis-Klinikums in Walsrode sind neben der Chefärztin der Gynäkologie und Geburtshilfe, auch der leitende Kinderarzt, ein leitendender Anästhesist/ leitende Anästhesistin sowie ein Hebamme und eine Stillberaterin anwesend. An diesen Infoabenden erhalten sie einen Anmeldebogen für den Kreissaal, den sie in Ruhe zu Hause ausfüllen können um ihn dann zur Geburt mitzubringen oder vorab vorbeizubringen. Sie müssen sich vorher nicht zwangsläufig anmelden.
Im Weiteren gibt es einmal im Monat einen kostenlosen Vorbereitungsabend für die ersten Tage nach der Geburt zu den Themen: Stillen, Muttermilch, Bonding, Ernährung und Handling.
Eine angeschlossene „Neugeborenen Intensivstation“, wichtig für kranke Früh- oder Neugeborene, finden sie ebenfalls im Heidekreis-Klinikum Walsrode. Auf allen Entbindungsstationen gibt es Still- und Laktationsberaterinnen, die sie beim Thema Stillen begleiten und beraten.
Die reguläre Aufenthaltsdauer nach einer Entbindung (auch bei Kaiserschnitt) liegt bei 3-4 Tagen. Bringen Sie für die standesamtliche Anmeldung Ihres Kindes ihre Geburtsurkunde oder Ihr Familienstammbuch mit. Die Anmeldung erfolgt durch das Krankenhaus beim zuständigen Standesamt.
Für ein Familienzimmer, welches auf fast jeder Entbindungsstation angeboten wird, ist keine Anmeldung nötig. Haben sie kein Familienzimmerwunsch erhalten sie im Heidekreis-Klinikum ein 2-Bett Zimmer mit angeschlossenem Bad. Ansonsten brauchen sie nur die Sachen mitzubringen, die sie selbst benötigen. Während des Klinikaufenthaltes erhält ihr Baby benötigte Kleidung und Windeln durch das Klinikum. Auch ein eigenes Stillkissen brauchen sie bei uns nicht. Für den Nachhauseweg und für die Fotos in der Klinik sollten sie eigene Babykleidung dabei haben.
Wenn sie schwanger sind, kümmern sie sich rechtzeitig um eine Nachsorgehebamme und nehmen sie an einem Geburtsvorbereitungskurs teil. Beides wird von ihrer Krankenkasse bezahlt. Einige Kliniken bieten außerdem Eltern-Baby-Treffen, Stillgruppen oder ähnliches für Mütter, Eltern aber auch schon für Schwangere an.
Der Mutterpass wird Ihnen nach Feststellung der Schwangerschaft von Ihrer Gynäkologin/Ihrem Gynäkologen ausgehändigt. Den Mutterpass gibt es in Papierform – oder theoretisch auch in elektronischer Form. Allerdings ist der elektronische Mutterpass noch nicht flächendeckend in der Praxis angekommen. Viele Frauenarztpraxen und Hebammen verfügen noch nicht über die technischen Voraussetzungen, um den E-Mutterpass auszulesen oder zu bearbeiten.
Der Mutterpass in Papierform hat insgesamt 16 Seiten, auf denen Sie unterschiedliche Informationen zur Gesundheit von Ihnen als Mutter und Ihrem Kind finden. Dazu gehören unter anderem Untersuchungen (z.B. auf Infektionen oder mit dem Ultraschallgerät), vorangegangene Schwangerschaften, die allgemeine Krankengeschichte und Besonderheiten im Schwangerschaftsverlauf.
Im Mutterpass können Ihre behandelnden Ärztinnen und Ärzte sowie Ihre Hebammen oder Ihr Entbindungshelfer den Verlauf Ihrer Schwangerschaft sowie mögliche Risiken dokumentieren. Diese Daten liefern sowohl für die Geburt, als auch in medizinischen Notfällen, wichtige Informationen. Deshalb sollten Sie den Mutterpass immer bei sich tragen. Auch nach der Geburt sollte er aufbewahrt werden, da die Daten für nachfolgende Schwangerschaften von Bedeutung sein können.
Wenn Eltern ihr Kind durch eine Fehlgeburt oder Totgeburt verlieren, gehört dies zum Traurigsten, was ihnen widerfahren kann. Sie haben sich auf ein langes Leben mit ihm eingestellt und müssen nun nach kurzer Zeit Abschied nehmen – ein tiefer Einschnitt in ihre Lebensgeschichte. Wenden Sie sich in dieser Zeit gern vertrauensvoll an eine Hebamme.
Psychologische Beratung hilft Ratsuchenden bei Problemen mit sich selbst,
Psychologische Beratung wirkt
Psychologische Beratung wird i. d. R. in Beratungsstellen angeboten, die die Gewähr für ein multiprofessionelles Team von Beraterinnen/ Beratern, regelmäßige Fortbildung der Beraterinnen/ Berater und eine kontinuierliche Qualitätssicherung bieten. Daneben wird psychologische Beratung auch in freien Praxen angeboten.
Von der psychologischen Beratung ist die Psychotherapie zu unterscheiden, die bei der Heilung oder Linderung psychischer Beschwerden von Krankheitswert hilft; Psychotherapie ist damit eine Tätigkeit im Rahmen der Heilkunde. Psychologische Beratung hat ihre rechtliche Grundlage im Art. 6 Grundgesetz und wird durch zahlreiche Gesetze näher geregelt (z. B. Kinder- und Jugendhilfegesetz und Schwangeren- und Familienhilfegesetz).
Das Ziel der Osteopathie ist die Wiederherstellung der Harmonie des Gesamtorganismus und seiner Selbstheilungskräfte. Fern von jedem Mystizismus basiert sie auf der äußerst präzisen Kenntnis von Anatomie, Physiologie, Pathologie, Biomechanik und Embryologie.
Die osteopathische Behandlung von Kindern ist eine Spezialdisziplin der Osteopathie. Säuglinge und Jugendliche sind noch mitten in der körperlichen Entwicklung. Muskeln, Gewebe und Knochen wachsen und verändern sich. Sie unterscheiden sich teilweise erheblich von denen Erwachsener. Kinderosteopathie wird oft bei Kleinkindern und Säuglingen mit Blähungen und Bauchschmerzen angewandt. Ebenso suchen Eltern mit Schreibabys den Weg zum Kinderosteopathen. Behandelt werden auch Kinder mit Konzentrationsstörungen, unruhige Kinder oder Heranwachsende mit Wachstumsstörungen. Der Wirkungsbereich von Kinderosteopathen ist vielfältig. Daher benötigen diese umfassende Kenntnisse über die Entwicklung und das Wachstum von Kindern.
Die Gynäkologie oder auch Frauenheilkunde, ist die Lehre von der Entstehung, Erkennung, Behandlung und Verhütung der Erkrankungen vor allem des weiblichen Sexual- und Fortpflanzungstraktes.
Die Urologie ist ein Teilgebiet der Medizin. Sie beschäftigt sich mit den harnbildenden und harnableitenden Organen, also mit Bau, Funktion und Erkrankungen von Niere, Harnblase, Harnleiter und Harnröhre.
Ergotherapie unterstützt und begleitet Menschen jeden Alters, die in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt oder von Einschränkung bedroht sind. Ziel ist, sie bei der Durchführung für sie bedeutungsvoller Betätigungen in den Bereichen Selbstversorgung, Produktivität und Freizeit in ihrer persönlichen Umwelt zu stärken. Hierbei dienen spezifische Aktivitäten, Umweltanpassung und Beratung dazu, dem Menschen Handlungsfähigkeit im Alltag, gesellschaftliche Teilhabe und eine Verbesserung seiner Lebensqualität zu ermöglichen.
Fehlsichtigkeit, Schielen, aber auch organische Erkrankungen der Augen können die Entwicklung des Sehvermögens wie auch die gesamte Entwicklung beeinträchtigen.
Je früher solche Beeinträchtigungen erkannt und behandelt werden, umso größer ist die Chance, dass sich auf beiden Augen das Sehvermögen optimal entwickelt. Wird zum Beispiel eine Sehschwäche in den ersten drei Lebensjahren entdeckt, kann sie in der Regel vollständig beseitigt werden. Häufig genügt es dann bereits, wenn das Kind nur wenige Stunden am Tag eine Brille trägt oder das gesunde Auge abgedeckt bekommt.
Viele Fragen – eine Nummer: Wenn Sie selbst betroffen sind, sich Sorgen um ein Kind machen, einen Verdacht oder ein komisches Gefühl haben, können Sie sich vertrauensvoll an das Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch wenden. Die Mitarbeiter* innen beraten und unterstützen Sie bei allen Fragen zum Thema: anonym und kostenfrei – und wenn Sie möchten, auch online.
Anrufen – auch im Zweifelsfall
Logopäden und Logopädinnen arbeiten an den fünf zentralen Störungsbereichen Sprach-, Sprech-, Stimm-, Schluck- und Hörstörungen. Dabei werden Maßnahmen zur Prävention, Früherkennung, Beratung, Frühförderung, Therapie und Rehabilitation sowohl mit Kindern und Jugendlichen, als auch mit Erwachsenen durchgeführt.
Weitere wichtige Aufnahmen übernehmen Logopäden und Logopädinnen im Bildungsbereich, z.B. frühkindliche Sprachförderung, Beratung und Fortbildung von Eltern, Erzieherinnen/ Erziehern und Lehrerinnen/ Lehrern oder in der Therapie von Lese- und Rechtschreibstörungen.
Eine gesunde Ernährung, viel Bewegung und die Fähigkeit, mit Stress umzugehen, bilden wesentliche, sich wechselseitig beeinflussende Bausteine einer gesunden kindlichen Entwicklung. Bereits in den ersten Lebensjahren werden über Geschmacksgewohnheiten, Essverhalten und Bewegungsverhalten entscheidende Weichen für spätere Verhaltensweisen gestellt. Kinder orientieren sich in der Entwicklung von Gewohnheiten, Vorlieben, Abneigungen zunächst maßgeblich an ihren Eltern, den Geschwistern und den Menschen in ihrer direkten häuslichen Umgebung. Für Erwachsene ist Spielen meist nur ein unterhaltsamer Zeitvertreib – für ein Kind ist Spielen die „Hauptsache“.
Viele Schwangerschaften sind nicht geplant, manche auch ungewollt. Jährlich entscheiden sich in Deutschland knapp 100.000 Frauen für einen Schwangerschaftsabbruch. Wenn Sie schwanger sind und nicht wissen, was Sie tun sollen oder erwägen, die Schwangerschaft abbrechen zu lassen, gibt es ein großes Angebot an Schwangerenberatungsstellen.
Es gibt viele Beweggründe, weshalb eine Schwangerschaft ungewollt sein und Konflikte auslösen kann. Die eigene Lebensplanung gerät ins Wanken, ein Leben mit Kindern ist (im Moment) nicht vorstellbar, die finanziellen Rahmenbedingungen, die Arbeitsplatzsituation, Ihre gesundheitliche Situation oder Schwierigkeiten in der Partnerschaft lassen Sie eine Schwangerschaft in Frage stellen. Mit der Erkenntnis “Ich bin schwanger” stürzt dann vieles auf Sie ein. In dieser schwierigen Situation haben Sie Anspruch auf Unterstützung und Beratung.
Ob Sie eine ungewollte Schwangerschaft fortsetzen oder ob Sie Ihre Schwangerschaft abbrechen lassen, ist eine Entscheidung, die Sie selbst treffen. Weder Partner*in, Familie, Ärzte oder Ärztinnen oder staatliche Behörden dürfen Ihre Entscheidung durch Druck, Einschüchterung, Bevormundung oder gar Strafdrohungen beeinflussen.
Die „Bundesstiftung Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens” hilft schwangeren Frauen in Notlagen. Diese erhalten auf unbürokratischem Weg ergänzende finanzielle Hilfen, die ihnen die Entscheidung für das Leben des Kindes und die Fortsetzung der Schwangerschaft erleichtern sollen. Den Antrag müssen Sie persönlich stellen in einer Schwangerschaftsberatungsstelle in Ihrer Nähe.
Die Bundesstiftung kann vor allem
Die Höhe und Dauer der Unterstützung richten sich nach den besonderen Umständen der persönlichen Notlage. Voraussetzungen für die Hilfe sind:
Die Mittel der Bundesstiftung müssen vor der Geburt beantragt werden! Bitte wenden Sie sich rechtzeitig vor der Geburt an eine Schwanger-schaftsberatungsstelle in Ihrer Nähe. Die Beratungsstelle prüft dann die Einkommensverhältnisse. Die Hilfen der Bundesstiftung Mutter und Kind können nur dann vergeben werden, wenn andere Sozialleistungen nicht ausreichen.
Die finanzielle Unterstützung durch die Stiftung wird nicht auf das Arbeitslosengeld II oder auf die Sozialhilfe angerechnet.
Der Antrag ist zu stellen an:
Stiftungsbüro Mutter und Kind
Postfach 203
30002 Hannover
T 0511 / 897 01-388 oder -393
Die Stiftung fördert vorrangig kinderreiche Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern, Alleinerziehende und schwangere Frauen, die ihren ersten Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Niedersachsen haben.
Die Stiftung hilft, wenn Sie bei unvorhersehbaren Ereignissen in finanzielle Not geraten, beispielsweise bei Eintritt eines Todesfalles, schwerer oder lang dauernder Krankheit, bei Schwangerschaft oder Geburt eines Kindes, bei Arbeitslosigkeit, Scheidung oder Trennung vom Partner oder der Partnerin, sofern von anderer Seite keine Unterstützung möglich ist. Die Stiftung fördert die Hilfe zur Selbsthilfe, damit Sie wieder auf eigenen Beinen stehen können.
Die Stiftung hilft durch zweckgebundene finanzielle Zuschüsse und zinslose Darlehen zur Überwindung familiärer Notlagen. Hilfen können zum Beispiel vergeben werden für die Beschaffung oder Erhaltung einer Wohnung nach einer Scheidung oder Trennung, durch Übernahme von Mietsicherheiten, Umzugs- und Renovierungskosten, für Kinderbetreuungskosten, um eine Ausbildung zu beenden oder die Wiedereingliederung in das Berufsleben zu erreichen.
Neben den betrieblichen Ausbildungen gibt es zahlreiche Berufe, die du nur an einer Schule erlernen kannst. Diese schulischen Ausbildungen finden zum Beispiel in Berufsfachschulen, Berufskollegs, Fachakademien und weiteren beruflichen Schulen statt. Du hast Vollzeitunterricht und absolvierst in den meisten Fällen mehrere Praktika.
Es gibt eine ganze Reihe von Angeboten, Hilfen und Anlaufstellen für (werdende) Eltern, die sich noch in der Ausbildung oder im Studium befinden.
Wenn Sie studieren oder eine Ausbildung machen, können Sie Elterngeld bekommen. Mehr Informationen zum Elterngeld finden Sie hier im Familienwegweiser. Wenn Sie BAföG beantragen, wird Ihr Elterngeld wie Einkommen behandelt und auf das BAföG angerechnet, sofern Ihr Elterngeld über dem Mindestbetrag liegt.
Auszubildende und Studierende können Elternzeit nehmen. Für die Dauer der Elternzeit wird die Berufsausbildung unterbrochen. Das heißt: Die Ausbildungszeit verlängert sich um die Dauer der Elternzeit – Zeiten der Elternzeit werden also sozusagen „drangehängt“. Für genauere Informationen wenden Sie sich bitte vor Antritt der Elternzeit an die zuständige Kammer beziehungsweise die Kultusbehörde des Landes.
Studierende können ein Urlaubssemester nehmen, um für einige Monate mit dem Studium auszusetzen. Hier gilt es allerdings einige Dinge zu beachten, da für die Zeit des Urlaubssemesters der Studierenden-Status wegfällt. Das bedeutet zum Beispiel, dass der Anspruch auf BAföG während des Urlaubssemesters erlischt. Ein Urlaubssemester kann auch sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen haben, zum Beispiel auf die Krankenversicherung. Studierende (werdende) Eltern sollten sich deshalb vorher genau informieren. Die meisten Hochschulen bieten einen Beratungsservice zum Studium mit Kind an.
Wer studieren möchte, hat viele Möglichkeiten: Unterschiedliche Typen von Hochschulen bieten verschiedene Studienprofile, inhaltliche Schwerpunkte und Abschlüsse an. Dank zahlreicher Bachelor- und Masterstudiengänge gibt es eine große Auswahl an spannenden und aussichtsreichen Wegen, die eigene berufliche Zukunft zu gestalten.
Gut informiert zu sein hilft Ihnen dabei, Ihr Studium zu planen und zu organisieren. Wenn Sie zum Beispiel wissen, dass ein Vorpraktikum oder ein Sprachtest vor der Immatrikulation verlangt wird, können Sie sich rechtzeitig darum kümmern. Auch später im Studium werden Sie merken, dass es sich lohnt, frühzeitig über die Besonderheiten Ihres Studienganges Bescheid zu wissen.
Bei deiner betrieblichen Ausbildung bist du meistens drei bis vier Tage im Ausbildungsbetrieb. In der restlichen Zeit besuchst du die Berufsschule. Die Zeit in der Berufsschule kann auch als Blockunterricht organisiert sein. Wegen der zwei Lernorte nennt man es auch „duale“ Berufsausbildung. Wie die Ausbildung abläuft, ist für jeden Ausbildungsberuf ganz genau geregelt.
Im Ausbildungsbetrieb erwirbst du praktische Fähigkeiten und Kenntnisse, die du für deinen Beruf benötigst. Was genau du lernen sollst, ist gesetzlich in einer Ausbildungsordnung vorgeschrieben. Dein Ausbildungsbetrieb muss einen Plan erstellen, wie er dir die Inhalte vermitteln will. Das ist der sogenannte Ausbildungsplan. Am Anfang lernst du zum Beispiel wichtige Werkzeuge und Materialien kennen. Schritt für Schritt werden dir dann schwierigere Aufgaben übertragen. Du lernst vielleicht wie man eine Maschine repariert oder nimmst telefonische Anfragen von Kunden entgegen.
Ein Gebrauchtwarenladen oder auch Secondhandladen kauft und verkauft gebrauchte Waren. Traditionell heißen diese Geschäfte Second-Hand-Shop. Gebrauchte Second Hand Kleidung ist günstiger als Neuware und bietet trotzdem eine gute Qualität. Dies liegt daran, dass bei der Gewinnung von gebrauchter Bekleidung aus dem Textilkreislauf, aufgrund von hoher Effizienz in der Logistik und der Verarbeitung, ein hohes Maß an Kosten eingespart werden kann.
Unter das Mutterschutzgesetz fallen alle schwangeren und stillenden Mütter, die sich in einem Beschäftigungsverhältnis (dazu gehört Voll-, Teilzeit und Minijob; für Schülerinnen und Studentinnen gelten gesonderte Regelungen) befinden. Der Mutterschutz beginnt, sobald Sie schwanger sind und gilt bis zum Ende der Stillzeit. Sein vorrangiges Ziel ist es, Sie als Mutter und Ihr (ungeborenes) Kind zu schützen, aber auch das Einkommen zu sichern, Benachteiligungen zu verhindern sowie den Kündigungsschutz zu gewährleisten.
Der Bundestag hat am Donnerstag, 30. Januar 2025, die Einführung gestaffelter Mutterschutzfristen nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche beschlossen. Die Neuregelung soll der besonderen Belastungssituation von Frauen nach einer Fehlgeburt gerecht werden und einen Schutzraum für diese Frauen schaffen.
Fehlgeburten ab der 13. Woche
Nach der Entbindung gilt für Mütter eine achtwöchige Schutzfrist, in der sie nicht arbeiten dürfen. Frauen, die ihr Kind vor der 24. Schwangerschaftswoche durch eine Fehlgeburt verloren haben, stand dieser Mutterschutz nach bisheriger Rechtslage nicht zu.
Die Neuregelung sieht bei Fehlgeburten einen Mutterschutz ab der 13. Schwangerschaftswoche vor. Dieser ist hinsichtlich der Dauer der Schutzfrist gestaffelt. Ab der 13. Schwangerschaftswoche beträgt sie bis zu zwei Wochen, ab der 17. bis zu sechs Wochen und ab der 20. bis zu acht Wochen. Das Beschäftigungsverbot gilt jedoch nur, wenn sich die Betroffene nicht ausdrücklich zur Arbeitsleistung bereit erklärt.
Gemeinsam zu essen ist eine gute Gelegenheit, alle Familienmitglieder um einen Tisch zu versammeln. Natürlich hat jede Familie beim Essen ihre eigenen Vorlieben und Besonderheiten – von typischen Familiengerichten über bestimmte Umgangsweisen bei Tisch bis hin zum Familiengeschirr. Das alles zusammen macht die persönliche „Esskultur“ einer Familie aus, die ein Gefühl der Zugehörigkeit wie auch der Zusammengehörigkeit entstehen lässt. Sich regelmäßig mit der ganzen Familie am Esstisch zum Essen zu treffen, ist heute allerdings längst keine Selbstverständlichkeit mehr. Berufstätigkeit der Eltern, Schulzeiten, Öffnungszeiten von Kinderbetreuungseinrichtungen, Arztbesuche, Sportverein, Musikunterricht und vieles mehr schnüren den Familienalltag häufig in ein enges Zeitkorsett.
Doch allen Hindernissen zum Trotz: Versuchen Sie, so oft wie möglich gemeinsam zu essen – möglichst mit allen Familienmitgliedern. Idealerweise sollte sich die Familie mindestens einmal am Tag zu einer festen Uhrzeit treffen, um gemeinsam zu essen. Welche Mahlzeit dies ist, ist dabei nicht entscheidend; wichtig ist vielmehr, dass für das Familienessen genügend Zeit zur Verfügung steht.
Eine Ernährungsberatung vermittelt Informationen über ernährungsphysiologische, biochemische und allergologische Zusammenhänge der Ernährung und beinhaltet Beratung zur Lebensmittelstruktur, deren Herstellungsprozessen und gegebenenfalls auch zu Themen wie Essverhalten, Lebensführung, Körperbewusstsein und Sport.
Ernährungsberatung wird in Deutschland von den gesetzlichen Krankenkassen gemäß § 20 SGB V bezuschusst. Demnach sind für die Ernährungsberatung verschiedene Berufsgruppen qualifiziert, wie z. B. Diätassistentinnen/ Diätassistenten.
Die Begriffe Ernährungsberater*in bzw. Ernährungstherapeut*in genießen keinen gesetzlichen Schutz und können daher allgemeingebräuchlich von jeder Person verwendet werden. Zur Absicherung einer qualifizierten Beratung zertifizieren die Deutsche Gesellschaft für Ernährung und der Berufsverband Oecotrophologie ausgebildete Ernährungsberater (Ernährungsberater/DGE bzw. Ernährungsberater VDOE). Allerdings dürfen in der Primärprävention auch Personen tätig werden, die über institutsinterne/private Abschlüsse bzw. Ausbildungen zum Ernährungsberater verfügen.
Jedes Jahr kommen in Deutschland mehr als 10.000 Kinder im Geburtshaus oder im vertrauten Umfeld zu Hause zur Welt. Erfahrene Hebammen stehen den Müttern bei der Geburt zur Seite (Quelle: Quag e.V.).
Wenn Ihre Schwangerschaft ohne nennenswerte Probleme verläuft, Ihr Baby mit dem Köpfchen nach unten liegt und Sie sich eine normale Geburt wünschen, so haben Sie die Möglichkeit, Ihr Kind auch außerhalb der Klinik zu bekommen. Dazu steht Ihnen hier im Landkreis Heidekreis das Geburtshaus in Walsrode zur Verfügung. Diese bietet auch Hausgeburten an. Wer sich eine selbstbestimmte, interventionsfreie Geburt mit einer 1:1 Betreuung wünscht, ist hier gut aufgehoben. Der frühe und regelmäßige Kontakt zur Hebamme, die häufig auch einen Teil der Vorsorgeuntersuchungen und des Wochenbettes übernimmt, schafft Vertrauen und stärkt die werdende Mutter in ihrer Fähigkeit und Kraft, eigenständig zu gebären.
Übrigens: die außerklinische Geburt ist sicher. Das belegen internationale Studien und die Gesellschaft für Qualität in der außerklinischen Geburtshilfe (QUAG e.V.), die seit 1997 existiert.
Wenn Sie diese Möglichkeit interessiert, nehmen Sie frühzeitig in der Schwangerschaft Kontakt zu dem Geburtshaus auf und lassen Sie sich ausführlich beraten.
Der Bildungsnavigator hilft bei der Suche nach Bildungsangeboten und bietet weitere Informationen zu folgenden Themen:
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Ein weites Feld rechtlicher Grundlagen bestimmt den Hintergrund für Maßnahmen zum Wohl des Kindes. Detaillierte Informationen zu Gesetzesinhalten/-initiativen oder -änderungen, jeweils mit Hinweisen auf Arbeitshilfen zur Umsetzung in der Praxis, sowie zu laufenden Gesetzgebungsverfahren bieten folgende Links.
Über das Thema Bewerbung solltest du dich schon zu Schulzeiten gut informieren. Denn egal, ob du eine Ausbildung machen oder studieren willst – meist gibt es feste Bewerbungstermine. Zudem gibt es unterschiedliche Bewerbungsverfahren, die du kennen solltest. Und ob online oder auf dem Papier – grundsätzlich gilt: Je besser du dich vorher informiert hast, desto höher ist auch deine Chance auf einen Bewerbungserfolg.
Das Bundeskinderschutzgesetz regelt den umfassenden, aktiven Kinderschutz in Deutschland. Es basiert auf den beiden Säulen Prävention und Intervention.
Am 1. Januar 2012 ist das Bundeskinderschutzgesetz in Kraft getreten. Es steht für umfassende Verbesserungen des Kinderschutzes in Deutschland. Das Bundeskinderschutzgesetz bringt den vorbeugenden Schutz von Kindern und das Eingreifen bei Verletzungen des Kinderschutzes gleichermaßen voran. Außerdem stärkt es alle Akteure, die sich für das Wohlergehen von Kindern engagieren – angefangen bei den Eltern, über den Kinderarzt oder die Hebamme bis hin zum Jugendamt oder Familiengericht.
Informationen rund um das Thema der Corona- Infektion bieten folgende Links.
Wenn Eltern Hilfen nicht annehmen wollen oder wenn sie trotz Unterstützung nicht ausreichend für ihre Kinder sorgen können, dann muss das Jugendamt ebenfalls handeln. Bei akuter Gefahr kann das Jugendamt selbst kurzfristig- auch gegen den Willen der Eltern- die notwendigen Hilfe für ein Kind organisieren: Es kann ein Kind vorübergehend sicher unterbringen, es kann das Kind zum Kinderarzt bringen usw.
Es bleibt aber grundsätzlich das Recht der Eltern über die Gesundheitsversorgung oder den Aufenthaltsort ihrer Kinder zu bestimmen. Das Jugendamt ist nicht befugt, die Rechte von Eltern zu beschränken- das kann nur das Familiengericht. Wenn Eltern notwendige Hilfen verweigern, muss das Jugendamt deshalb das Familiengericht einschalten.
In einem persönlichen Gespräch mit den Eltern sucht das Familiengericht zunächst nach einer einvernehmlichen Lösung für das Kind und versucht, Eltern zu motivieren Unterstützung anzunehmen. Das Familiengericht kann Mütter und Väter aber auch zu Annahme von Hilfen verpflichten oder über das Sorgerecht und den zukünftigen Lebensort des Kinder oder der Kinder entscheiden.
Das Jugendamt unterstützt das Familiengericht und ist an den Gesprächen und am Verfahren beteiligt. Es bringt sein Wissen über die Situation in der Familie und die Entwicklung des Kindes oder Jugendlichen ein und schlägt geeignete Hilfen vor. Das Familiengericht prüft regelmäßig, ob die Maßnahmen wirksam und weiterhin notwendig sind.
Elternzeit ist eine unbezahlte Auszeit vom Berufsleben für Mütter und Väter, die ihr Kind selbst betreuen und erziehen. Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer können Sie Elternzeit von Ihrem Arbeitgeber verlangen. Während der Elternzeit muss Ihr Arbeitgeber Sie pro Kind bis zu 3 Jahre von der Arbeit freistellen. In dieser Zeit müssen Sie nicht arbeiten und erhalten keinen Lohn. Zum Ausgleich können Sie z. B. Elterngeld beantragen. Ihre Elternzeit können Sie vor dem 3. Geburtstag Ihres Kindes nehmen. Einen Teil davon können Sie auch im Zeitraum zwischen dem 3. und dem 8. Geburtstag nehmen. Das bedeutet: Sie können Ihre Elternzeit dann nehmen, wenn Sie und Ihr Kind sie wirklich brauchen. Während der Elternzeit sind Sie auf besondere Weise vor Kündigungen geschützt. Nach der Elternzeit können Sie in den meisten Fällen auf Ihren alten Arbeitsplatz zurückkehren.
Ganztagsschulen richten für ihre Schülerinnen und Schüler in der Regel an vier Tagen (manche an drei Tagen) pro Schulwoche im Anschluss an eine Mittagspause (mit Mittagessen) Angebote im Umfang von zwei Unterrichtsstunden ein, die je nach Konzept der Schule in offener oder teilgebundener Form organisiert sind. Neben Förderstunden, Arbeits- und Übungsstunden, Arbeitsgemeinschaften oder Verfügungsstunden sind auch Freizeitangebote und freiwillige Arbeitsgemeinschaften in Kooperation mit außerschulischen Partnern vorgesehen.
Die Teilnahme an diesem zusätzlichen Förder- und Freizeitangebot ist in der Regel freiwillig. Es gibt auch Ganztagsschulen, deren Konzept von vornherein für alle Schülerinnen und Schüler oder für bestimmte Züge verbindliche Angebote an einem oder mehreren Nachmittagen vorsieht. Schülerinnen und Schüler im Schulbezirk einer solchen Schule, die ein Ganztagsangebot nicht wünschen, können an einer Halbtagsschule angemeldet werden.
Als Großeltern haben Sie natürlich viel Erfahrung in Sachen Familie und Erziehung gesammelt, trotzdem kann es nie schaden, sich weiter über dieses Thema zu informieren. Viele Großeltern sind heutzutage fest in den Familienalltag eingebunden und daraus auch nicht mehr wegzudenken.
Als Eltern brauchen Sie hin und wieder eine „Auszeit“. Oft sind es die Großeltern, die sich gern um ihr Enkelkind kümmern und es vielleicht sogar für ein paar Tage zu sich „in die Ferien“ nehmen. Es ist Ihre Aufgabe, sich bei den Großeltern oder anderen Personen, in deren Obhut Sie Ihr Kind geben, mit kritischem Blick auf mögliche Unfallgefahren hin umzuschauen. Am besten machen Sie gemeinsam einen „Sicherheitsrundgang“, um Gefahrenorte und Sicherheitsrisiken zu entdecken.
Verliert eine Person ihre Wohnung, z.B. aufgrund einer Räumungsklage, und besteht keine anderweitige Wohnmöglichkeit, ist die jeweilige Gemeinde als Ordnungsbehörde dafür zuständig, im Rahmen der sogenannten Gefahrenabwehr dieser Person eine Unterkunft (Obdach) anzubieten.
Wenn zur Wohnungslosigkeit weitere soziale Schwierigkeiten hinzukommen, entsteht ein sozialrechtlicher Hilfebedarf (§§ 67 ff. SGB XII). Diese sozialen Schwierigkeiten können eine große Bandbreite aufweisen, von psychischen Problemen und Drogen- und Alkoholmissbrauch über eine Verschuldungssituation bis hin zu Gewalterfahrungen und weiteres mehr. In diesen Fällen entsteht ein Anspruch auf die Hilfe, die zur Überwindung dieser Situation notwendig ist. Erbracht werden diese Hilfen zum einen in ambulanter Form wie Tagesaufenthalten und Beratungsstellen sowie zum anderen in stationären Einrichtungen und ggfs. daran anschließender nachgehender Hilfe.
In Niedersachsen gibt es mit 67 Beratungsstellen und 35 Tagesaufenthalten ein flächendeckendes Angebot an ambulanten Hilfen. Zusätzlich gibt es über 1.300 Plätze in stationären Einrichtungen und 10 Beratungsstellen der nachgehenden Hilfe sowie 38 Tagesaufenthalte.